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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Aale töten

  • Norgefisch
  • 22. Juli 2010 um 10:58

Das Team wünscht allen Lesern hier:
Teamet ønsker alle lesere her:

 

 

 

Frohe Pfingsten / Glad pinse

  • bernd
    Gast
    • 22. Juli 2010 um 12:20
    • #11

    StefmanHH: die salzbaderei meinte ich .

    bernd

  • nordfisker1.jpg

  • Hottehüh
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    • 22. Juli 2010 um 14:02
    • #12

    ich hab keinen schein..ich bin kein angler...:(

    wir hatten letztes mal als Fingerschutz beim Brandungsangeln oder zum Versorgen der Fische usw. Handschuhe aus dem KFZ-Bereich dabei. Die Grifffläche war komplett beschichtet (Gummigemisch). Geringe Kosten. Denke so ein Aal lässt sich damit auch packen...


    Matze

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    • 22. Juli 2010 um 14:08
    • #13
    Zitat von Hottehüh

    ich hab keinen schein..ich bin kein angler...:(

    ............

    Matze


    Ich auch nicht und trotzdem schlachte ich in Norwegen Fisch

  • Mucki
    Gast
    • 22. Juli 2010 um 14:33
    • #14
    Zitat von Nisse

    Ich auch nicht und trotzdem schlachte ich in Norwegen Fisch



    Manche wollen oder können manches offensichtlich nicht kapieren, sonst würden nicht solche Kommentare entstehen. :(

  • MacGyver
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    • 22. Juli 2010 um 14:45
    • #15

    Ich habe mal einen neuen Thread dazu eröffnet, da die Diskussion hier nur noch wenig mit dem Thema des ursprünglichen Threads gemeinsam hatte.:cool:

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]


    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • Nisse
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    • 22. Juli 2010 um 14:57
    • #16
    Zitat von Mucki

    ...................... Wir sind Angler und haben uns in Bezug auf das töten von Fischen entsprechend zu verhalten.

    Und noch was, rein rechtlich betrachtet.
    Ein Tier töten darf nur wer die nötige Ausbildung dazu hat. Im Fall der Fische wird diese Ausbildung bze. der Befähigungsnachweis in der Regel durch die Prüfung zur Fischereierlaubnis erreicht.

    Mit anderen Worten: Hat jemand solch einen Befähigungsnachweis nicht, macht er sich der widerechtlichen Tötung eines Wirbeltieres strafbar. Kriegt ein "Wissender" solches Fehlverhalten mit, kann dies gegebenfalls für den Betreffenden böse enden.


    Zitat von Hottehüh

    ich hab keinen schein..ich bin kein angler...................................

    Matze


    Zitat von Nisse

    Ich auch nicht und trotzdem schlachte ich in Norwegen Fisch


    Zitat von Mucki

    Manche wollen oder können manches offensichtlich nicht kapieren, sonst würden nicht solche Kommentare entstehen. :(


    Ich kann nicht kapieren, dass Du sagst, nur Inhaber von Scheinen sind Angler und alle Anderen nicht und denen dann auch noch die Berechtigung absprichst Fische zu töten.

    Du qualifizierst pauschal Leute ab und das kann ich nicht unwidersprochen zur Kenntnis nehmen. Den ersten Satz im Zitat unterschreib ich allerdings.

    Aus meiner Sicht ist es sch..egal, ob ich einen Schein habe oder nicht, Hauptsache der Fisch / Aal wird schnell und ordnungsgemäß getötet, wenn ich ihn gefangen habe.

    Das tut auch nicht jeder Inhaber des/r Befähigungsnachweises / Fischereierlaubnis richtig.

    Im Übrigen hast Du auch noch in anderer Hinsicht unrecht. In verschiedenen Bundesländern (nach meiner Kenntnis in SH und MV) gibt es Urlaubsangelscheine auch ohne Fischereierlaubnis.

  • Mucki
    Gast
    • 22. Juli 2010 um 15:35
    • #17
    Zitat von Nisse

    Ich kann nicht kapieren, dass Du sagst, nur Inhaber von Scheinen sind Angler und alle Anderen nicht und denen dann auch noch die Berechtigung absprichst Fische zu töten.

    Du qualifizierst pauschal Leute ab und das kann ich nicht unwidersprochen zur Kenntnis nehmen. Den ersten Satz im Zitat unterschreib ich allerdings.

