Du kannst mir doch gar nicht auf den Schlips treten - hab doch keinen
Nee schon juut, aber Recht hatte ich trotzdem - Kartoffeln einzufuehren , ist verboten
Das muss noch mal klargestellt werden
Der Zoll und die Verzollten
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Frische Kartoffeln dürfen nicht eingeführt werden. Fertig verarbeitete und eingeschweißte schon. Keine Ahnung ob das schon jemand gepostet hatte....
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HAllo, ich habe mal ne frage zu den Trophäenfischen.
kann ich die halbieren oder dritteln damit ich die besser verstauen kann, oder müssen die in EINEM Stück sein??
Viele Grüße
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HAllo, ich habe mal ne frage zu den Trophäenfischen.
kann ich die halbieren oder dritteln damit ich die besser verstauen kann, oder müssen die in EINEM Stück sein??
Viele Grüße
willst du uns veräppeln,
ein trophäenfisch..............was auch immer er im "handgepäck" soll.............
(es gab bereits genügend posts, über die sinnhaftigkeit.......und die transportmethoden)ist nun mal im ganzen.................
..........es sei denn, man will sich filets an die wand hängen oder auch nen bauchlappen...........das fällt dann wiederum in die 15kg rubrik;)
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@ DD.Kaiser - selbstverständlich kannst Du den dritteln oder vierteln oder filetieren, aber ich denke, das beantwortet sich von selbst, dass es dann keine Trophäe mehr ist.
Aber die Frage könnte auch anders interpretiert werden, beispielsweise wenn Du bloß einen Teil (den Kopf) als Teil des Trophäenfischs zur Präparation separat verpackt ausführst. Der Kopf ist im allgemeinen ja nicht zum Verzehr gedacht, aber in den Vorschriften steht, im Ganzen, daher 15kg Grenze. Vielleicht gibts auch noch andere Meinungen. -
Natürlich kann man die 15-kg-Regel ein wenig aushebeln, indem man einen x-beliebigen Fisch zur Trophäe erklärt. Nur sollte der dann auch entsprechend aussehen.
Alles andere wäre gezielte Verarschung.
Ob das gut ankommt ... ? -
Vielleicht auch gut zu wissen: Auszug "Mandantenbrief StB DFW"
7. Reisende: Grüner oder roter Zoll-Ausgang bei der Einreise in die EU?Wer Waren aus den Drittstaaten, also Staaten außerhalb der EU, in das Europäische Gebiet einführen will, darf dies nur innerhalb bestimmter Grenzen. Diese Grenzen sind selbst dann anzuwenden, wenn im Urlaub ein Gegenstand nur ersetzt wurde, wie der folgende Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Az: 4 K 120/11 Z) zeigt:
Ein Steuerpflichtiger war mit seiner Ehefrau in der Türkei in Urlaub. Im besagten Urlaub wurde seine alte (aus Deutschland stammende) Brille beschädigt, weshalb er sich kurzerhand von einem türkischen Optiker vor Ort eine neue Brille anfertigen ließ. Kostenpunkt der neuen Brille lag bei circa 690 Euro.
Nachdem die beiden Urlauber wieder in der Bundesrepublik gelandet waren, verließen sie bei der Einreise den Zollbereich des Flughafens durch den grünen Ausgang. Damit machten sie deutlich, dass nichts zu versteuern sei. Aufgrund einer Kontrolle wurde das Pärchen jedoch angehalten und der eifrige Zöllner stellte fest, dass gerade versucht wurde, die in der Türkei neu angeschaffte Brille einzuführen. Hierzu gibt es aufgrund der Einreise-Freimengen-Verordnung eine bestimmte Freigrenze, diese liegt jedoch nur bei einem Warenwert von 410 Euro.
Kurzerhand wurden daher Einfuhrabgaben in Höhe von 17,5 Prozent des Warenwertes (hier: 120,75 Euro) festgesetzt. Zusätzlich wurde noch ein (weiterer) 100 Prozent-Zuschlag von 120,75 Euro erhoben, da der Einreisende mit der erworbenen Brille den "grünen" Ausgang für anmeldefreie Waren und nicht den "roten" Ausgang für einfuhrabgabenpflichtige Waren benutzt hatte.
Hinweis:
Häufig erlaubt das Steuerrecht bei Freigrenzen oder auch Freibeträgen eine Verdoppelung für Verheiratete. Dies ist hier nicht möglich, da die Wertgrenze von 410 Euro jedem Reisenden nur einzeln zusteht. Auch eine Halbierung der Brille ist ja schließlich nicht möglich, weshalb die Zollschuld entstanden ist. Wären hingen zwei Brillen für insgesamt 690 Euro eingeführt worden, hätte die eine Brille vom Ehemann und die andere Brille von seiner Gattin eingeführt werden können. -
Boah eyh, seid ihr diese ewigen Diskussionen um Zollgrenzen, Warenwerte, EU oder nicht EU usw usw nicht langsam leid..................immer wieder wird in der gleichen Suppe rumgerührt, ohne jegliche Notwendigkeit..........damit auch ja alle am Ball bleiben!!
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..........damit auch ja alle am Ball bleiben!!
so sieht es aus...
kann man sich nur schwer vorstellen, dass nicht jeder die
zollbestimmungen auf die innenseiten der oberschenkel tätowiert hat, oder?
ist aber nun mal leider so !und je öfter das wieder hervorgekramt wird,
desto besser prägt es sich ein und man erlebt keine bösen überraschungen!
grad als neuling kann sowas schon mal den urlaub retten !wer es nicht mehr sehen kann, muss es ja nicht lesen!
ich persönlich kann die ganzen heilbutt-monster-berichte
und jagdversuche nicht mehr sehen...also lese ich sie einfach nicht!das leben kann so einfach sein :p !
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Haha,
Norwegen ist ja soweit klar. Aber wie kommen wir jetzt durch Dänemark???
Gehört doch zur Zollunion. Oder müssen wir darüber jetzt auch noch sprechen.
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