Da die § 429 und 430 erneut – richtigerweise – auftauchen.
Hatte in einen Posting darauf hingewiesen, dies sind Paragraphen des HGB.
Da wurde ich aber von jemanden hier abgebürstet.
BGB kann es nicht sein.
Die § 429 und 430 im BGB regeln Mehrheit von Schuldnern und Gläubiger.
BGH könnte ein Schreibfehler sein.
BGH ist wohl die Abkürzung des Bundesgerichtshof.
ADAC gerufen nun ist mein Auto kaputt
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...aber die Buchstaben sind enthalten...
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achim ist natürlich HGB ...
Das war die Korrektur von meinen Handy 😆
Auskunft kam von einen Anwalt für Verkehrsrecht..
Ich bin ja leider auch nicht der erste den das so erwischt,betroffe können es kaum glauben ....
Aber da ist wohl wirklich nicht viel bei zu machen...Gruß Marko
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Der Paragraph 432 gibt einen dann den Rest...😠
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achim ist natürlich HGB ...
Das war die Korrektur von meinen Handy
Auskunft kam von einen Anwalt für Verkehrsrecht..
Ich bin ja leider auch nicht der erste den das so erwischt,betroffe können es kaum glauben ....
Aber da ist wohl wirklich nicht viel bei zu machen...Gruß Marko
Das HGB...
War eines meiner fast täglichen Handwerkzeuge nach der Wende 15 Jahre lang bis zur Rente. Steht noch heute an gut sichtbarer Stelle in meinem Bücherregal. -
Der Paragraph 432 gibt einen dann den Rest...
M.W. gilt das HGB auch für Nichtkaufleute.
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Anscheinend ja...
Ich hab vom Anwalt gesagt bekommen da kann man nichts machen.. -
Echt ne schweinerei. Dann ist es also besser das defekte Auto selber zur Werkstatt zu schieben.
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Anscheinend ja...
Ich hab vom Anwalt gesagt bekommen da kann man nichts machen..Ja, so ist es wohl.
M.E. das Einzige ist da wohl ein sauberes Schadensprotokoll von Fachleuten erstellt und von beiden Seiten akzeptiert.
Nach Deiner Aussage hier liegt das aber wohl schon vor.
Schaden für den Du verantwortlich bist, weswegen Du einen Abschleppdienst gerufen hast.
Und Schaden den dieser Abschleppdienst verursacht hat.
Und ich glaube, dieser Abschleppdienst wird sich da nicht weigern zu zahlen. Wäre aus meiner Sicht dümmlich und auch ohne Erfolg, aber mit zusätzlichen Kosten für den Abschleppdienst verbunden.
Wobei es bei solchen Schaden i.R. auch Grenzfälle geben könnte, Du oder Die, dh. Einigung.
Was Deinen Schaden anbelangt, so habe ich hier entnommen, ist zu entscheiden, ob Du Deine KASKO in Anspruch nimmst, nehmen kannst.
Da hier oft das Wort „Haftplicht“ gefallen ist. Das ist in den beiden Paragrafen die Du genannt hast geregelt. -
Mein voriger Schaden war ein Kupplungs
Problem,dieser Schaden wird natürlich von mir selber getragen.
Der andere Schaden wir wie gesagt vom ADAC beglichen,die Firma die mich abgeschleppt hat ist da raus... -
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