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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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  3. Einreisetipps / Zoll

Die endlose Geschichte (15kg). Gibts irgendwie Bewegung?

  • Bademeister
  • 4. Juni 2009 um 15:29
  • xonnel
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    • 20. Juni 2009 um 16:18
    • #11

    Nein, kein Irrtum.

    Solange Du nachweisen kannst, dass Du den Fisch bzw. die Waren zu privaten Zwecken einführst. Das kann auch eine erhebliche Menge sein - z.B. bei einer grossen Familie.

    Aber wie ich schon schrieb - rein akademisch bei der 15kg Regel in Norwegen.

    http://www.angelreisen-online.info/service.html

  • nordfisker1.jpg

  • HAJO69
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    • 20. Juni 2009 um 16:31
    • #12

    na dann wünsch ich dir schon mal viel Glück, falls du mal in eine mobile Kontrolle auf der A 7 kommst, wenn du auf dem Weg nach Hause bist.
    Berichte uns bitte. Ich zumindest bin schon gespannt darauf, wie du deinen "Nachweis einer grossen Familie" vor Ort glaubhaft machen willst.:biglaugh::biglaugh:

    Gruß Hajo




    IRGENDWAS IST IMMER

  • xonnel
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    • 20. Juni 2009 um 17:02
    • #13

    Du hast zwar ziemlich viele Gesetze aufgelistet, aber es nicht verstanden fürchte ich.

    Verzollung im Reiseverkehr ist die mündliche Zollanmeldung bei Einreise aus einem Drittland in die EU. Das würde also an der Grenze von Norwegen zu Finnland, Dänemark oder Schweden geschehen, nicht erst an der deutschen Grenze. Von daher hättest Du auf der A7 gar nichts zu befürchten.

    http://www.angelreisen-online.info/service.html

  • antonio
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    • 21. Juni 2009 um 09:44
    • #14
    Zitat von xonnel

    Du hast zwar ziemlich viele Gesetze aufgelistet, aber es nicht verstanden fürchte ich.

    Verzollung im Reiseverkehr ist die mündliche Zollanmeldung bei Einreise aus einem Drittland in die EU. Das würde also an der Grenze von Norwegen zu Finnland, Dänemark oder Schweden geschehen, nicht erst an der deutschen Grenze. Von daher hättest Du auf der A7 gar nichts zu befürchten.

    irrtum zollkontrollen finden nicht nur an der grenze statt.
    und wenn ich zu verzollende waren dabei habe und diese auch ordnungsgemäß verzollt habe, habe ich dann auch einen beleg.

    antonio

    Einmal editiert, zuletzt von antonio (21. Juni 2009 um 09:56)

  • Mucki
    Gast
    • 21. Juni 2009 um 11:13
    • #15
    Zitat von xonnel

    Nein, kein Irrtum.

    Solange Du nachweisen kannst, dass Du den Fisch bzw. die Waren zu privaten Zwecken einführst. Das kann auch eine erhebliche Menge sein - z.B. bei einer grossen Familie.

    Aber wie ich schon schrieb - rein akademisch bei der 15kg Regel in Norwegen.



    Sehr wohl Irrtum,

    maximale Einfuhrgrenze für Privatpersonen zum PERSÖNLICHEN Verbrauch ist 20Kg.

    Alles was darüber ist wird als gewerbliche Einfuhr betrachtet und unterliegt den entsprechenden Gebühren und Vorschriften. (Zoll, Steuer, veterinärärztliches Zeugnis aus dem Ursprungs- wie auch dem Einfuhrland)

  • SeelachsBenno
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    • 21. Juni 2009 um 12:24
    • #16

    Man, man, man

    Diese unendliche Geschichte wird langsam
    zur Haarspalterei.

    Das einzig gesicherte an dieser Paragraphen-
    reiterei scheint zu sein, daß man 15kg Fisch-
    filet legal aus Norwegen ausführen darf !

    Fragt sich nur wohin ?

    Jahrere lang geisterte die Zahl von 1kg Fischfilet
    durch die Foren, die man legal nach Deutschland
    einführen darf.
    Alles was darüber hinaus ging mußte wohl, ganz genau
    weiß oder wußte das niemand so recht, als gewerblich
    eingeführte Lebensmittel deklariert und / oder verzollt
    werden, vom Tierarzt vorgekaut werden, oder was weiß
    ich noch alles.
    Im Prinzip hat sich niemand drum geschert.
    Mit Recht.

