Ich glaube, dass nicht viele von den hier Schreibenden jemals so einen Einsatz mitgemacht hat. Ich hatte auch schon Besuch von den "men in black" und muss euch sagen, das ist kein Spaß.
Der Grund war, dass ich einen dubiosen Rechtsanwalt hatte, der einen millionenschweren Betrug durchgezogen hatte. Dafür bekam er 5 1/2 Jahre Haft. Durch meine ständigen Termine dort wurde ich auch verdächtigt, also Hausdurchsuchung, Firma durchsucht, das volle Programm. Computer konfisziert, usw.
Du darfst den Raum nicht verlassen, meine Frau war allein zu Hause und total durch den Wind. Unsere 2 Jack Russel sperrte sie in die Toilette (2qm) und wurde sofort verdächtigt dort Beweismittel gelagert zu haben.
Es war eine Sauerei sondergleichen.
Nach 4 Wochen durfte ich meine Geräte wieder in Empfang nehmen, allerdings waren 2 Festplatten durch Aufspielen von Spyware nicht mehr zu gebrauchen, sprich diese mussten ersetzt werden. Schadensersatz null.
In diesem Zusammenhang möchte ich nur diese Vorgehensweise aufs Äußerste kritisieren. Aber was will man in diesem Land anderes erwarten, wo Vergewaltigung von Frauen und Kindern mit 3-5 Jahren "bestraft" wird und die Täter nach wenigen Jahren vorzeitig entlassen werden, potenzielle Gefährder dem BND bekannt sind und nichts geschieht, aber ein Hinweis auf eine mögliche Straftat (oder eventuell doch nur ein Verstoß) ausreicht einen bis dato unbescholdene Bürger in der häuslichen Umgebung in ein Licht zu stellen, das einem Massenmörder angemessen wäre.
Oder glaubt einer der Anwesenden, dass der Nachbar es für glaubwürdig hält, wenn der Betroffene erklärt es drehe sich um einen zurück gesetzten Fisch. Ich habe manchmal das Gefühl, wir Deutschen haben den Urknall irgendwie überhört.
Nicht nur im Tierschutzgesetz, bezogen auf diesen Fall, stehen wir in Europa allein,wissen aber generell was der Rest falsch macht und Bayern zahlt weiterhin die Gehälter der Kardinäle und Bischöfe, egal was dort vorgefallen ist.
Die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens meine ich hiermit.
Hätte eine Entnahmepflicht bestanden, dann wäre es für mich zumindest als Verstoß gegen diese Auflage nachvollziehbar. In keinster Weise aber die Vollzugshandlung.