Zitat Martin1 (sinngemäß) ... Südwind, kann das sein ...
immer Wind, woher er kommt, Strom, wohin er geht
Zitat Martin1 (sinngemäß) ... Südwind, kann das sein ...
immer Wind, woher er kommt, Strom, wohin er geht
Hallo zusammen,
die John "T. Essberger" wird in diesem Jahr noch an einer maritimen Großveranstaltung teilnehmen (bzw. hat schon teilgenommen) geht anschließend auf's Altenteil nach Speyer ins Technikmuseum. Ihren Platz in Großenbrode und der Seeposition Fehmarn wird meines Wissens dann die "Bremen" einnehmen (bislang in Grömitz stationiert).
Wissenswert nicht nur für Angler in Großenbrode:
Auf der Zufahrtstraße zum Hafengelände "Am Kai" habe ich einen ziemlich hinterhältig montierten Starenkasten festgestellt. Er steht hinter dem Zaun im Gelände der ehemaligen Kasernen, stadteinwärts zu Beginn der langen Geraden, wenn man die Kreuzung von Richtung "Am Kai" passiert hat.
Hier kann man noch abschließend (teuere) Fotos machen lassen (falls die eigene Knipse vergessen oder versenkt wurde).
Grüße von der Ostsee - Salzbuckel
Danke fjordsven!
Das war die bislang fehlende, aber entscheidende Information. Jetzt wird so manch einer beruhigter seine Norge-Reise antreten.
Salzbuckel
Hallo Seestädter,
danke für die Links, nun ist das Geheimnis des Begriffs "int. Zertifikat" gelüftet.
Salzbuckel
Hallo bjoerni33,
Mit dieser Meinung liegtst Du leider falsch. Die Begründung hierfür habe ich weiter oben versucht darzulegen - ich will mich hier nicht wiederholen (siehe auch Dorschpapa #81, letzter Satz).
Gruß - Salzbuckel
Es ist dabei nur zu bedenken das ich nicht gerade ein Zwerg bin. Und auch keine Fischgräte
Gruß Reimon
... vielleicht ist Reimon auch noch einen Kopf größer als ihr mit den guten Tips, und der Gefahr derber Schläge an den Hals würde ich mich nicht aussetzen.
Allen ein frohes Neues Jahr und viel Spaß - Salzbuckel
Zitat „Nord63“ – „Wir haben vom Team aus die Norwegische Botschaft, das Norwegische Ministerium für Transport Verkehr und jetzt auch den ADAC (Wassersportabteilung) um Mithilfe gebeten.“ – war mir nicht bekannt und wollte ich eigentlich anregen.
Dass von der norwegischen Botschaft und vom ADAC bislang nicht geantwortet worden ist, verdeutlicht das Vorhandensein dieses Problems. Wenn Anfragen laufen, ist alles getan, um die Rechtsunsicherheit zu beenden. Parallel hierzu könnte von norwegisch sprechenden Auswanderern mit einer weiteren Anfrage direkt an die norwegische Verkehrsbehörde ein zweites Eisen im Feuer gehalten werden, in der Hoffnung dass vor dem Stichtag für unmittelbar anstehende Reisen eine Anfrage beantwortet wird die Rechtslage bekannt ist. Für die ausgewanderten Leute wäre der Umstand ebenfalls von Bedeutung, wie lange ggf. ein deutscher Sportbootführerschein akzeptiert wird, bevor – analog zu hier – ein norwegisches Zeugnis erforderlich wird.
Es wird im Endeffekt sehr wahrscheinlich auf die Anerkennung des dt. Sportbootführerscheins hinauslaufen, nur diese Anerkennung MUSS von N vorliegen, oder es gibt u.U. für diesen und jenen ein böses Erwachen. Wie es die Nordmänner mit der Einhaltung ihrer (wenigen) Gesetze halten, dürfte bekannt sein.
