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Welsangler verurteilt

  • Mantafahrer
  • 21. Juni 2017 um 12:14

Magdeburger Angeltage am 07.11. - 08.11.2026 wir sind dabei in Halle 1

Hier könnt ihr darüber diskutieren. Klick

 Der Hamburger Stammtisch ist am  21.11 2026 ca. 17:00

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    torsten0672
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    • 22. Juni 2017 um 22:06
    • #11

    Hallo Tulum
    Wenn du den Fisch sofort wieder zurücksetzt, wird dich wohl kein Gericht dafür verurteilen. Der Knackpunkt bei den bis jetzt verurteilten Anglern war in der Regel das Wiegen und fotografieren des Fisches, was dann zu einer Verurteilung führte.
    Gruß Torsten

  • nordfisker1.jpg

  • Jochen
    Bootsangler
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    • 22. Juni 2017 um 23:58
    • #12

    Diese ganzen juristischen Spitzfindigkeiten sind doch absolut nicht mehr nachvollziehbar. Wie kann ein Gesetz zum Schutz der Tiere verlangen, dass ich ein Tier töte, das völlig gesund ist? Und nur durch das Töten wird mein Verhalten dann tierschutzgerecht!
    Wenn ich zum Angeln gehe, will ich eine ganz bestimmte Art Fisch fangen, weil ich ihn verwerten (essen) will. Alle anderen Arten oder für mich falsche Größen will ich mir nicht aneignen (weil ich sie nicht essen will) und setze sie somit schonend zurück. Das fotografieren des Fanges kommt dabei meist nicht vor, aber besondere Fänge möchte ich schon für mich in besserer Erinnerung behalten. Dass so etwas die Fische nicht stört, haben wir in der Vergangenheit bei markierten Fischen feststellen können. Die haben direkt nach dem Zurücksetzen wieder angebissen.
    Ich kann absolut nicht verstehen, dass unsere Verbände nicht Sturm laufen gegen diesen Unsinn.
    Gruß
    Jochen

  • tulum5
    Ist oft hier
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    5. Oktober 1967 (59)
    • 26. Juni 2017 um 09:55
    • #13
    Zitat von torsten0672

    Hallo Tulum
    Wenn du den Fisch sofort wieder zurücksetzt, wird dich wohl kein Gericht dafür verurteilen. Der Knackpunkt bei den bis jetzt verurteilten Anglern war in der Regel das Wiegen und fotografieren des Fisches, was dann zu einer Verurteilung führte.
    Gruß Torsten

    #

    Moin, bei uns ist es wie beim Spremberger, alle Welse und Grundeln müssen entnommen werden, da gibt's kein hü und kein hott ob du das verwerten kannst oder willst ist schnuppe.
    Ich hoffe, daß du Recht hast mit deinem Glauben ans Zurücksetzen aber uns wurde eindringlich vom Fischereiverband geraten es nicht zu tun damit wir nicht in Gefahr kommen vor einem Gericht zu landen und immer mehr Menschen werden Vegetarier und bei denen sind Angler nicht gerade beliebt und wenn du Pech hast gerätst du an solch einen Vegetarier - Richter und dem beweise mal, daß du den Fisch nicht verwerten konntest wenn der einen schlechten Tag hat gibt's ein neues Grundsatzurteil, denn wie ich schon betonte ist catch & release verboten und nicht catch & release & Foto & wiegen. Bisher wurde lt. deines Wissens ( ich weiß es auch nicht besser )nur das zweite bestraft aber schon das erste ist eine Straftat mit erheblicher Grauzone und könnte einen übereifrigen Richter zum Handeln bewegen. Gruß Peter

    [countdown='2024-06-21T21:36:00+02:00']Utvorda[/countdown][ticker]vbticker.php?do=showticker&uid=6692&tid=1[/ticker]

  • Angel-Ralle
    in Ruhe Angler
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    Geburtstag
    5. Oktober 1960 (66)
    • 26. Juni 2017 um 19:35
    • #14

    ... unergiebiges Thema

    - ich gehe Angeln um Fisch zu fangen - möglichst nach ThürFischG bzw. ThürFischV - und da sind die Grenzen aufgezeigt!

    Foto-wiegen-retour - Fehlanzeige, da ich solch Handeln nicht mag!
    Wer solches benötigt um sein Ego zu stärken - Bitte, aber dann auch kein Geheul!

    vG Ralf

  • Ostfriesenaal
    Fortgeschrittener
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    • 26. Juni 2017 um 20:04
    • #15

    Ein schwieriges Thema, bei dem ich zwiegespalten bin.
    Einerseits ist es für mich außer Frage, dass Angler, die Fische nur für das Schießen eines Fotos fangen und nie vorhaben, den Fisch zu verwerten, Tierquäler sind. Das gilt ganz unabhängig davon, ob sie den Fisch wieder freilassen oder tot in die Büsche schmeißen. Diese Leute bespaßen sich an dem Leid von Tieren und das gehört zweifellos bestraft. Außerdem ist das Überleben eines Fisches nach dem Fang besonders davon abhängig, wie lange er aus dem Wasser raus war.
    Andererseits kann ich verstehen, wenn unliebsamer Beifang wieder freigelassen wird (habe ich selbst auch schon getan). Letztlich kann man schließlich nur sein Bestes geben, seinen Zielfisch zu fangen und andere Fische abzuschrecken. Das ist auch einer der Gründe, wieso ich fast nur noch im Brackwasser von Binnenhäfen angel. Bevor die Grundeln Einzug gehalten hatten, konnte ich alles verwerten und es schmeckte sogar besser, als aus dem Kanal (liegt an dem moorigen Wasser hier).
    Was das Behalten von Fischen angeht, die man nicht fangen möchte und nicht zurücksetzen darf: Gewässer sind Ökosysteme, die vom Menschen stark beeinflusst wurden und noch werden. Ob nun Begradigungen, Neozoa, die durch Ballastwasser von Schiffen eingetragen werden oder sogar Besatzungsmaßnahmen von Vereinen, weil das klug schien, es das aber nicht war (wir haben ein Problem mit Wollhandkrabben -> Welse einsetzen -> keine Wolhandkrabben mehr, aber was machen wir jetzt mit den Welsen?), all das beeinflusst das Gleichgewicht, dass sich manchmal nicht schnell genug selbst regulieren kann. Dann muss der Mensch selbst wieder gegensteuern und das kann dann auch wieder die Aufgabe der Angler sein, die bestimmte Fische nicht wieder einsetzen dürfen. Ist der Fisch dann nicht verwertbar, ist das Schade, aber Fisch kann kleingeschnitten immer noch als Nahrung zurückgegeben werden. Bitter, aber auch eine Form von Naturschutz.

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