Wir waren vom 1.-8 Juli 2018 auf Smöla .Dort werden zur Zeit verstärkte Alkoholkontrollen von der Küstenwache und der Polizei durchgeführt .Von dem Boot der Küstenwache wird ein schnelles Schlauchboot zu Wasser gelassen,von dem aus die Angelboote angefahren und kontrolliert werden .Ich selbst mußte in der Woche 2 x pusten . 2 x 0 Promille . Bei einen Boot in unserer Nähe , konnten wir sehen,daß einer der Kontrollöre in das Angelboot stieg und es Richtung Festland steuerte ,begleitet von dem Schlauchboot . Lässt vermuten,daß die Angelfreunde nicht mehr fahrtüchtig waren.Auch der neue Polizist von Smöla ist fleißig mit einem Schlauchboot /150 PS unterwegs.Wir waren zu 8 mit 3 Booten unterwegs als er seine Kontrolle durchführte . In einem Boot hatten die Jungs beim Angeln,bedingt duch die Wärme ,ihre Schwimmwesten abgelegt und vor dem Reinfahren nicht wieder angelegt . Es wurde für jeden ein Strafgeld von 50 Euro festgelegt. Der Polizist erklärte ihnen ,daß es für jeden 180 Euro gekostet hätte , wenn die Westen nicht an Bord gewesen wären.
Also kein Alkohol vor und beim Rausfahren und schön die Schwimmwesten anlegen.
Verstärkte Alkoholkontrollen Trondheimfjord und Smöla
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https://www.politiforum.no/artikler/flere…til-sjos/404554
Auch in anderen Teilen des Landes muss man jetzt mit verstärkten
Kontrollen auf See rechnen. Die Polizei hat gerade noch 3 neue
Kontrollfahrtboote bestellt. -
Die 0 Promille für den Fahrer sollte klar sein, gilt das auch für die anderen, die nur "Beifahrer" sind?
Denn dann habe ich eine Problem meinen beiden Mitfahrern das Mittagspausenbier zu verbieten?! -
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf man 0,8 Promille haben, wenn dein Boot kleiner als 8 Meter ist, größer als 8 Meter 0,2 Promile. Ich wurde auch dieses Jahr kontrolliert im Trondheimfjord. Und hatte auch noch Zollkontrolle so ca. 100 Km. vor Trondheim, als ich auf dem Hinweg zum Ferienhaus war. Auch wenn man von der Fähre runter fährt und nicht kontolliert wird, muß man jetzt mit Kontrollen im Inland rechnen. Ich war etwas erstaunt, aber der freundlicher Zollbeamter hat mir erklährt (der sprach sehr gut Deutsch), das vor kurzem 2 Deutsche mit 800 0,5 Liter Dosen Bier erwischt wurden, also kein Wunder.
Gruß
Sbiro -
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf man 0,8 Promille haben, wenn dein Boot kleiner als 8 Meter ist, größer als 8 Meter 0,2 Promile. ...
Hier ist die Grenze bei 15 Meter.
Kürzer als 15m = 0,8
15m oder länger = 0,2 Promille.
http://skandinaviamarine.no/regler.html
Die "8 Meter" spielen bei der Führerscheinpflicht eine Rolle.Torsten
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Das eigentliche Problem bei Alk-Kontrollen ist, das man erst
mal bis zu drei Wochen lang keinen Führerschein hat,
weil der einbehalten wird, bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.
Und das kann dauern, dauern, dauern. Mag sein, das man
Nicht-Norweger netter und zügiger behandelt. -
PROMILLE GRENSE
Båt: 0,8‰ (Fritidsbåter og småbåter under 15 meters lengde)
Forutsatt ikke spesielt skjerpende eller formildende omstendigheter:- 0,8 - 1,5 Bot
- 1,5 - 2,0 Betinget dom og bot
- Over 2,0, ubetinget.
Boten settes i normaltilfelle til 1/3 av brutto månedsinntekt.
Ved skjerpende omstendigheter settes boten betydelig høyere.Könnte das bitte jemand übersetzen?!
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Das eigentliche Problem bei Alk-Kontrollen ist, das man erst
mal bis zu drei Wochen lang keinen Führerschein hat,
weil der einbehalten wird, bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.
Und das kann dauern, dauern, dauern. Mag sein, das man
Nicht-Norweger netter und zügiger behandelt.Ich denke mir, das weitaus größere Problem bekommt man, wenn man aus Seenot gerettet wird und den Helfern entspannt und fröhlich mit 0,7 Promille entgegenwinkt.
Erlaubt oder nicht.
Wenn die einem dann "groben Unfug" vorhalten und einem die Rettung in Rechnung stellen... Na dann gute Nacht.Ich für meinen Teil halte es besser so, erst im Hafen am Ende der Tour ein Döschen zu trinken. Dann bin ich definitiv auf der sicheren Seite.
Aber schon mal gut, daß ich dann meiner Besatzung die 1-2 Döschen zur Mittagspause nicht verbieten brauche. -
o,8 bis 1,5 Promille: Bussgeld
1,5 bis 2 : Bussgeld und Gefängnis auf Bewährung
über 2 Promille : Gefängnisstrafe ohne wenn und aberBussgeld normalerweise ein Drittel des Brutto-Monatsgehaltes,
bei extremen Sachen deutlich mehr
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