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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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  4. Wissenswertes vom Mantafahrer

P..a erstattet Anzeige gegen die Angler des Riesenfisches - Verdacht auf Tierquälerei

  • Mantafahrer
  • 15. September 2010 um 13:54
  • rheinangler
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    • 15. September 2010 um 22:58
    • #21

    ....das es zu dem Getöse seitens Pxxa überhaupt kommen mußte, hat sich Dirk leider selber zuzuschreiben. Warum geht er überhaupt an die Presse - er fängt in Italien regelmäßig solche Waller und braucht sich überhaupt nicht zu profilieren - diejenigen die Ihn kennen, wissen auch so, dass er beim Fischen weiß wohin der Hase läuft.

    Als der Bericht erstmalig in unserer Lokalzeitung stand, war klar, daß sowas folgen würde - zumal sich noch Radio und Bildzeitung auch noch angekündigt hatten.

    Der Wels wurde meines Wissens in ein wenige 100 Meter entferntes, aber deutlich größeres Gewässer mit sehr gutem Fischbestand umgesetzt - dem wird schon nicht passiert sein. Wenn man Ihn fragen könnte - der ist sicher froh, dass Dirk Ihn nicht - wie vom deutschen Gesetz gefordert - abgekloppt hat. Den ollen Bock hätte nichtmal die Katze gefressen - soviel zur vernünftigen Verwertung.

    Der Verein, dem das Minigewässer gehört in dem der Wels gefangen wurde ist auf jeden Fall froh, daß der Fisch raus ist. Das Gewässser hat seit Jahren eine Welsplage....

    Was nun kommt - liegt sicher in Händen der Gerichte und dem Fingerspitzengefühl des Richters. Dem Gesetz nach hat Dirk meiner Meinung nach Bockmist gebaut - unglücklicherweise hat er den gesamten "Tathergang" incl. Hälterung fürs anschließende Foto auch noch brav in der Lokalpresse breitgetreten.

    Wie gesagt, den Fisch fragt nachher keiner - dieses deutsche Gesetz ist leider typisch Deutsch und ne wahre Lachnummer. So ein Mist gehört abgeschafft!

    Ich hoffe auf jeden Fall, daß Dirk ungeschoren davon kommt.

    Gruß

    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von tiveden (16. September 2010 um 22:18)

  • nordfisker1.jpg

  • Mucki
    Gast
    • 15. September 2010 um 22:58
    • #22
    Zitat

    Mal zum Verständnis:
    Würde das bedeuten, dass z. B. unsere allseits beliebten Angel-DVD's aus diversen Printmedien strafbare Handlungen zeigen?
    Nehmen wir mal an, da fahren ein paar Spezis auf die Ostsee um Hechte zu fangen (einen Pächter gibt es hier nicht), knipsen und filmen sich munter mit dem Fisch um ihn anschließend !und vor der Kamera! wieder zu releasen. Wäre das dann strafbar?



    Also vorausgesetzt das spielt sich in Bayern ab, die Ostsee ist dann der Chiemsee, dann ist es strafbar.

    Selbst wenn es nicht strafbar wäre, würde ich solches Gehabe strikt und aufs schärfste verurteilen, den der Fisch ist kein Spielzeug.

    Zitat

    Wo in Gottes Namen war es denn eine Hegemaßnahme mit Absicht zum Beispiel einen dicken Karpfen zu fangen um dann ein tolles AngeberFoto zu machen um danach das Tier wieder zurückzusetzen?????? Ich sag jetzt mal nicht was ich von der Art Angelkultur halte



    Nun die "Hegemaßnahme" könnte z.B. darin liegen, daß im betreffenden Gewässer wenig oder gar keine adulten, sprich "erwachsene" Fische vorhanden sind.

    Weil es diese und ähnliche "Ausreden" gab, hat nun der Gesetzgeber eingegriffen und eine klare Linie vorgegeben.

