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Angeln ohne Erlaubnis

  • Mantafahrer
  • 23. Oktober 2015 um 13:48
  • gast466
    Gast
    • 25. November 2015 um 11:48
    • #91
    Zitat von smolt


    Als (z.B. norwegischer) Urlauber, ist ein Angelurlaub in Deutschland eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Man darf schlicht und ergreifend gar nicht oder zumindest nicht auf Raubfische angeln. :confused:

    Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen generell eine Fischereiabgabe entrichten, sie sind gemäß §17 Abs.4 Nr5 BbgFischG lediglich vom Erfordernis eines Fischereischeins befreit. (in Brandenburg)
    Also für Norweger sehr unproblematisch angeln zu gehen.

    Ansonsten vertrete ich persöhnlich das das Recht aufs Angeln im Grudgesetz verankert sein müsste. Der Fischereischein ist nen ganz großer Blödsinn. FS-Abgabe und Angelkarte machen für mich wiederum Sinn, weil es in Deutschland faktisch keine unbewirtschafteten Gewässer mehr gibt und die Erlöse aus den Karten zum großen Teil genau dafür (Bewirtschaftung) wieder eingesetzt werden.

    AF

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    • 25. November 2015 um 12:25
    • #92
    Zitat von AF.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen generell eine Fischereiabgabe entrichten, sie sind gemäß §17 Abs.4 Nr5 BbgFischG lediglich vom Erfordernis eines Fischereischeins befreit. (in Brandenburg)
    Also für Norweger sehr unproblematisch angeln zu gehen.
    ......

    D.h. ich kann in Brandenburg als ausländischer Angeltourist, ohne Probleme auf Salmoniden und Raubfische angeln (Spinnfischen, Fliegenfischen)?

    Gruss
    smolt

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    • 25. November 2015 um 12:33
    • #93
    Zitat von AF.

    Ansonsten vertrete ich persöhnlich das das Recht aufs Angeln im Grundgesetz verankert sein müsste.


    Bei aller Liebe & Passion zu unserem Hobby aber hängen wir das dann nicht ein klein wenig zu hoch auf?*rolleyes*

    Eine bundeseinheitliche Regelung zum Fischereischein/der Fischereiabgabe würde ich allerdings sehr begrüssen, incl. einer weniger bürokratischen Möglichkeit für ausländische Gäste, mal in DE fischen zu dürfen!:baby:

    Gruß
    Axel/MeFo-Schreck

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  • gast466
    Gast
    • 25. November 2015 um 12:48
    • #94
    Zitat von smolt

    D.h. ich kann in Brandenburg als ausländischer Angeltourist, ohne Probleme auf Salmoniden und Raubfische angeln (Spinnfischen, Fliegenfischen)?

    Gruss
    smolt

    Richtig! (da steht übrigens nicht, ausländischer Angeltourist, sondern Personen mit Wohnsitz im Ausland! Also müsstest du auch darunter fallen)

    AF

  • G A S T 1
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    • 25. November 2015 um 13:08
    • #95

    Ok. Scheint sich ja doch etwas zu tun.

    Bisher war mir nur die Beschränkung auf das Friedfischangeln bekannt, wenn`s um ausländische Touristen (bzw. Personen mit Wohnsitz im Ausland) geht.
    Also kann man ruhig mal einen Angelurlaub in Brandenburg planen. Ist nur zu hoffen das die Fischereiabgabemarke pünktlich mit der Post ankommt oder Angeldealer noch welche hat.


