Martin, Deine ursprüngliche Frage, ob's sowas in Norge auch gibt: Ja, gibt es, und das reichlich.
Ich hatte in Deutschland, an der deutschdänischen Grenze, ein paar Jahre lang mal einen Gasthof und bekam dann irgendwie mal Ärger mit dem deutschen Finanzamt. Als mir das über den Kopf wuchs, gab' ich den ganzen Ärger an meinen Steuerberater ab. Das war mit ein paar Unterschriften geregelt und die Dinge gingen ihren Gang und ich hatte deswegen kaum mal eine schlaflose Nacht und alles endete mit Friede, Freude, Eierkuchen.
Hier in Norge bekam ich vor einigen Jahren mal irgendwie Ärger mit dem norwegischen Fiskus, wegen irgendwelchem Pippikram wegen ein paar läppischen Aktiengewinnen, die ich schon gar nicht mehr auf dem Radar hatte.
Mein Fazit: lieber massig Ärger mit deutschen Finanzheinis, als auch nur den geringtsten Ärger mit norwegischen.
Einkommensteuererklärung leicht gemacht?
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Gast5536 -
29. Oktober 2011 um 10:21
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Mich regt am meisten auf, dass ich am Jahresende die Nettorente meiner Ehefrau zu meiner Pension zuzählen darf, um das Gesamteinkommen dann zu versteuern......................
Ich kaufe mir übrigens das Steuerberatungsprogramm von Aldi, gehe in den Interviewmodus und ackere wie blöd jedes Jahr das ganze Programm durch. AbendfüllenGruß Dieter
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Mich regt am meisten auf, dass ich am Jahresende die Nettorente meiner Ehefrau zu meiner Pension zuzählen darf, um das Gesamteinkommen dann zu versteuern......................
Ich kaufe mir übrigens das Steuerberatungsprogramm von Aldi, gehe in den Interviewmodus und ackere wie blöd jedes Jahr das ganze Programm durch. Abendfüllen
Gruß Dieter
Ich will ja keine Werbung für „Elster“ machen.
Das Programm kann man kostenlos Downloaden oder sich die CD beim Finanzamt ebenfalls kostenlos holen.
Anlage R wäre ja diejenige, welche neben möglichen anderen Anlagen zum Mantelbogen auszufüllen wäre.
Wenn Du alles drin hast, kannst Du die Plausibilitätsprüfung starten.
Ein ganz hervorragender Programmzweig!
Danach unter „Extra“ die erklärten Daten vorab ausrechnen lassen.
Danach absenden und zusätzlich die ausgedruckte Erklärung incl. Anlagen mit Belegen (Verträge, Bescheide etc.) unterschrieben ans Finanzamt.
Wenn Du alles richtig gemacht hast, weichen dann die erklärten Daten in der Regel kaum von den Daten laut Bescheid ab, es gibt also kaum eine Differenz. -
also ich hab ja keine ahnung wie der bei euch laeuft, ich hatte immer nen steuerberater in deutschland, aber hier auf island machen wir das uebers internet, und ist in ner stunde erledigt, und das beste daran ist das ich direkt nach dem ausfuehlen auf dem monitor sehen was die summe ist, die ich nachzahlen (was noch nie passiert ist) oder raus bekomme
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also ich hab ja keine ahnung wie der bei euch laeuft, ich hatte immer nen steuerberater in deutschland, aber hier auf island machen wir das uebers internet, und ist in ner stunde erledigt, und das beste daran ist das ich direkt nach dem ausfuehlen auf dem monitor sehen was die summe ist, die ich nachzahlen (was noch nie passiert ist) oder raus bekomme
Genauso ähnlich ist „Elster“ aufgebaut.
Da sieht man auch am Monitor, bevor Du die Daten sendest, was Du bekommst oder nachzahlen musst.
Bei + da zahlt man nach.
Bei - da bekomm man was.
Mir macht das jedenfalls jedes Mal richtig Spaß und ich freu mich immer aufs neue Jahr.
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Im Prinzip geht das doch.
Wenn es so ist, wie du geschrieben (nur Einkommen vom Senat) hast, dann bist du doch gar nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Es sei denn, du oder deine Frau habt ne "falsche" Steuerklasse (V oder VI) oder ihr habt einen Freibetrag eintragen lassen, oder irgenwelche Einkünfte, die nicht der "Zwangssteuerabgabe" unterliegen. Aber wahrscheinlich hast du Sonderausgaben oder Werbungskosten, an dennen du Vater Staat gerne beteiligen möchtest und gibst die Erklärung "freiwillig" ab.
Daß man keine Einkommenssteuererklärung abgeben muß bei Steuerklasse IV/IV (keine sonstigen Einnahmen aus Vermietung, keine die Freibeträge übersteigenden Kapitalerträge vorausgesetzt) sollte noch so gelten (ich kenne jedenfalls keine neuere Regelung), trotzdem eine abzugeben macht aber durchaus Sinn, da der Gesetzgeber bei dieser Steuerklasse davon ausgeht, daß in jedem Fall übers Jahr gerechnet zu viel Steuerabschlag gezahlt wurde - dem Besteuerten somit eine Steuererstattung zusteht. Auf die Faulheit der Betroffenen, eine Steuererklärung abzugeben spekuliert der Gesetzgeber, und zwar mit Erfolg und kann mit den nicht zurückgeforderten Geldern prächtig andere Löcher stopfen.Petri
Hans
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@ Martin- wenn ich alles richtig deute, bist Du selbstständig (wegen der ESt-Vorauszahlung).
Wenn Du keinen Bock auf Steuererklärungen hast und da kannst Du Dich zur Mehrheit in diesem Land zählen, gib einfach alles einem Steuerberater ;), der hat Bock, ich weiß, der kostet Geld.
Übrigens der Tip mit ELSTER ist wirklich gut, alles kostenlos und manchmal aber auch umsonst. -
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