Viel ist gemunkelt worden über die Einführung eines Bootsführerscheins in Norwegen. Nun ist es amtlich: Der Führerschein wird in Norwegen Pflicht. Hier steht mehr:
Bootsführerschein-Pflicht in Norwegen!
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Na, geht doch
ich find die Entscheidung gut. -
Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1980 geboren worden sind, müssen einen Bootsführerschein nachweisen, wenn sie Boote über acht Meter Länge oder mit mehr als 25 PS fahren möchten. Das finde ich klasse. Solche alten Säcke wie wir können ruhig untergehen. Das Gesetz wurde bestimmt von der Deutschen Rentenversicherung mit ein paar Millönchen unterstützt (grins)
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Aber das heißt doch, dass ich mit meinem 78'er Baujahr auch weiterhin Boote mit mehr als 25 PS fahren darf?! Das gefällt mir natürlich, obwohl ich bisher gar kein stärker motorisiertes Boot gefahren bin.
Für die Zukunft wird das wahrscheinlich bedeuten, dass sich viele Vermieter auf 25 PS-Motoren beschränken werden, damit auch die Generation ab 1980 weiterhin dort bucht. -
Endlich mal eine gute Nachricht von der Rentenversicherung,
ich hatte mich schon beim Friedhofsamt erkundigt, die meinten da die
Kurse um 18uhr beginnen ist es nicht und Leute in meinem Alter keinen
Schlüssel fürs Friedhofstor bekommen kann ich kein Bootsschein machen,
da der Schein für 5 Jahre ausgestellt und man ja nicht weiß :confused: :eek:
Antrag abgelehnt.Gruß Rudi
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was aber nicht bedeutet, dass personen älteren baujahres bei fehlverhalten auf norwegischen gewässern nicht das recht boote zu führen entzogen werden kann. man erspart sich nur eine prüfung! einmal mit überhöhter promille, bei gefährlichem fahrmanöver oder ev. zu nahe an einer lachsfarm vorbei wenn die polizei oder küstenwache zusieht und man findet sich ev. in einem 25PS boot wieder!
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3 Leute im Alter von 25 Jahren setzen ihren 75jährigen, stark sehbehinderten, hörgeschädigten Opa ans Steuer und dürfen, bis sie bei einem Fehlverhalten erwischt werden, ein 100 PS Boot führen. :confused:
Kann man kaum glauben. -
warum sollte der opa da mitmachen? solange er noch zurechnungsfähig ist wird er selbst wissen was geht und was nicht und wenn er nicht mehr zurechnungsfähig ist dann sind die 25 jahrigen die ihn ins boot gepflanzt haben wohl trotzdem dran.
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...und wenn er nicht mehr zurechnungsfähig ist dann sind die 25 jahrigen die ihn ins boot gepflanzt haben wohl trotzdem dran.
Tja, das bleibt fraglich.
Stekus, eine andere Frage.
Gilt diese Regelung für alle oder ist sie nur für Norwegische Staatsbürger? -
Stekus bange machen gilt nicht, Nord 63 ab sofort kann man mich mieten
freie fahrt kostenlos Essen und Ihr macht alle Arbeiten und
ich trage die Verantwortung, und vom Fisch anteilmäßigGruß Rudi
Gebote unter xxxx xxxxxxx xx :ablach:
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