    Off Topic:

    Hier mal der Link zu den Angelscheinen in Norwegen, wenn jemand mal Bedarf hat: https://www.inatur.no/sok#?q=&f=%5B%…tilbud%22%7D%5D (insgesamt sind auf dieser Datenbank ca. 444 Angelkarten hinterlegt)

    und nochmal 138 Laks-Angelkarten: https://www.inatur.no/sok#?q=&f=%5B%…tilbud%22%7D%5D

    Gruss
    smolt

  • MeFo-Schreck
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    • 25. November 2015 um 13:24
    • #96

    Zu smolt's "Off Topic": Die fürs Lachsfischen im Süsswasser in NO zusätzlich noch nötige staatliche Lizenz (Fiskerafgivt) kriegt man online hier http://fiskeravgift.miljodirektoratet.no/
    Die Lizenz für 2016 ist dort ab 1.1.2016 online zu erwerben.
    Diese "Fiskerafgivt" brauch man nur für das Fischen auf anadrome Lachsfische wie Lachs, MeFo und Wandersaibling.

    Gruß
    Axel/MeFo-Schreck

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  • Fjordsven
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    • 25. November 2015 um 13:53
    • #97

    Ich angle in Deutschland (nach meiner Rückkehr aus Norwegen) nicht mehr , warum ??

    Zuviel Bürokratie (mein Fischereischein aus M/V ging bei der vielmaligen Umzieherei irgendwann verloren), zu teuer , zu wenig Fang für diesen Aufwand.

    Und sehe genau in dieser mittelatlerlichen Kleinstaaterei ( neudeutsch: Ländersache ) das Problem. Zum anderen - ich halte mich persönlich für einen verantwortungsbewussten Angler, der weiß wie und warum er mit Natur umgeht, benötige ich da Überwachung, Überprüfung, Kontrolle bis zur Gängelung ??? Nach meiner Meinung - nein. Solange sich die Meinung der deutschen Fürstentümer ( neudeutsch Bundesländersache ) und die meinige nicht in Konsenz befinden - bleibe ich bei meinem Boykott ; der aber niemanden schadet - ich angle ja ohne alles in Norwegen ; die halten mich scheinbar für geistig gesund genug - ohne bürokratische Überprüfung - wie nett - und das muss dann eben reichen. (ach-ja, die Fänge sind da auch besser :) )

    Da fand ich Österreich besser , man holte sich die Steuermarke für die benötigte Zeit, suchte sich ein passende Gewässer dafür ( gut, nicht alle ) kaufte vom Inhaber des Fischereirechts eine Lizens zum Fischen und los gings. Bei entsprechende Kontrollen interessierte den Beauftragten des Fischereirechts-Inhabers dann auch nur am Rande diese ganze Papierflut - viel mehr überzeugte er sich, das das, was ich da tat, in und zur Natur passte ( gut - beim ersten Angeln in Österreich mit eher Norwegen Equipment kam dem ganz schön "das Staunen" ;) und ebenso wurde toleriert, das ich selbst in der Zeit eines "Angelverbots" mit Hakenlosen kleinen Pilkern mein Zeugs für die nächste Reise testete. Das ganze war zwart auch teuer, in sich - und zu fangen gab es extrem wenig - aber wenigsten hielten mich die Österreicher für verantwortungsbewusst.....

    Ich glaube wie vieles andere wird in Deutschland das Angeln kaputt Reglementiert - die Krokodilstränen wegen zu geringem Nachwuchs, zu geringen Wissen um Natur und Zusammenhänge etc. finde ich dann mittlerweile nur noch "erheiternd".

    Und etliche sachlich richtige Aussagen sowie Schilderungen von Erlebten in diesem Thread bestätigen mich in meinen Gedanken.

    Jedenfalls glaube ich nicht, das irgendeine Prüfung, ein mitgeschleppter bürokratischer "Wisch" irgendjemand am Wasser dazu bringt, sich naturgerecht zu verhalten, egal ob waidgerechter Umgang, egal ob Entnahme oder was auch immer....allerdings wäre ich bereit an einem "erhaltenen" Gewässer, demjenigen der es erhält immer einen Obolus zu entrichten - und mich dessen Willen wie und was ich fangen darf zu unterwerfen.

    PS: die zwei , drei ironischen Spitzen bitte so lesen :)

    Wer bei Norwegen nur an Fisch denkt, hat noch einen langen Weg vor sich.