  • Mucki
    Gast
    • 15. September 2010 um 23:02
    • #23
    Zitat von antonio

    das mit dem releasen ist im prinzip ganz einfach.
    ein gefangener fisch ist sinnvoll zu verwerten. hab ich keine sinnvolle verwertungsmöglichkeit dann laß ich den fisch wieder schwimmen und keiner kann mir ans bein pinkeln.
    gehe ich aber mit dem vorsatz angeln den fisch wieder zu releasen (hardcore c&r) und mir kann dies nachgewiesen werden, sieht die sache schon wieder anders aus.
    und dann gibts noch die dritte variante der fisch war so glitschig, da ist er mir aus der hand gerutscht.

    antonio



    So einfach ist das nicht. Siehe meine postings dazu. Allerdings abhängig vom Bundesland. In Bayern wäre es nicht möglich.

    Der letzte Satz trifft da schon eher zu. ;) Solange es im Rahmen bleibt.

  • Mucki
    Gast
    • 15. September 2010 um 23:05
    • #24
    Zitat von rheinangler

    ....

    Wie gesagt, den Fisch fragt nachher keiner - dieses deutsche Gesetz ist leider typisch Deutsch und ne wahre Lachnummer. So ein Mist gehört abgeschafft!

    Ich hoffe auf jeden Fall, daß Dirk ungeschoren davon kommt.

    Gruß

    Stefan

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    Da sag ich jetzt mal lieber nix dazu. :(

  • rheinangler
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    • 15. September 2010 um 23:17
    • #25
    Zitat von Mucki

    So einfach ist das nicht. Siehe meine postings dazu. Allerdings abhängig vom Bundesland. In Bayern wäre es nicht möglich.

    Der letzte Satz trifft da schon eher zu. ;) Solange es im Rahmen bleibt.


    .....würde dann also vereinfacht auch heißen - wenn ich keinen Fisch essen mag und auch niemanden kenn, der Fisch essen mag, hab ich als Angler am Gewässer nichts verloren - bzw. dürfte nur mit blankem Haken fischen....

    ....ich dürfte also nicht aus reiner Freude am Hobby in der Natur fischen gehen.....

    Ich finde, der Gesetzgeber sollte sich hier nicht zu sehr verzetteln und wir Angler sollten nicht den Möchtegern Naturschützern mit gesundem Halbwissen in die Karten reden.

    Natürlich ist ein Fisch kein Spielzeug - aber auch wenn Karpfenfischen z.B. nicht mein Ding ist, bin ich mir sicher, daß gerade Karpfenangler die gefangenen Fische sehr vorbildlich behandeln. Karpfen sind deren heilige Kühe - wehe man würde einen anschlagen..... Den Karpfenanglern gehts nur um die Freude am Drill, den Spaß einen Fisch überlistet zu habe - und trotzdem finde ich es absolut ok!!

    Ich denke, es gibt in Deutschland ganz andere Baustellen - auch auf die Fischerei bezogen! Ich habe persönlich schon "Angler" gesehen, die jeden gefangenen Fisch mitnehmen (verwerten) - im Plastikbeutel, bestenfalls halb abgeschlagen und nicht abgestochen. Super - da greift aber keiner ein. Diejenigen, die aber einen gesunden erwachsenen Fisch releasen und sein Leben schonen, werden aber hier angegriffen.... Das gibt mir zu denken, zumal die Kritik von Anglern kommt....

  • alfnie
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    • 15. September 2010 um 23:23
    • #26

    Pxxa nutzt mal wieder die Gunst der Stunde und versucht ein in den Schoss gefallenes Ding als Prezädensfall auszuweiden. Ich hatte bisher eigentlich immer gedacht das die PR-Leute und übrigen Macher von Pxxa mehr auf dem Kasten hätten als so einen amateurhaften Schmarren abzuziehen.

    Ich hab' Pxxa mal ein paar Taler überwiesen. In Zukunft werde ich mich zu beherrschen wissen und lieber wieder das Rote Kreuz sponsern wenn meine soziale Ader mal wieder überschwappt.

    Eingeheirateter Lofoter seit 1994

    Einmal editiert, zuletzt von tiveden (16. September 2010 um 22:27)

  • Mucki
    Gast
    • 16. September 2010 um 00:00
    • #27
    Zitat von rheinangler

    .....würde dann also vereinfacht auch heißen - wenn ich keinen Fisch essen mag und auch niemanden kenn, der Fisch essen mag, hab ich als Angler am Gewässer nichts verloren - bzw. dürfte nur mit blankem Haken fischen....

