Hei
Bei Biermischgetraenken bis 2,5% Alkoholgehalt zaehlt laut Zollseite der Hoechstgrenzwarenwert. Also 6000,- Kronen per Person.
So nun das aber. Auf allen offiziellen Seiten steht ueberall bis 2,5%, es ist aber in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen das der Zoellner ab 2,5% zum normalen Bier zaehlte und somit die 5l Regelung fuer die zollfreie Einfuhr herangezogen wurde.
Habe selber lange Zeit geforscht wie es dazu kommen kann und hatte mal eine Seite gefunden auf der der Zoellner recht hatte. Finde diese leider nicht mehr.
Offensichtlich ist die Zahl 2,5% Auslegungssache. Je nach Laune bis, oder ab.
Um eine laengere Diskussion, bei einer moeglichen Kontrolle, aus dem Weg zu gehen, nehmen wir daher Mischbiere mit die unter 2,5% liegen.
Gruss Mark