Als (z.B. norwegischer) Urlauber, ist ein Angelurlaub in Deutschland eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Man darf schlicht und ergreifend gar nicht oder zumindest nicht auf Raubfische angeln. :confused:
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen generell eine Fischereiabgabe entrichten, sie sind gemäß §17 Abs.4 Nr5 BbgFischG lediglich vom Erfordernis eines Fischereischeins befreit. (in Brandenburg)
Also für Norweger sehr unproblematisch angeln zu gehen.
Ansonsten vertrete ich persöhnlich das das Recht aufs Angeln im Grudgesetz verankert sein müsste. Der Fischereischein ist nen ganz großer Blödsinn. FS-Abgabe und Angelkarte machen für mich wiederum Sinn, weil es in Deutschland faktisch keine unbewirtschafteten Gewässer mehr gibt und die Erlöse aus den Karten zum großen Teil genau dafür (Bewirtschaftung) wieder eingesetzt werden.
AF