Meiner Meinung wird hier der Begriff „Internationales Zertifikat“ überbewertet. Segelscheine des DSV trugen an vergleichbarer Stelle, wo heute auf Sportbootführerscheinen-See der Vermerk „Intern. Zertifikat“ zu finden ist, den Aufdruck „Führerschein für Yachten“ – gab und gibt rechtlich wenig bis nichts her. Was „Internationales Zertifikat“ rechtlich bedeutet, kann ich derzeit nicht abschließend beurteilen. Vielmehr sollte man sich einmal den Geltungsbereich des Sportbootführerscheins vergegenwärtigen „ … auf DEUTSCHEN Seeschifffahrtstraßen …“ Dort ist nicht von fremden (norwegischen) Hoheitsgewässern und schon gar nicht vom Nordatlantik die Rede. Die Problematik „Traditionsschiffe“ lasse ich hier unbeachtet.
„Zitat Achim M“ – „[FONT="]Normalerweise müsste aber so etwas in den gesetzlichen Regelungen bereits schon enthalten sein …“ - [/FONT]macht man nicht (auch nicht bei uns), das gesetzliche Regelwerk als Gesetz, Verordnung pp. würde für spätere Anpassungen viel zu „unbeweglich“. Derartige Regelungen werden in Verwaltungsbestimmungen, wie immer sie auch genannt werden, geregelt und sind so leichter anpassbar.
Moin zusammen,
Zitat „tiweden“ „ … ich kenne kein europäisches Land, welches von einem Touristen nen Boostführerschein des Gastlands verlangt …“
- Deutschland seinerzeit gegenüber Inhabern bestimmter jugoslawischer Zeugnisse (als es Jugoslawien noch gab)
- unlängst D gegenüber Inhabern bestimmter schweizer Führerscheine
In beiden Fällen wurden die Zeugnisse nicht von D anerkannt.
Deutschland verlangt bei einer Aufenthaltsdauer in D von mehr als 1 Jahr den Erwerb des DEUTSCHEN Sportbootführerscheins, auch für den Fall das der ausländische hier anerkannt wird.
Der korrekte Weg ist meines Wissens ausschließlich der der (gegenseitigen) Anerkennung der Führerscheine. Bislang hatte N keine Führerscheinpflicht, und ich bezweifele, dass es diesbezüglich Vereinbarungen N/D gibt.
Dieses Problem betrifft nicht nur Wassersportler, die in N sich ein Boot mieten, sondern auch auf (deutsche) Touristen, die mit ihrem Boot (am Haken) nach N einreisen, und die Kriterien überschreiten (PS, Mindestalter …).
Weiter Zitat „tiweden“ „ …wenn es sich um SOLAS Fahrgebiete handelt“
- Was meinst Du mit „SOLAS Fahrgebiete“? SOLAS ist weltweit gültig.
- Was hat SOLAS mit Sportschifffahrt zu tun? Welches Kapitel soll in Anwendung gebracht werden?
- Wenn man die dort oben VERMIETETEN Boote mit Schiffsführer unter dem Aspekt „Fahrgastschiff “ betrachtet und SOLAS dann ins Spiel kommt, bekommt das Thema Befähigungszeugnis eine völlig neue Qualität.
Ich habe Euch mit meinem Post nur eine in meinen Augen existierende Problematik aufzeigen wollen. Man kann natürlich cool diese mit der Vogel-Strauß-Methode lösen oder aussitzen (trifft zuerst sehr wahrscheinlich einen anderen, aber dann …), aber auch furchtbar in den falschen Eimer greifen, meinetwegen - jeder wie er möchte.
Euch allen einen guten Rutsch
Salzbuckel
Zitat „Hoddel“ – Post #55
„Rentner zu vermieten…“ sollte man in „BOOTSFÜHRER zu vermitteln – bei uns Angebote vom AG-Mann bis zum Rentner ohne SpFüsch (besonders preiswert)“ umbenennen.
