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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Anschläge von Utøya und Oslo: Gutachter halten Breivik für unzurechnungsfähig

  • Mantafahrer
  • 29. November 2011 um 13:07
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    • 1. Dezember 2011 um 08:27
    • #31
    Zitat von Jürgen Chosz

    [...]...........................................................................
    Wenn ich mir das dick gemachte bei dir so anschaue wundere ich mich doch etwas über deine Antwort.
    [...]



    Wenn es so ist, hast Du es falsch verstanden.Es sollte keine Populismus sein. Mit Druck meine ich Deine Stimme bei der nächsten Wahl einzusetzen um eine Veränderung zu bewirken. Oder Du wendest Dich direkt an Euren Wahlkreisabgeordneten damit er sich bemüht einen Entwurf für eine Gesetzesänderung im Bundestag einzubringen.

    Eben der ganz normale "demokratische";) Weg.

    Meine Meinung darüber wie mit diesen Verbechern verfahren werden sollte, schreibe ich besser nicht hier rein da sie nicht mit dem Grundrecht auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit vereinbar sind.:mad:
    Du siehst, diese von Dir angeführten Urteile treffen auch nicht mein Rechtsverständnis, aber ich akzeptiere es, da es der momentanen Rechtslage entspricht. Ich werde mir dann bei der nächsten Wahl wieder meine Gedanken machen.;)

    Jetzt aber bitte keine Diskussion über Wahlversprechen etc. Wir sind mit diesem Thema sowieso schon viel zu politisch geworden. Und das ist gegen die Forenregeln.:cool:

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]


    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

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    • 1. Dezember 2011 um 09:53
    • #32

    Weil hier die Rede ist: „im Namen des Volkes“.

    Diese Formel bedeutet, das die Rechtssprechung und alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.
    Siehe hierzu Artikel 20, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes.

    Diese Formel bedeutet aber nicht, der der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen und mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste.
    Gemäß Artikel 96, Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Entscheidung des Richters allein an das Gesetz gebunden.

    Da ich aus dem Beitrittsgebiet komme (es also nicht in meiner Schulausbildung hatte), wurde mir das so anfang der 90iger in ein paar diversen Lehrgängen, die meine Gesellschaft organisiert hatte, erläutert.
    Das findet man auch so bei Wiki.

    Man beachte auch noch die Historie.
    Früher hieß es: „Im Namen des Königs“.
    Während der Kaiserzeit und der Zeit der Weimarer Republik hieß es: „Im Namen des Reiches“.
    Während der Zeit des Nationalsozialismus hieß es: „Im Namen des deutschen Volkes“.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

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    • 1. Dezember 2011 um 10:30
    • #33

    Ich denke, dass es sich die beiden Gutachter nicht leicht gemacht haben. Sie mussten ein Gutachten über einen Menschen erstellen, der Norwegen in seinen Grundfesten erschüttert hatte. Den Leuten ist bewusst, was die Folgen der Entscheidung sind, dass Breivik unzurechnungsfähig ist. Nach norwegischem Recht muss nun alle drei Jahre entschieden werden, ob er immer noch unzurechnungsfähig ist, oder ob sich sein Geisteszustand normalisiert hat.

    Wird irgendwann sein Geisteszustand für normal angesehen, ist er ein freier Mann. Denn es zählt der Geisteszustand zur Tatzeit. Hier geht es um die Krankheit Schizophrenie, also um eine gespaltene Persönlichkeit. Dabei ist es verdammt schwer, zu erkennen, ob jemand geheilt ist oder nicht.

    Ich drücke den Ärzten alle Daumen, dass ihnen die Beurteilung alle drei Jahre gelingt.

    Der Ruf nach der Todesstrafe ist in meinen Augen sehr oberflächlich und plump. Das ist nichts anderes als seinen Gefühlen der Rache hin zu geben. Egal, was der Täter gemacht hat. Vor allem sind solche Urteile endgültig. Ich erinnere an einen Fall, wo jemand jetzt nach sechs Jahren aus dem Gefängnis entlassen wurde. Ein Teenager hatte ihn damals beschuldigt, dass er sie vergewaltigt hätte. Erst durch ein Berufungsverfahren (6 Jahre später) stellte sich heraus, dass der Vorwurf lediglich ein Racheakt des Mädchens war. Bei einer Todesstrafe hätten nach sechs Jahren auch die besten Wiederbelebungsversuche keinen Sinn.

    Also bitte nicht immer nur bis zu Fußspitze denken.


    Hoddel

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    • 3. Dezember 2011 um 16:31
    • #34

    Aus der Wochenzeitung „Verdens Gang“ ist zu entnehmen, dass sich Breivik gegen das Gutachten verwahrt er sei geisteskrank.

    Hier für diejenigen die norwegisch können -> Klick.

    Und hier der deutsche Artikel dazu, veröffentlicht in „Deutschland today“ -> Klick.

    Wissenswert ist, wenn er in eine geschlossene Klinik eingewiesen wird und nach Überprüfung (Turnus wohl aller 3 Jahre) diagnostiziert wird, er sei geheilt von seiner Psychose, er nicht unbedingt frei kommen muss.

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    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

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    • 3. Dezember 2011 um 16:53
    • #35

    Gutachten zu Attentäter Breivik

    243 Seiten Wahnsinn

    Per DNA-Test wollte er einen neuen Wikingerkönig suchen, mit 20 unterzog er sich einer Schönheits-OP: Der Attentäter Anders Breivik gab in Vernehmungen einen verstörenden Einblick in seine Wahnwelt. Auch seine Mutter kommt in den Protokollen zu Wort, die jetzt erstmals detailliert bekannt wurden. mehr... [ Video | Forum ]

    Was kann man tun?

  • Micha cb59
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    • 5. Dezember 2011 um 09:38
    • #36

    Ich hoffe mal, dass er den ganzen Scheiß nicht nur spielt.

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • Eisbär
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    • 5. Januar 2012 um 00:50
    • #37

    Hier habe ich was zu Breivik gefunden, kann es aber nicht lesen:o

    kann jemand helfen?

    :Danke:




    :wave:Hilsen André:wave:

  • Jürgen Chosz
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    • 5. Januar 2012 um 09:02
    • #38
    Zitat von Eisbär

    Hier habe ich was zu Breivik gefunden, kann es aber nicht lesen:o

    kann jemand helfen?

    :Danke:


    Da steht übern Daumen gepeilt(Google Übersetzer) drinnen was er am Tag vor dem Attentat gemacht hat .Er hat wohl seiner Mutter gesagt das er noch was für den Computer kaufen müßte. Auserdem soll er wohl noch gut gegessen haben (Krabben) bevor er zum Töten loszog.
    So ungefähr hat der Übersetzer das wiedergegeben

                                       Wenn es interessiert

    Plattfischangeln in Norwegen

    Vom 22-31.7.2025 Nach Halsnoey Ranavik

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    • 5. Januar 2012 um 10:00
    • #39

    Die Zeitung VG ist in Norwegen so etwas wie in Deutschland die Bildzeitung.

    Die VG macht genau dass, was Breivik will:

    Ständige Berichte über den Kerl. Möglichst jeden Tag. Das sieht man auch an diesem Bericht: nichts neues, aber Schlagzeile.

    Die meisten anderen Zeitungen halten sich sehr zurück, was ich auch gut finde.


    Hoddel

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    • 5. Januar 2012 um 10:19
    • #40

    AFP hatte wohl gestern (04.01.2012) eine neue Nachricht verbreitet.
    „Anwälte und Kläger zufrieden mit Breivik Gutachten.“

    -> Klick.

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