    ....ich dürfte also nicht aus reiner Freude am Hobby in der Natur fischen gehen.....

    Ich finde, der Gesetzgeber sollte sich hier nicht zu sehr verzetteln und wir Angler sollten nicht den Möchtegern Naturschützern mit gesundem Halbwissen in die Karten reden.

    Natürlich ist ein Fisch kein Spielzeug - aber auch wenn Karpfenfischen z.B. nicht mein Ding ist, bin ich mir sicher, daß gerade Karpfenangler die gefangenen Fische sehr vorbildlich behandeln. Karpfen sind deren heilige Kühe - wehe man würde einen anschlagen..... Den Karpfenanglern gehts nur um die Freude am Drill, den Spaß einen Fisch überlistet zu habe - und trotzdem finde ich es absolut ok!!

    Ich denke, es gibt in Deutschland ganz andere Baustellen - auch auf die Fischerei bezogen! Ich habe persönlich schon "Angler" gesehen, die jeden gefangenen Fisch mitnehmen (verwerten) - im Plastikbeutel, bestenfalls halb abgeschlagen und nicht abgestochen. Super - da greift aber keiner ein. Diejenigen, die aber einen gesunden erwachsenen Fisch releasen und sein Leben schonen, werden aber hier angegriffen.... Das gibt mir zu denken, zumal die Kritik von Anglern kommt....

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    Nur ganz kurz, weil Bett ruft: :biglaugh:

    Ich respektiere deine Auffassung, aber ich rate dir dich mal mit dem Fisch als solches näher zu befassen, nicht nur wie man ihn fängt, sondern wie er lebt und was damit alles zusammenhängt. Vom Ei, über den Schlupf, das abwachsen und das Umfeld. Auch die Zusammenhänge wie z.B. die Zusammensetzung des Fischbestandes, Arten, Alter, Größen.

    Ich bin der Überzeugung, du wirst deine Meinung ändern.

  • stekus
    explore the arctic
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    26. Februar
    • 16. September 2010 um 07:48
    • #28

    was bin ich froh, dass ich nicht in deutschland lebe!


    Hilsen fra Tromsø!

  • Achim.M
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    • 16. September 2010 um 09:29
    • #29

    Mit den Postings vom rheinangler kommt nun schon etwas mehr Licht in diese Angelegenheit.
    Vor allem sein Posting Nr. 21 :Danke:.
    Wenn ich es richtig verstanden habe stand man also vor folgender Situation:
    1. Ein Minigewässer das offensichtlich für diesen Wels und den dortigen weiteren Welsen zu klein geworden ist.
    2. Ein weiterer Fischbesatz durch den dortigen Verband war damit fraglich, da dieser Besatz ja auch bezahlt werden muss. Wofür unter diesen Umständen verständlicherweise keiner mehr bereit ist Geld auszugeben.
    3. Eine natürliche Nahrungsquelle (ohne Fischbesatz durch Menschenhand) war für den und die Wels (e) offensichtlich auch nicht gegeben.
    4. Das Umsetzen in ein weit aus größeres Gewässer sah man dort als Lösung an (ehrenwerter Alterssitz).

    Auf der Grundlage von Gesetzen fällen Richter in Deutschland Entscheidungen.
    Und trotz Gesetze müssen sie abwägen, weil eben, wie wir es fast täglich erleben, ein Gesetzestext auch abgewogen gelesen werden muss bevor man sich entscheidet.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • heilbuttdieter
    Gast
    • 16. September 2010 um 09:46
    • #30

    Satzung Sportfischerverein Wolfsburg
    Alle maßig gefangenen Fische sind als Fangbeute mitzunehmen.Die Fangmengenbegrenzung ist unbedingt zu beachten. Eine Hälterung ist nicht erlaubt.
    Alle Maße gelten von der Maulspitze bis zum Schwanzende.Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die gesetzlich festgelegten Fangbeschränkungen,Mindesrmaße und Schonzeiten
    Gruß Dieter
    Also hier ist ein relaisen nicht erlaubt!!

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