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  4. Wissenswertes vom Mantafahrer

Welsangler verurteilt

  • Mantafahrer
  • 21. Juni 2017 um 12:14

Magdeburger Angeltage am 07.11. - 08.11.2026 wir sind dabei in Halle 1

Hier könnt ihr darüber diskutieren. Klick

 Der Hamburger Stammtisch ist am  21.11 2026 ca. 17:00

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  • Mantafahrer
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    • 21. Juni 2017 um 12:14
    • #1

    Geldstrafe für Catch and Release: Welsangler verurteilt


    Ein 20-jähriger Mühlheimer veröffentlichte seine Welsfänge in einer Tageszeitung. Dort gab er an, die Fische nach dem Fang wieder schwimmen gelassen zu haben. Nun muss er eine Geldstrafe für das Catch and Release zahlen...


    Weiterlesen....

    Was kann man tun?

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  • Ottertim
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    • 21. Juni 2017 um 13:59
    • #2

    Jetzt mal theoretisch:
    Wenn der Angler sagt, der Fang eines großen Welses war nicht geplant und nicht gewollt, weil er auf Grund seines Alters und der Größe nicht sinnvoll zu verwerten ist?
    Er hat beabsichtigt, einen kleinen zu fangen (,weil die geräuchert toll schmecken)
    Der große Wels ist Beifang und es gibt keinen Grund zur Tötung?

    Was wäre dann?
    Darf man dann nur die Fische fangen, die man will? (Was ja bekanntlich nicht klappt)
    Wird dann das Angeln verboten, weil man einen falschen Fisch fangen könnte?
    Muß man einen Beifang, der Schonzeit hat, auch töten und verwerten, weil sonst der Fang desselben keinen vernünftigen Grund hat?

    Langsam blicke ich da nicht mehr durch...

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    Meine bisherigen Reiseberichte.
    http://www.norwegen-angelfreunde.de/showthread.php…light=lillehavn
    http://www.norwegen-angelfreunde.de/showthread.php…light=lillehavnhttps://www.norwegen-angelfreunde.de/showthread.php?39214-Reisebericht-Korshamn-September-2018&p=549974#post549974</a><br>

  • tulum5
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    • 21. Juni 2017 um 14:42
    • #3

    Moin, das ist doch einfach, es ist egal was du fangen willst, was du magst und was du sinnvoll verwerten kannst. Es geht nur darum was anbeißt und dann mußt du entscheiden, hat das Tier Artenschutz ( zB. Neunauge ) oder Schonzeit ( je nach Lokalität und Bundesland ) oder hat er noch nicht das erforderliche Mindesmaß. Trifft nichts davon zu mußt du den Fisch entnehmen und töten und selbst die Weitergabe an andere könnte eine Straftat sein ( bei und fettgedruckt - Nur für den eigenen Bedarf). ZB. fängst du in der Salmonidenregion einen kleinen Winzhecht mußt du ihn entnehmen und töten ein paar Kilometer weiter hat ein Hecht aber Schonzeit und Mindesmaß, da mußt du ihn zurück setzen aber dafür gibt es ja die Gewässerkarte auf der die Schonzeiten. die geschützten arten und die Mindesmaße stehen und alle anderen Fische müssen entnommen und getötet werden ob man darin einen Sinn sieht oder nicht ist egal und wenn man schon zurück setzt, sollte man es nicht noch aller Welt erzählen oder sich dabei sehen lassen. Es gibt auch bei Tierschützer einige die Angler beobachten, mit Handy dokumentieren und dann Anzeige erstatten, also nicht jeder Zuschauer hat nur gutes im Sinn. Gruß Peter

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  • klausmd
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    • 21. Juni 2017 um 15:09
    • #4

    ja leider gibt es seltsame Gesetze in Deutschland*eek**eek*

    untermaßige Fische oder geschützte Fische kann man zurücksetzen,ansonsten alles töten,das passt irgendwie nicht zusammen.

    zum Glück gibt es ja noch andere Länder die nicht so bekloppte Gesetze haben.

    gruß klausmd

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    torsten0672
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    • 21. Juni 2017 um 23:00
    • #5

    Hallo zusammen
    Natürlich ist es möglich so einen großen Fisch direkt nach dem Fang legal wieder zurückzusetzen.
    Man sollte sich nur das Vermessen, Wiegen und Fotografieren verkneifen.
    Gruß Torsten

  • tulum5
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    • 22. Juni 2017 um 12:01
    • #6
    Zitat von torsten0672

    Hallo zusammen
    Natürlich ist es möglich so einen großen Fisch direkt nach dem Fang legal wieder zurückzusetzen.
    Man sollte sich nur das Vermessen, Wiegen und Fotografieren verkneifen.
    Gruß Torsten

    Moin, viel zu allgemein, die deutschen Gerichte urteilen da sehr unterschiedlich und wenn es wirklich vor Gericht geht, mußt du sehr genau begründen, warum du dem Fisch Schmerz zugefügt hast um ihn dann wieder frei zu lassen und einigen Richtern wird deine Begründung Sch.. egal sein sie verurteilen dich wegen Tierquälerei.
    Zweitens verbieten einige Pächter das Zurücksetzen großer Welse und wenn du im Salmonidengewässer auf Huchen angelst und ein Großer Hecht geht dir an den Haken, solltest du es tunlichst vermeiden ihn zurück zu setzten.
    Leider gibt es keine klare Rechtsicherheit, es gibt aber wie ich schon geschrieben habe den Artenschutz, das Mindesmaß und die Schonzeit, das sind rechtlich sichere Punkte. Alles andere sind Grauzonen und werden in Deutschland unterschiedlich bewertet und bestraft.
    Es ist absolut widersinnig ein Tier zu töten um es dann nicht zu verwerten aber genau so hält man sich an die Tierschutzgesetze und ist immer auf der richtigen Seite. Was ich in der Praxis veranstalte werde ich bestimmt nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren nur so viel, wenn das Töten eines gesunden Tieres Tierschutz ist bin wohl kein Tierschützer. Gruß Peter

