Alles anzeigenHallo,
auch nach Lektüre dieses Threads ist mir nicht klar, ob bei einer Kontrolle nun schon der Besitz einer Überbeisser-Montage - wie sie anfangs hier vorgestellt worden sind (etwa großer Drilling mit kleinem Makk oder 100g-Pilker mit Zusatzdrilling) - gesetzeswidrig ist oder nicht.
Ich habe keinerlei Absicht mit lebenden Köderfischen zu angeln, solche Montagen könnten aber wohl auch mit toten Köderfischen oder Fischfetzen verwendet werden. Kann das mißverstanden werden?
Vielleicht kann jemand Klärendes dazu sagen.
Gruß
bergfish
Defenetiv ist ist nicht verboten solch Montage mit sich zu führen, warum auch .