Gutachten zeigt: Fischerei mit Grundschleppnetzen im Schutzgebiet Doggerbank ist gesetzeswidrig
Obwohl die Doggerbank seit 2017 Meeresschutzgebiet ist, wird dort weiter mit Grundschleppnetzen gefischt. Rechtlich gesehen muss vor jeder Fangerlaubnis von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das hat die BLE aber bisher kein einziges Mal gemacht....