• Scheinbar ist der Vermieter verpflichtet die Menge die wir ausführen zu Prüfen und Festzuhalten.
    Wird dann zu viel ausgeführt und vom Zoll aufgedeckt trägt der Vermieter eine Teilschuld und wird zur Kasse gebeten


    lg aus Wien


    Wie soll denn das funktionieren? :confused:


    Ich reise morgens mit 19 Kg ab, welche auch vom Vermieter so bestätigt sind.
    Ne Stunde später stehe ich am Ufer und fange noch mal 10 kg Makrelen, lege die schön auf Eis und nehme sie auch mit. Nun komme ich dann zum Zoll mit 29 kg von denen der Vermieter nur 19 bestätigt hat und dann soll der Vermieter für meine Makrelen zur Verantwortung gezogen werden?:confused:

    Wenn ich die Verordnung ein büschen verstanden habe, bekomme ich vom Vermieter 'ne Bestätigung mit folgendem Inhalt
    - Name, Adresse und "Organisationsnummer" des Vermieters/Betreibers
    - die Namen derer, die in "Regie" des Vermieters/Betreibers gefischt haben.
    - die Dauer des Aufenthalts
    - für wieviele Personen die Bestätigung gilt (sinngemäß)
    https://www.fiskeridir.no/Frit…av-fisk-for-turistfiskere
    Von Menge des ausgeführten Fisches steht da nichts.


    Ein einfacher Ausdruck soll vom Zoll auch akzeptiert werden:
    - Identität des Betriebes/Vermieters
    - wer hat gefischt
    - wieviel wurde gesfischt


    Torsten

  • Scheinbar ist der Vermieter verpflichtet die Menge die wir ausführen zu Prüfen und Festzuhalten.
    Wird dann zu viel ausgeführt und vom Zoll aufgedeckt trägt der Vermieter eine Teilschuld und wird zur Kasse gebeten


    lg aus Wien


    Falsch ,der Vermieter muß nur anführen wieviel Fisch von welcher Sorte von seinen Gästen gefangen worden ist,dafür dürfen die Gäste halt 20 Kilo Filet mit nehmen und kriegen einen Beleg das sie aus der registrierten Anlage 20 Kilo ausführen dürfen.Wenn dann jemand mehr ausführt und wird erwischt ist das nur sein Problem:happy: und nicht das des Vermieters.

  • Dann versteh ich das nicht aus dem "Zollbestimmungen Haus Velfjord "



    "Einfach erklärt heisst das, wir müssten vor Ihrer Abreise mit Unterschrift und Kontrolle bestätigen, dass Sie nicht mehr als die vorgeschriebene Menge an Fisch mitnehmen.
    Sollte aus diversen Gründen bei einer Grenzkontrolle das von uns Unterschriebene und Kontrollierte nicht stimmen,
    so haften nicht nur Sie sondern auch wir mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zum Verlust der Gewerbelizenz. "

  • Dann versteh ich das nicht aus dem "Zollbestimmungen Haus Velfjord "



    "Einfach erklärt heisst das, wir müssten vor Ihrer Abreise mit Unterschrift und Kontrolle bestätigen, dass Sie nicht mehr als die vorgeschriebene Menge an Fisch mitnehmen.
    Sollte aus diversen Gründen bei einer Grenzkontrolle das von uns Unterschriebene und Kontrollierte nicht stimmen,
    so haften nicht nur Sie sondern auch wir mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zum Verlust der Gewerbelizenz. "


    Der Vermieter sollte sich wirklich nochmal über die Bestimmungen schlau machen,weil was er da geschrieben hat stimmt schlicht und ergreifend nicht.

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