Leider kann ich nicht ersehen, wie viele Personen hier angetroffen wurden.
Das würde mich sehr interessieren.
Das der Zoll bei der Kontrolle nur den "Zuvielbatzen" beschlagnahmt hat,
ist nett, aber nicht nachvollziehbar bzw. für mich unerklärlich.
Bei anderen Vorkommnissen wurde der gesamte Fisch beschlagnahmt.
Dies zeigt mir, dass dieses Ausfuhrgesetz -leider- nicht in allen
Einzelheiten genau beschrieben wurde (heiße Nadel).
Aber diese Bestimmung, dieses GESETZ, ist nun mal da, und ALLE müssen
es beachten. Man KANN es es auch missachten, aber mit dem Wissen, dass
es schlicht und einfach verboten ist und das man "Ärger" bekommen kann,
sollte man sich ganz einfach an die Regeln halten !
Allerdings würde ich diese Regelung anders gestalten, wenn ich was zu sagen hätte:
1. Allgemeine Angellizenz ist zu erwerben (wie in Dänemark), etwa 15 Euro pro Jahr.
Das würde jeden ereilen, der irgendwie, irgendwo in Norwegen angeln möchte.
2. Allgemeine Freigrenze für den Ausfuhr von Fisch auf 25 kg erhöhen.
Mehrausfuhr (wie bei Übergepäck im Flugzeug) mit einer Zollabgabe
belegen.
3. Höchstgrenze dieses "Übergepäcks" festlegen.
Mal hochgegriffen 50 kg, mehr braucht auch kein Fischsüchtiger nicht als
Grundnahrungsmittel in einem Jahr, oder ?
Was darüber hinaus ausgeführt wird als Straftat gewertet und mit Einreiseverbot
plus sofortiger Geldstrafe (pro 100 Gramm 10 Euro) geahndet.
Ach, was wäre das Leben doch einfach,
leider gibt es zu beachtende Gesetze !
Gruß
Heiko