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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Bootsführerscheinpflicht Norwegen

  • barrafan
  • 25. Juli 2014 um 20:50
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    • 25. Juli 2014 um 20:50
    • #1

    Hallo zusamenn,
    hat sich an der Gesetzgebung vor Jahren. halt an der Aussage:

    Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1980 geboren worden sind, müssen einen Bootsführerschein nachweisen, wenn sie Boote über acht Meter Länge oder mit mehr als 25 PS fahren möchten.

    bis heute etwas geändert ?
    Darf jemand jüngeres das Boot fahren, wenn ein Bootsführerscheinbesitzer an Bord ist ?
    Petri Reinhold

    Gruß Reinhold

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  • jens1970
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    • 25. Juli 2014 um 21:55
    • #2

    reinhold keine sorge ,es ist zu sehen das du vor 80 geboren wurdest :biglaugh: keiner wird dich nach dem lappen fragen.:ZUNGERAUS:

    Gruss aus Volkach :wave:
    Jens

    wer anderen eine grube gräbt der hat nen spaten :D


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    • 25. Juli 2014 um 22:07
    • #3

    Es geht nicht um mich oder mein statistisches Alter, sondern darum, dass auch mal mein Neffe(nach 1980) oder Freund(knapp nach 1980) fahren könnte wenn ich mit an Bord bin. Wenn es dumm kommt, dann werden gerade wir kontrolliert(falls überhaupt). Kenne das von wegen: 100.000 im Stadion und wer kriegt den Ball an den Kopp ?

    Gruß Reinhold

  • jens1970
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    • 25. Juli 2014 um 22:26
    • #4

    also ob es da was neues gibt weiss ich nicht .
    ichkann dir allerdings berichten das ich selber noch nie kontrolliert wurde und auch keinen kenne der kontrolliert worden ist.

    Gruss aus Volkach :wave:
    Jens

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  • pommes
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    • 25. Juli 2014 um 22:27
    • #5

    Hier mal ein Hinweis aus dem Nachbarforum.

    Bootsführerschein??? Unter Navigation/Boote Post #57

    Hallo in die Runde,

    ich habe einen kleinen Nachtrag zur Diskussion, ob der Rudergänger jederzeit in Norwegen Inhaber eines Scheins sein muss?

    Folgende Anfrage habe ich an die norwegische Botschaft gestellt:

    "... Seit Mai 2010 besteht in Norwegen die Führerscheinpflicht für Boote über 8 m oder über 25 PS, wenn man nicht vor dem 01.01.1980 geboren ist. Bezieht sich diese Regelung nur speziell auf den Bootsführer oder jede Person, die das Boot steuert? In Deutschland kann zum Beispiel eine mindestens 16-jährige Person ein Boot steuern (Rudergänger), selbst wenn sie keinen eigenen Bootsführerschein besitzt, vorausgesetzt der Bootsführer hat ihn und ist mit auf dem Boot. Gibt es eine ähnliche Regelung in Norwegen? Kann zum Beispiel ein nach 1980-Geborener ein Boot mit 40 PS steuern, wenn eine Person die vor 1980 geboren wurde mit auf dem Boot ist und als Bootsführer bestimmt wurde?..."

    Folgende Antwort habe ich erhalten:

    "... nur der Person, der einen Bootsführerschein hat, darf den Boot fahren."

    Somit gibt es in Norwegen keine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Also Vorsicht!!

    Grüße


    Ohne Gewähr

    Gruß Uwe


  • barrafan
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    • 25. Juli 2014 um 23:40
    • #6

    DANKE !!! Uwe und viel Spaß bei deiner Tiefseetour. Gruss Reinhold

    Gruß Reinhold

  • BärnieBärchen
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    • 26. Juli 2014 um 11:05
    • #7
    Zitat von pommes


    "... nur der Person, der einen Bootsführerschein hat, darf den Boot fahren."

    Moin zusammen,

    das würde ich so pauschal nicht sagen.
    Siehe hier: http://www.visitskandinavien.de/index.php?az=B…C3%BChrerschein

    Gruß Bernd

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  • bikefisher
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    • 26. Juli 2014 um 11:37
    • #8

    Ich seh das so:

    - Steuermann älter als 1980: alles ok
    - Steuermann jünger als 1980, aber älter als 16: Steuermann braucht SBF
    - Steuermann jünger als 16: nur, wenn Berechtigter (älter als 1980 und/oder SBF) an Bord ist

    Finde ich ein bisschen schräg und weiß auch nicht, ob ich das alles richtig verstanden habe. Gut, dass mein Sohn und ich jeweils 'nen SBF haben...

    Gruß Bikefisher :wave: oder auch Klaus

  • Kai76
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    3. Juni 1976 (48)
    • 26. Juli 2014 um 15:33
    • #9
    Zitat von BärnieBärchen

    Moin zusammen,

    das würde ich so pauschal nicht sagen.
    Siehe hier: http://www.visitskandinavien.de/index.php?az=B…C3%BChrerschein


    Grundvoraussetzung für die Anwendung dt. Führerscheinrechts ist, dass das betreffende Boot unter dt. Flagge fährt, oder ein dt.Kleinfahrzeugkennzeichen führt.
    Bringste also Dein eigenes Boot da hoch....*rolleyes*

  • pommes
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    • 26. Juli 2014 um 18:29
    • #10

    Was ist den hier mit den Mods???

    Da sollte es doch Möglich sein das da auch hier Infos reingesetzt werden. Es sind doch einige die der Norwegischen Sprache mächtig sind......

    Also muss es doch Möglich sein die Rechtliche Seite in Norge hier sichtbar zu machen. In Bezug auf Bootsfahren in Norge.

    Gruß Uwe

    Ps : Vielen ist es gar nicht Bewusst welche Verantwortung sie über nehmen wenn sie Bootsführer sind.*eek**eek**eek*


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