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    torsten0672
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    • 22. Juni 2017 um 12:29
    • #7

    Hallo Tulum
    Es ist soweit ich weiß noch kein Angler verurteilt worden, nur weil er einen Fisch zurücksetzte, den er nicht verwerten konnte.
    Aber wenn du einen Fall kennst, lass ich mich gerne eines Besseren belehren.
    Gruß Torsten

  • elbeangler67
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    • 22. Juni 2017 um 14:06
    • #8

    Hallo,
    ich bin da schon seit langem zwie gespalten. Einerseits möchte ich manchmal, nach einer anstrengenden Arbeitswoche einfach am Wasser sitzen, meine Ruhe genießen und wenn dann mal was zuppelt ist es spannend und macht Spaß. Wenn mich dann einer fragt warum ich das tue,...genau darum, ergo,...kein vernünftiger Grund. ich haue nämlich nicht jeder Plötze oder jedem Blei gleich eine auf den Schädel und dann in die Pfanne. Das ist dann ungewollter Beifang, ich war ja auf Karpfen aus ( mit der 7m Stippe).
    Und dann schlag ich die vielen bunten Zeitschriften auf oder schau YouTube oder die CD`s...überall catch and release. Da wird gepost was das Zeug hält mit Fischen die kein Mensch sinnvoll verwerten kann. Ich frage mich die ganze Zeit,...müssten den Redaktionen nicht die Anzeigen Containerweise zugestellt werden?? Und dann der "Fall" Claus Augenthaler mit seinem Riesen-Wels. Hätte er den Wels töten müssen? Einerseits produziert so ein großes Tier unzählige Nachkommen, andererseits schmeckt der fisch wahrscheinlich nicht, warum also töten?
    Viele Fragen. Irgendwann wird es ein generelles Angelverbot geben und wenn wir diesen " Tierschützern" weiter Futter geben, geht`s schneller.
    Ich komme dem Schritt, das Angeln hier in Deutschland aufzugeben, immer näher. Ich will mich nicht verstecken müssen und ständig der Gefahr ausgesetzt sein, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Wenn wir an einem Punkt sind, wo wir betraft werden, wenn wir sagen " Angeln macht uns Spaß" ist Schluß.

    viele Grüße
    Frank

  • tulum5
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    5. Oktober 1967 (59)
    • 22. Juni 2017 um 17:13
    • #9
    Zitat von torsten0672

    Hallo Tulum
    Es ist soweit ich weiß noch kein Angler verurteilt worden, nur weil er einen Fisch zurücksetzte, den er nicht verwerten konnte.
    Aber wenn du einen Fall kennst, lass ich mich gerne eines Besseren belehren.
    Gruß Torsten

    Na da nehmen wir doch einfach mal den Angler wegen dem das Thema eröffnet wurde, ich denke der hat die beiden Riesenwelse zurück gesetzt, weil er sie nicht verwerten konnte, wenn er es gekonnt hätte, hätte er sie ja mitgenommen. Jeden Fisch den man zurück setzt kann man logischerweise nicht verwerten - aus welchen Gründen auch immer, damit sind wir wie gesagt in einer Grauzone - glaubt dir der Richter, daß mit dem " ich kann den Fisch nicht sinnvoll verwerten " oder war es "Spaßangeln". Allein das Fotografieren muß nicht zwingend dazu führen, das der Fisch länger leiden muß, das ist es nicht was die Tierschützer hauptsächlich monieren sondern der Drill am Haken, aus ihrer Sicht - Zufügen von Schmerzen. Catch & release bedeutet nicht ein Foto es heißt nur fangen und zurücksetzen aber das Foto wird gern als Argument genutzt um den Willen des Anglers zu verdeutlichen.

    Zitat Klose https://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
    "Ob Catch & Release als “angelfischereiliche Tierquälerei” strafbar ist, kann aktuell nicht abstrakt beantwortet werden. Es wird stets eine konkrete Einzelprüfung erforderlich sein. Die Ausgangslage ist jedoch klar: Regel ist, dass Catch & Release unter § 17 Nr. 2 b TierSchG fällt und als Tierquälerei strafbar ist, wobei wiederum im Ausnahmefall aufgrund spezieller Umstände des Einzelfalls die Strafbarkeit zu verneinen sein kann"

    Ich sagte ja Grauzone, aber wer möchte sich darüber mit einem Gericht unterhalten und da im Einzelfall eine Strafbarkeit verneint werden kann scheint es ja wohl bei der Mehrzahl zu einer Verurteilung gekommen zu sein.

    Mich interessiert ja auch nicht der Einzelfall, mich interessiert nur, daß ich beim Angeln Gefahr laufe vor Gericht zu landen und das kann einem das Hobby verhageln, da reinigt man Seen, räumt an Flüssen auf geht in die Natur um dann mit einem Richter eine Einzellfallprüfung zu absolvieren weil man nicht bereit war sinnlos ein Tier zu töten. Gruß Peter

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    Einmal editiert, zuletzt von tulum5 (22. Juni 2017 um 17:31)

  • Spremberger
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    • 22. Juni 2017 um 17:50
    • #10

    Bei uns im Spree-Neiße-Kreis im Land Brandenburg müssen alle gefangenen Welse entnommen werden.

    Gruß Simone + Klaus :wave::wave:

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