Die neue Fischregelung ab 2018

  • Hat denn einer mit den Dokumenten von Borks schlechte Erfahrungen gemacht?
    Oder schreiben sich hier nur einige heiss?


    ..bisher nicht...also schreiben sich alle "heiß".


    wenn der Erste Erfahrungen mit dem Zoll und dieser Verfahrensweise gemäß Borks macht, kann er das dann ja eiskalt mitteilen....mich beruhigt - ich werde nicht das "Versuchskanichen" sein.....

    Wer bei Norwegen nur an Fisch denkt, hat noch einen langen Weg vor sich.




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  • Hat denn einer mit den Dokumenten von Borks schlechte Erfahrungen gemacht?
    Oder schreiben sich hier nur einige heiss?


    Genau das wäre meine Frage gewesen (sieh Post 246)
    „Hat noch jemand gleiche Probleme mit Borks?“

    Hat noch jemand NUR Fangliste (ohne Reg.Nr.; ohne Anschrift Adresse; ohne Firmenstempel und ohne Unterschrift) bekommen? Und keine richtige Nachweis Dokument bekommen?

  • Wenn hier nicht rein zufällig jemand mit liest der auch Borks Bucher ist wirst du keine Antwort erhalten und mußt ins kalte Wasser springen oder nur 10Kilo pro Person mit nehmen.


    Ich habe auch bei Borks gebucht. Ich habe zwei mal angerufen und mit Frau Franzen gesprochen und gefragt ob bei der Fischausfuhr keine Dokumente fehlen. Darauf wurde mir geantwortet, ich müßte das Fangbuch ausfüllen, Fotos vom Fang machen und beides nach dem Urlaub zuschicken. So steht es auch in den Reiseunterlagen.

  • Wir haben auch über Borks gebucht, und verstehe das ganze nicht. Wie soll es gehen, wir schicken nach dem Urlaub alles an Borks und in der Zwischenzeit fahren wir ohne Richtige Dokumente durch den Zoll ? Da ich eh davon ausgehe, dass ich und meine Frau die 20 kg Grenze pro Person nicht zusammen angeln werde, stört es mich jetzt auch nicht. Wir können eh nicht mehr als zusammen 20 kg Fisch zeitnah zu Hause verwerten. Borks macht sich mit den Wischi waschi Kram keine Freunde.

  • Es steht in den Reiseunterlagen man soll bei der Ausfuhr von 20 Kilo Fisch mit Borks kontakt aufnehmen, da sie einen dann bei der Ausfuhr helfen. Wie das laufen soll? Deshalb rief ich ein zweites Mal an, aber die Antwort war, man sollte eben alles nach den Urlaub zu schicken ( Fotos und Fangbuch ).

  • Hallo AndiS. Was du bei Zoll als Beweis zeigen muss? Fangliste ohne Reg.Nr.; ohne Anschrift Adresse; ohne Firmenstempel und ohne Unterschrift?
    Wenn du schon zuhause bist, wer interessiert sich was hast du gefangen? Aber bei Zoll, wenn du mehr hast, muss du gleich Strafe zahlen oder in Knast. Vielleicht sehe ich alles falsch?

  • Hallo,


    das hier sind die offiziellen Regeln zur Ausfuhr (Quelle https://www.fiskeridir.no/Engl…/Meeresangeln-in-Norwegen)


    [h=2]Anforderungen an die Dokumentation bei der Ausfuhr von Fisch[/h]Bei der Mitnahme von Fisch außer Landes müssen Angeltouristen nachweisen, dass der Fang unter der Regie eines eingetragenen Touristenfischereibetriebs stattgefunden hat. In Kürze steht für diese Dokumentation eine App zur Verfügung, die die Behörde derzeit entwickelt. Bis die Entwicklung der App abgeschlossen ist, müssen Angeltouristen den Fang, der unter der Regie eines eingetragenen Betriebs erfolgt ist, auf andere Weise dokumentieren.
    Diese Anforderung an die Dokumentation gilt für alle, die ab dem Jahresende die neue Ausfuhrquote von 20 kg in Anspruch nehmen. Bei Ausfuhren bis 10 kg muss kein Zusammenhang mit einem eingetragenen Betrieb nachgewiesen werden.
    [h=2]Die Anforderungen[/h]Die Zollstelle erkennt eine Rechnung oder ein entsprechendes Nachweisdokument für den Aufenthalt an. Diese können entweder für die angegebene Person in einer Reisegesellschaft oder pro Person ausgestellt sein. Ein Nachweis muss folgende Angaben enthalten:



