(Saarbrücken (dpa/lrs)) Im Saarland soll der Tierschutz in der Fischerei künftig eine größere Rolle spielen. So soll auf bestimmte Angelmethoden wie beispielsweise das «Trophäenangeln» verzichtet werden...

Saar-Landtag beschäftigt sich mit Tierschutz in Fischerei
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[FONT=&]Habe mir mal den Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes betreffs der Änderung fischereirechtlicher Vorschriften Drucksache 15/1916, 04.08.2016 durchgelesen.[/FONT]
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M.E. wäre dies für uns wissenswert: [/FONT]
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Man hat den § 10 Absatz 1 (Absatz 1 besteht aus 5 Absätzen) einen Absatz 6 hinzugefügt.[/FONT]
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Absatz 6: [/FONT]
[FONT=&]„Damit wird das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fisch ausgerichtet ist („Catch & Release“) als unzulässige Angelmethode bestimmt. Diese Bestimmung dient insbesondere den Tierschutz, da es künftig nicht mehr zulässig sein soll, Fische nur zu fangen, um sie zu wiegen, zu vermessen, zu fotografieren und danach wieder in das Gewässer zurücksetzen („Trophäen Angeln“). Den Fischen werden hierbei ohne vernünftigen Grund des § 1 Satz 2 TierSchG Leiden zugefügt, wenn sie mit lang anhalten Drill geangelt, lebend vor der Kamera als Trophäe präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer zurückgesetzt werden (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 3.7.2015, Az: 20 B 20)“. [/FONT]
[FONT=&]Wem es vertiefend interessiert, hier:[/FONT]
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[FONT=&]Homepage des Saarländischen Landtages - Gesetzentwurf (Zitat siehe Seite 13)
[/FONT] https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1916.pdf[FONT=&]Homepage des Ministerium der Justiz - Landesfischereiordnung (LFO) - Anglicken: Ausgabe im Zusammenhang
[/FONT] http://sl.juris.de/cgi-bin/landes…G_SL_rahmen.htm
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