Wie gefangene Fische bei individueller Reise dokumentieren ?

  • Keine Ahnung, wo du da gewesen bist ! ??

    Eigentlich braucht man keine Kilogramm-Angaben machen !

    Womöglich gib´s aber mittlerweile elektronische Erfassungen, wo das gefordert wird ?


    Wo die ganze Fischzählerei los ging, brauchten nur Dorsch, Heilbutt, Steinbeisser,

    Rotbarsch und Seelachs erfasst werden !

    Seiner Zeit noch auf Zetteln notiert.

    Theoretisch gilt das wohl immer noch, aber heute wird das ja fast ausschließlich

    elektronisch erfasst.

    Bei mir z.B. mittels GoFish.

    Dort sind erheblich mehr Fischarten aufgeführt.


    Wundert mich immer wieder, das die Registrierung des Fanges und die Zollbescheinigung

    immer noch durcheinander gebracht werden !

    Diese norwegische Fischbehörde will wissen wie viele Fische von welcher Art

    man gefangen hat und wie viele man zurück gesetzt hat.

    Der Zoll achtet nur darauf, das man nicht verbotenerweise mehr als 18kg außer

    Landes schafft !

    ( welche Meeresfischarten man dabei hat, juckt den nicht !)

    Und verlangt dafür ein Zertifikat.

    Darauf muß vermerkt sein, der Name des Anglers, im welchem registrierten Betrieb

    (mit Registrier-Nr.) er war und wie lange !!!

    Weiterhin vom Betreiber des Betriebes unterschrieben und abgestempelt bei Papierform.

    Oder das ganze elektronisch als App auf dem Handy zum Beispiel.


    Dies ist der Stand von heute.

    aber wie ja schon erwähnt, könnte das sich in naher Zukunft ändern ! ??

  • Genau,

    wir hatten in diesem Jahr auch die GoFish-App, in welcher auch u.a. Makrele und Hering eingetragen werden konnte.

    Die Registrierung des gefangenen Fischs sehe ich eher als "fakultativ" und wenig aussagekräftig, da ich bezweifle,

    dass es ein "Zusammenspiel" mit dem Zoll gibt.


    Wichtiger ist die Bescheinigung für den Zoll (für den es sicher egal ist, ob die Menge an Fisch mit den in der App angegebenen Informationen korrespondiert),

    in welcher dann steht (bei GoFish):

    Der Kunde ist darüber informiert worden, dass die Ausfuhrquote von Fisch oder Fischprodukten maximal 18 Kg beträgt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!