    Aus meiner Sicht ist es sch..egal, ob ich einen Schein habe oder nicht, Hauptsache der Fisch / Aal wird schnell und ordnungsgemäß getötet, wenn ich ihn gefangen habe.

    Das tut auch nicht jeder Inhaber des/r Befähigungsnachweises / Fischereierlaubnis richtig.

    Im Übrigen hast Du auch noch in anderer Hinsicht unrecht. In verschiedenen Bundesländern (nach meiner Kenntnis in SH und MV) gibt es Urlaubsangelscheine auch ohne Fischereierlaubnis.

    Alles anzeigen



    Lieber Nisse,
    ich qualifiziere gar keinen ab. Ich habe lediglich auf die Vorschriften in unserem Land hingewiesen, und da ist eben nun mal so wie geschildert.

    Was du oder andere im Ausland treibt, interessiert hier keinen.

    Ob du einen Schein und damit den offiziellen Nachweis hast, Wirbeltiere töten zu dürfen, mag dir persönlich wurscht sein.
    Offiziell handelst du OHNE Nachweis halt illegal.

    Nicht mehr oder weniger wollte ich damit vermitteln.

    Außerdem habe ich gesagt: In der Regel wird die Kenntnis zum töten eines Wirbeltiers - in unserm Fall Fisch, speziell Aal, in der Regel durch die Schulung zum Fischereischein vermittelt.

    Ist das nicht der Fall, z.B. in den von dir geschilderten Fällen, dann hast du eben diesen Nachweis nicht und er muß anderweitig erfolgen. Ohne ist eben laut Gestz verboten und das sollte sich jeder mal verinnerlichen. Wir reden hier nämlich nicht von Kavaliersdelikten.


    Übrigens: Ich kann mit einem Jagdgewehr umgehen, habe aber keinen Jagdschein. Das Reh oder was auch immer kann ich töten, sogar waidgerecht. Aber dürfen tue ich es halt nicht.

    Genauso darf eine Bauer seine Kuh oder sein Schwein nicht schlachten, sondern muß einen Metzger bestellen.

    Ich kann auch bei Rot über die Ampel fahren, vielleicht sogar noch ohne Führerchein. Ich darf es halt nicht und ohne Führerschein schon gar nicht.

    Noch ein paar Beispiele gefällig, weil manche brauchen vielleicht länger bis der Groschen fällt.

  • Nisse
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    • 22. Juli 2010 um 15:44
    • #18
    Zitat von Mucki

    .................
    Offiziell handelst du OHNE Nachweis halt illegal.

    ...............

    Nur dazu will ich noch was sagen. Wenn ich in Deutschland angele, dann da, wo ich den Urlauberschein kriege. Der ist aber kein "Befähigungsnachweis", sondern ein Erlaubnisschein, der mich zum Fische fangen berechtigt. Es gibt also auch offizielle Angler ohne "Befähigungsnachweis".

    Und nun lass gut sein - das Thema ist durch.

  • Hottehüh
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    • 22. Juli 2010 um 15:47
    • #19

    lohnt nicht. ich habe es ebenso wie helmut verstanden. im übrigen...oben schreibst du was von vorschriften.. weiter unten..das es dir wurscht ist was wer im ausland treibt..genau DAS sind sie...ich habe schon horden von sog. anglern hier heringe in knick schmeissen sehen. und da war keiner ohne papier dabei, denn hier wird zu der zeit rund um die uhr kontrolliert. scheint aber mittlerw. die absolute ausnahme zu sein weil noch mehr kontrolliert wird.

    Matze

    Ps. das war nat. am thema vorbei denn ich töte keine aale...fangverbot

  • Gallere
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    • 22. Juli 2010 um 16:53
    • #20

    So liebe Lütt

    Mal zurück zum Thema.:eek::happy:

    Ich benutze einen sogenannten Aaltöter.:baby:

    Den Aal auf den Boden legen,logischerweise auf den Bauch;Aaltöter hinter dem Kopf

    ansetzen und dann schnell oben drauf drücken.Nun ist das Rückgrad durchtrennt und man hat etwa 30-40 Sek. Zeit Ihn zu schlachten.

    Dann fängt er wieder an sich kraktvoll zu bewegen:eek:.Es sind nur noch die

    Nerven.:baby::baby:

    DICKES PETRI an alle

    Bernd:wave:

    Es gibt nichts was es nicht gibt , es gibt alles

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