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  • norgemichel
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    • 25. November 2015 um 15:07
    • #98

    Ich habe irgendwann mal den Fischereischein gemacht und lasse mir den immer schön verlängern (teuer genug!).
    Zum Angeln fahre ich dann aber bestenfalls einmal im Jahr an die Ostsee in SH, wo ich gegenüber einem Touristen ohne FS 10€ spare und dann nur die Fischereiabgabe fürs jeweilige Jahr zahlen muss. Was solls, man gibt für manch Unsinnigeres Geld aus. Die Papiere trage ich immer schön mit mir, bin aber leider noch nie kontrolliert worden.
    Zum "richtigen" Angeln gehts, wie bei Fjordsven, nur nach Norwegen (oder Island).

    ...nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub... xx#,

  • Gaensejunge
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    • 25. November 2015 um 16:50
    • #99

    Die Kleinstaaterei mit ihren unterschiedlichen Landesfischereigesetzen führen zu teilweise absurden Situationen. Bestes Beispiel dafür ist die Landesgrenze zwischen Sachsen und Brandenburg im Bereich Mühlberg, was zu Brandenburg gehört. Die Landesgrenze zwischen den beiden Bundesländern ist in diesen Bereich die Flussmitte der Elbe. Sachsen und Brandenburg haben aber total verschiedene Schonzeiten und Mindestmaße und das für ein und das selbe Gewässer, nur eben gehört eine Uferseite zu Brandenburg und die andere zu Sachsen.

    Um das mal zu verdeutlichen hier mal die Unterschiede:

    Mindestmaße in Sachsen für den Zander 50 cm, Hecht 50 cm, Fangbegrenzung pro Angeltag 2 Stk..
    In Brandenburg der Zander 45cm, der Hecht 45 cm , Fangbegrenzung 3 Stk. pro Angeltag

    Noch kurioser wird es mit den Schonzeiten:
    Schonzeit in Sachsen für den Zander vom 1.2. - 31.5., für den Hecht 1.2. - 30.4.
    Schonzeiten in Brandenburg für den Zander 1.4. - 31.5., für den Hecht 1.2. - 31.3.

    Hier gibt es also für den gleichen Gewässerabschnitt unterschiedliche Regelungen was die Schonzeiten, Mindsstmaße und Fangbegrenzungen angeht. Es kommt also nur darauf an, auf welcher Uferseite ich angele. Da ich einen Erlaubnisschein für Sachsen und Brandenburg habe, brauch ich nur über die Elbbrücke bei Mühlberg nach Brandenburg zu wechseln und kann auch im Februar und März auf Zander angeln, was mir in Sachsen untersagt ist und das wie gesagt im gleichen Gewässerabschnitt.

    Gruß Jens

  • Jürgen Chosz
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    • 25. November 2015 um 20:46
    • #100
    Zitat von norgemichel

    Ich habe irgendwann mal den Fischereischein gemacht und lasse mir den immer schön verlängern (teuer genug!).
    Zum Angeln fahre ich dann aber bestenfalls einmal im Jahr an die Ostsee in SH, wo ich gegenüber einem Touristen ohne FS 10€ spare und dann nur die Fischereiabgabe fürs jeweilige Jahr zahlen muss. Was solls, man gibt für manch Unsinnigeres Geld aus. Die Papiere trage ich immer schön mit mir, bin aber leider noch nie kontrolliert worden.
    Zum "richtigen" Angeln gehts, wie bei Fjordsven, nur nach Norwegen (oder Island).

    Dann komme mal zum nächsten Plattentreff hier her,dann ist dir Kontrolle sicher:klatsch:(außer es ist absolutes Mist-Wetter wie dieses Jahr,da hatten die keine Lust).

    Wenn ich hier so die ganzen verschiedenen Standpunkte der Bundesländer lese bin ich heil Froh das mich aus Anglersicht nur Hamburg so 3-4 mal im Jahr interessiert, ansonsten wie Sven, es gibt es ja Norwegen wo man beim Fischen auch noch seine Ruhe hat und das in jeder Beziehung.

                                       Wenn es interessiert

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