    Jetzt werden plötzlich von Mucki 20kg in Raum geworfen,
    und ich hoffe er meint auch 20kg Fischfilet, denn nur darum
    geht es in diesem Threat, die man nach Deutschland respektive
    in die EU einführen darf.

    Ich für meinen Teil halte mich an die Norwegische 15 kg-Regel,
    und gut is !
    Denn nur wenn ich diese mißachte drohen mir Konsequenzen
    ( vom norgw. Zoll).
    Das mich hier in Deutschland wer anhalt, ist doch fast auszu-
    schließen.
    Und wer weiß, vielleicht bin ich hier in D auch gut dabei, sofern
    Mucki´s 20kg gelten sollten !

    Gruß SeelachsBenno :nosk:

  • HAJO69
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    • 21. Juni 2009 um 20:58
    • #17

    @ Mucki :baby:

    @ SeelachsBenno

    Die EU- Verordnung wurde im März diesen Jahres überarbeitet. Wichtig ist der Artikel 2 Absatz1 Buchstabe c. (siehe Anhang)

    @ antonio :baby:

    Als Ergänzung: Es ist ebebnso ein Irrtum, das wenn man über die Außengrenze der EU (hier: DK )erfolgreich geschmuggelt hat, daß dann alles vorbei und legal ist. Die Kontrollen können und werden in der gesamten EU (also weiter auch in D u.a.auf der A7) durchgeführt.

    @ xonnel

    wenn du meinen Anhang von oben durchgelesen hättest, würdest du feststellen, das das nicht nur angehängte Paragraphen sind.

    Dateien

    Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den pers. Verbrauch.pdf 2,79 MB – 252 Downloads

    Gruß Hajo




    IRGENDWAS IST IMMER

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    • 21. Juni 2009 um 23:32
    • #18

    Ich glaube das mit der EU hatten wir irgendwann schon einmal.

    Wenn man diese Verordnung (EG 206/2009) vom 5.03.2009 durchliest, ist für unser Problem der Artikel I - „Gegenstand“ und der Anhang IV - „Information, auf die in den Artikel 3 und 4 Bezug genommen wird“ von Bedeutung.

    Artikel I - Gegenstand

    Absatz 2)
    „Diese Verordnung gilt nicht für die Einfuhr von Erzeugnissen zum persönlichen Gebrauch ... Norwegen ...
    Zu dem gilt diese Verordnung nicht für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Island ...“

    Anhang IV) - Information, auf die in den Artikel 3 und 4 Bezug genommen wird.

    Absatz 4: „Geringe Mengen an Fischereierzeugnissen für den persönlichen Verbrauch“

    „Sie dürfen nur dann für den persönlichen Verbrauch bestimmte Mengen von Fischereierzeugnissen (...) in die EU mitbringen oder versenden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
    - Frischer Fisch wurde ausgenommen, und
    - Das Gewicht der Fischereierzeugnisse übersteigt nicht 20 kg oder das Gewicht eines Fisches (...)."

    Es gibt also kein Problem mit der Einfuhr von 15 kg Fisch oder Fischfilet aus Norwegen.
    Allerdings sollte man, wenn man schon 15 kg Filet in der Isolierbox hat, im Auge behalten, das man die 20 kg Grenze nicht überschreiten sollte, z.B beim Zukauf von Lachsen oder anderen Fischen/Fischfilet.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

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    • 23. Juni 2009 um 11:56
    • #19

    Servus die Runde!
    Eine Frage: Wer weiss ob auch meine Jungs ( 8 und 12 Jahre alt) 15 Kg Filet ausführen dürfen? Oder gelten da die " Alkoholvorschriften" die ja
    mindestens ein Alter von 18 Jahren vorraussetzen...
    Oder ist das mal wieder ein Graubereich und Auslegungssache?
    Gruß Daniel!

    Viele Grüße Daniel

    (Ex-)Pokalflüsterer


    :laola:

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    • 23. Juni 2009 um 12:05
    • #20

    Habe mal kopiert aus:
    „norwegen die offizielle Seite in Deutschland“.

    Bei oft gefragt heißt es:

    „Ausfuhrquote: Seit dem 1. Juni 2006 besteht eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person. Fisch oder Fischwaren werden nicht in die Quote einbezogen, wenn dokumentiert werden kann, dass die Waren von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote auch nicht betroffen. Die Ausfuhrquote gelten sowohl wegen der Grenzkontrolle wie auch des EWR-Abkommens auch für norwegische Staatsbürger.“

    Es ist also von 15 kg pro Person die Rede.
    Wenn es da eine Altersgrenze gäbe, hätte man dies dann auch so niedergeschrieben.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

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