Ob man sich hier im Zehntelbereich bewegt oder nicht, ist doch vollkommen belanglos. Du behauptest etwas, was so nicht stimmt, und das ist wesentlich. Fuer den einen oder anderen geneigten Leser kann es durchaus wichtig sein, auch in diesem Zusammenhang den genauen Wortlaut zu bekommen.
Änderung bei der Einfuhr
-
-
Zumindest haengst du dich ordentlich rein um aufzuklaeren. Halt immer noch der Alte.
-
Mancher behält eben seine guten Eigenschaften auch im Alter.
Es ist allerdings keinem damit geholfen, falsche Angaben zu lesen und seien sie - im Auge der Schreiberlings - noch so unbedeutsam.
-
Zollvorschriften sind nicht immer einfach zu verstehen. Also holt bitte nicht gleich die große Keule raus wenn mal jemand mit seiner Interpretation falsch liegt und versucht Euch sachlich zu helfen.
-
Hier lag keiner mit seiner Interpretion falsch. Es wurde nichts interpretiert sondern ganz einfach falsch "abgeschrieben" und das ist ein gewaltiger Unterschied.
-
Jetzt klärt mich als geneigten Leser auf, worin liegt der Unterschied zwischen "Bier ab 2,5% " und "Bier über 2,5%". Fast jeder Deutschsprachige versteht unter beiden Formulierungen exakt das Gleiche. Vielleicht sollte man mit mathematischen Zeichen ">2,5%" die letzte Toleranzgrenze klar definieren..*rolleyes*..und beseitigen, Ordnung muss schließlich sein#zwinker2*.
-
"ab" würde bedeuten, dass 2,5% da schon mit dazu zählen würden... "über" fängt bei 2,500000001% an!
das heißt, dass z.b. alster mit genau 2,5%
nicht in die regelung fällt und somit in größeren mengen dabei sein darf !man muss hier schon den genauen wortlaut beachten...sonst gibt es böse überraschungen beim zoll!
-
Hei
Das Problem selber ist allerdings, das nicht einmal die Zoellner das "ab, oder ueber" richtig auseinanderhalten. Es somit trotz genauem lesen dennoch zu Ueberraschungen kommen kann und somit die ganze Diskusion von gestern Abend eigentlich nonsens war und lediglich zur Egobefriedigung eines Einzelnen diente.
Gruss Mark
-
Ob ein Zøllner das richtig auseinanderhalten kann oder nicht, spielt erst einmal absolut keine Rolle, es geht hier um den Wortlaut der Bedingungen und die lauten nun einmal anders als du es dargestellt hast. Im Zweifel ziehst du næmlich bei deiner "Interpretation" durchaus den Kuerzeren. Wenn du schon etwas schreibst, dann solltest du es richtig schreiben und nicht andere fuer deine Fehler verantwortlich machen. Du kannst es gerne Egobefriedigung eines Einzelnen nennen, nur ændert es nichts an der Tatsache, dass es feine Unterschiede in der Sprache gibt, die man tunlichst in solchen Fællen beachten sollte. Es gibt durchaus auch Vorgesetzte in der Zollhierachie, die sich dann an dem genauen Wortlaut orientieren werden. Aber solche Dinge interessieren dich hier ja offenbar nicht.
Ich hoffe nur fuer dich, dass du in deiner Moderatorentætigkeit in einem Auswandererforum die dortigen User etwas genauer informierst (hast) und nicht ins offene Messer laufen læsst (oder schon hast laufen lassen). Die Auswirkungen dort kønnten im Zweifel etwas brutaler sein. -
Da hier ja nun die Auskenner lesen:
Ich nehme Alsterwasser mit 2,5 Vol% mit.
Fällt das unter die Regelung mit der begrenzten Einfuhr. Denn es ist ja ein alkoholisches Mixgetränk. Ich kenne in der Zwischenzeit 2 Varianten.
Hoddel
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!