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Mindestmaße ab 2010

  • tauchprojekt.de
  • 9. Juli 2009 um 09:11
  • tauchprojekt.de
    60 feet under ;-)
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    34
    • 9. Juli 2009 um 09:11
    • #1

    Hier eine Tabelle mit den Mindestmaßen ab dem 2010 für Freizeitfischer und Unterwasserjäger in Norwegen.

    http://www.dykking.no/index.php?opti…3959&Itemid=275

    Nach dem Fangverbot für den Aal nun dies, es scheint sich (endlich) was zu bewegen!

    Falls schon an anderer Stelle gepostet: sorry!

    Gruß Sven

  • nordfisker1.jpg

  • antonio
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    • 9. Juli 2009 um 09:18
    • #2

    wieso isn da ein maß für aal angegeben, wenn ein fangverbot besteht.

    antonio

  • Mucki
    Gast
    • 9. Juli 2009 um 09:20
    • #3
    Zitat von tauchprojekt.de

    Hier eine Tabelle mit den Mindestmaßen ab dem 2010 für Freizeitfischer und Unterwasserjäger in Norwegen.

    http://www.dykking.no/index.php?opti…3959&Itemid=275

    Nach dem Fangverbot für den Aal nun dies, es scheint sich (endlich) was zu bewegen!

    Falls schon an anderer Stelle gepostet: sorry!

    Gruß Sven

    Alles anzeigen



    Was das Schonmaß anbelangt ist das mit Sicherheit ein Folge der Kühlentruhenfischerei, die dann in diesem Licht betrachtet, durchaus positiv zu sehen ist. :rolleyes:

  • Prinz Norge
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    • 9. Juli 2009 um 09:23
    • #4

    Ich vermisse z.B. Pollack, Leng und Lumb.

    MfG Ronny

    Am teuersten sind die Frauen, die nicht käuflich sind...


    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Mucki
    Gast
    • 9. Juli 2009 um 09:24
    • #5
    Zitat von antonio

    wieso isn da ein maß für aal angegeben, wenn ein fangverbot besteht.

    antonio



    Vermutlich aus dem Grund, weil das Fangverbot für Aal nur für Berufs- und Freizeitfischer gilt. Zumindest ist das mein Verständnis von dem Verbotstext, wie auch ich im entsprechenden Thread versucht habe zu erklären. (siehe dort)

  • Prinz Norge
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    • 9. Juli 2009 um 09:26
    • #6

    Das Schonmaß von 30 cm für den Seehecht ist ja wohl ein echter Witz.:rolleyes:

    MfG Ronny

    Am teuersten sind die Frauen, die nicht käuflich sind...


    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • antonio
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    • 9. Juli 2009 um 09:43
    • #7
    Zitat von Mucki

    Vermutlich aus dem Grund, weil das Fangverbot für Aal nur für Berufs- und Freizeitfischer gilt. Zumindest ist das mein Verständnis von dem Verbotstext, wie auch ich im entsprechenden Thread versucht habe zu erklären. (siehe dort)

    die angler fallen aber unter die freizeitfischer laut info von meinen norwegischen bekannten.

    antonio

  • manticor
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    • 9. Juli 2009 um 10:12
    • #8

    Hallo,

    mal ne Verständnisfrage. Bisher hieß es immer:
    "Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten."

    Wie sind die neuen Schonmaße ab 2010 zu verstehen? Sind sie diesmal Gesetz oder wieder nur als Aufforderung zu verstehen?

    MFG manticor

  • antonio
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    • 9. Juli 2009 um 10:53
    • #9

    die tabelle gab es ja schon länger.
    dies waren keine vorschriften für angler sondern "nur" empfehlungen.
    aus dem text kann ich auch nicht entnehmen, daß dies eine gesetzliche vorschrift ist.
    trotzdem sollte man sich daran orientieren meiner meinung nach.
    viele tun dies ja auch bereits.

    antonio

  • PeMa
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    9. Oktober 1965 (59)
    • 9. Juli 2009 um 11:25
    • #10

    Egal ob Empfehlung oder Gesetz.
    Ist jedenfalls erst mal abgespeichert und man hat eine Richtlinie, an die man sich halten kann.

    _____________________
    Grüße aus Meck/Pomm:wave:

    Maik

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