Für D gilt: Zum Führen eines führerscheinpflichtigen Bootes im Geltungsbereich der SportbootführerscheinVO-See muss der Bootsführer Inhaber eines Befähigungszeugnisses sein, in D mind. Sportbootführerschein-See (oder Motorbootführerschein bzw. anderes amtlich anerkanntes Ersatzpapier). Sind mehrere Inhaber von Befähigungszeugnissen an Bord, ist vor Antritt der Fahrt ein Bootsführer zu bestimmen. Das gilt alternativ bei führerscheinfreien Fahrzeugen und Nicht-Führerscheininhabern. Der Bootsführer kann sich eines Gehilfen bedienen (Rudergänger), bleibt jedoch in der Verantwortung. Der Bootsführer muss ständig auf die Schiffsführung Einfluss nehmen können. In D ist die Grenze der möglichen Einfußnahme u.a. an die Geschwindigkeit des Fahrzeuges gekoppelt. Diese liegt bei ca.15 kn. Bei schnelleren Fahrzeugen wird dieses verneint, wobei immer die besonderen Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
Zitat „Nord63“ - Post #20 „… Sportbootführerschein-See ist ein internationales Dokument …“:
Der SpFüsch-See ist ein NATIONALES Dokument. Er ist in D vorgeschrieben für die Führung von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen im Geltungsbereich der SportbootführerscheinVO-See. Dieses nationale Dokument wird zwischenstaatlich im Rahmen der der gegenseitigen Anerkennung nationaler Befähigungszeugnisse gegenseitig durch die jeweiligen nationalen Verkehrsbehörden, hier BMV (oder wie es heute heißen mag), anerkannt und berechtigt dann auch zum Führen entsprechender Fahrzeuge im jeweiligen anderen Staat.
In Erfahrung sollte gebracht werden, ob der dt. SpFüsch-See bereits jetzt vom norwegischen Verkehrsministerium anerkannt wird bzw. später als Ersatz für den dann erforderlichen norwegischen Führerschein gilt oder gelten wird.
Hier könnten sich die des Norwegischen mächtigen Neu-Norgis bzw. die Vermieter einbringen. Es ist nicht die Akzeptanz durch die Vermieter von Bedeutung, sondern die der norwegischen Behörden.
Weitere Aspekte sollte nicht außer Acht gelassen werden (meine ganz persönliche Einschätzung):
Ein Befähigungszeugnisinhaber kann besser zur Verantwortung gezogen werden (wie ein führerscheinloser Bootsführer natürlich auch). Er hat Fachkenntnisse zu haben und ihm ist grobe Fahrlässigkeit oder sogar (bedingter) Vorsatz viel leichter vorzuhalten und nachzuweisen, und der Führerscheininhaber kann etwas verlieren – seinen Führerschein. Er wird seinem Gehilfen Rudergänger Grenzen auferlegen. Die Hemmschwelle ist wesentlich höher anzusetzen. Auch ein führerscheinloser „Rentner“ wird sich überlegen, ob er für die Rosinen eines Heißsporns am Ruder seinen Kopf hinhält.
Skandinavien konnte sich unter anderem wahrscheinlich wegen der geringen Bevölkerungsdichte den Luxus zahlreicher Freiräume leisten, u.a. Sportbootführerscheinfreiheit, Fischereischeinfreiheit (in DK bereits gecanceled), Mindestmaße (stehen in N an). Die „Filetfreiheit“ ist auch Vergangenheit. Norge entwickelt sich touristisch rasant. Bei immer mehr Menschen treffen immer mehr gegensätzliche Interessen aufeinander, so dass Regelungen des Miteinanders zwangsläufig erforderlich werden. Jedes Land geht dabei seinen eigenen Weg.
Die Führerscheinpflicht wird von heute auf morgen nicht die Probleme auf dem Wasser beseitigen, sie wird sich langfristig jedoch auf die Sicherheit auf dem Wasser positiv auswirken. Die vergangenen 40 Jahre in D belegen dieses.
Die Grenzen für die Führerscheinpflicht in N kann man nur als außerordentlich großzügig gegenüber den Betroffenen ansehen.
Euch allen noch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht von der Ostsee
Salzbuckel