    • Den eingetragenen Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Touristenfischereibetriebs
    • Name/n der Person/en, die unter der Regie des Betriebs geangelt haben
    • Zeitraum des Aufenthalts
    • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt


    Auch ein Ausdruck des Berichts über den Fang, den der einzelne Angeltourist bei dem Betrieb eingereicht hat, kann von der Zollbehörde anerkannt werden. Dieser Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:


    • Identität des Betriebs
    • Wer geangelt hat
    • Fangmenge


    Das Dokument kann bei der Heimreise vom jeweiligen Betrieb ausgedruckt, gestempelt und unterschrieben werden.
    Die Personen, die namentlich in dem Dokument aufgeführt sind, müssen bei der Ausfuhr des Fisches zugegen sein.


    ____


    Es gibt keine offizielle behördiche Vorlage für ein gesondertes Ausfuhrdokument, lediglich einen Anforderungskatalog über den Nachweis, dass die Reise tatsächlich bei einem Angelcamp stattgefunden hat. Eine Möglichkeit des Nachweises ist lt. Fischereidirektorat auch das Logbuch selbst. Sicherheitshalber fragen wir aber auch über die Mittlerrolle Borks beim Fischereidirektorat nach.


    Im Grunde ist der Nachweis ähnlich wie in vielen Fischereivereinen in Deutschland:


    Du gibst an was Du angelst und was Du entnimmst - damit die tatsächlichen Bestände und Bestandsveränderungen dokumentiert werden können. Die Fanglisten müssen - bei uns am Ende des Jahres - wieder im Verein abgegeben werden. Nun sind aber die Fjorde Norwegens kein gepachtetes Gewässer, sondern unter staatlicher Aufsicht, das Fangbuch muss daher auch an die staatliche Behörde zurück.

  • Ich denke Borks( eingetragener Turisten Fischerebetrieb in Norwegen) hat mit den norwegischen Behörden irgendein Abkommen getroffen das sie diese Fangbücher sammeln und abgestempelt zum Beispiel 1m mal im Monat den norwegischen Behörden zu schicken.Wenns so sein sollte ? wäre es einfacher das auf ihren Internet Seiten einfach verständlich klar zu stellen, so kämen diese ganzen Unsicherheiten bei B. Buchern garnicht auf.Bloß warum Fänge fotografieren..soll man die Speicherkarte zuschicken oder die Fänge auf DVD speichern oder wie haben die sich das vorgestellt, kostet beides Bucher-Euros.

  • Das fotografieren dient sicher der Dokumentation - es gibt dazu ja auch eine App, über die die Fänge gemeldet werden können. Die App konnte - als wir sie das letzte Mal testen wollten - aber nur aus Norwegen heraus installiert werden. Vielleicht soll so sichergestellt werden, dass niemand seinen Riesenbutt in 30 Kisten verteilt anderen unterjubelt? Letztlich werden wir über Sinn und Zweck hier nur spekulieren können. Borks bekommt von mir den Link auf die Cloud und gut ist. Sollen die sich das selbst ausdrucken (oder eben auch nicht). Und auf der Cloud selbst laden wir für uns unsere Fänge dann auch hoch - dann kann man im Zweifel auch beim Zoll zeigen, was wann in der Kiste gelandet ist.


    Mit der Informationspoltik von Borks bin ich auch nicht zufrieden...dennoch stimmt - bisher - das Gesamtpaket Preis / Leistung / Service meiner Ansicht nach.


    Aus den Reiseunterlagen gehen die Namen der Angler, der Reisezeitraum etc. hervor. Der Name des Anglers steht auch auf dem Fangbuch, die Bootsnummer auch. Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto entspannter sehe ich es. Trotzdem wird die Küchenwaage mit ins Gepäck wandern um eine tägliche Filetbilanz ziehen zu können.


    Allerdings denke ich auch, dass es gerade für Reisegruppen einige interessante Fragen geben dürfte (was ist, wenn einer nicht dokumentiert? Was ist mit Bootswechslern etc.). Das behandeln wir allerdings eher als Gedankenspiel - wir machen ganz normalen Pärchen-Angelurlaub.

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