[h=3]Angler und Rute immer im Blick[/h]
2011 konnte er vor Nord-Norwegen einen dicken Fisch aus dem Meer ziehen. "Es war ein Heilbutt mit einem Gewicht von knapp 250 Kilo", sagt er. Das sei der ...
Was macht eigentlich ein Fischereiaufseher?
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Zitat
von der Gemeinde Stuhr zum neuen ehrenamtlichen Fischereiaufseher ernannt worden
So einfach ist es in Bayern nicht.
Dort hast du einen "Lehrgang für FA mit Eignungstest" zu besuchen. In diesem Lehrgang, der an Drei aufeinanderfolgenden Samstagen von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr + 1 Samstag Eignungstest dauert, werden folgende Themen unterrichtet:
PAG, AVBayFiG, Bay.FG, Bay.WR, Bay. WaldG, BzFVO, BGB, DüV, KWAbfG, StGB, StPO, TierNebG, TierSG, VwVFiR und VwZVG.Der Eignungstest dauert 20 Minuten, dort wird querbeet durch alle Gesetzte, Verordnungen, Schonzeiten, Schonmaße und Fischkunde abgefragt, zusätzlich wird noch ein Fallbeispiel durchgespielt.
Wenn du diesen Eignungstest bestehst, bekommst du zum Ende ein Prüfungszeugnis. Mit diesem Prüfungszeugnis gehst du zur KVB. Von der KVB wird du dann zum Amtlich bestätigten FA ernannt.PS: Fünf Lehrgangsteilnehmer hatten diesen Test nicht bestanden.
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Wie schwer war doch gleich der Weltrekord??
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Zitat:"Der Fisch muss
dann getötet und
zerstückelt werden." -
Was für eine SAUEREI!!!
OK, damit ist dann aber gewährleistet, das ein Verzehr nicht mehr möglich sein sollte (oder doch??)
Fischgulasch -
"Der Fisch muss
dann getötet und
zerstückelt werden."
Das sind Aussagen die die Welt nicht braucht,das stellt Angler wieder als "Tierquäler "o.ä. dar.:mad:
Und solche "Vögel" belästigen dann als "Fischereiaufseher"die jenigen die mal am See ne Stunde abschalten wollen.(Wurde beim letzten Ausflug mit meinem Sohn innerhalb von 3 Std. sage und schreibe 9!!!!!x kontrolliert ,an einem Gewässer mit >2 ha. Wasserfläche).
MfG. -
JA, JA, je kleiner das Gewässer, um so häufiger die Kontrollen.
(bei weniger als > 1 ha. wären es dann ca. 18 Kontrollen oder?)Beste Grüße
Bernd -
Nach dem was ich mal bei der Sportfischerprüfung lernen musste, ist das eine freie Interpretation des Gesetzestextes.
Zitat: "Werden Fische oder Krebse, deren Fang verboten ist, lebend gefangen, so hat der Fsicher sie unverzüglich wieder einzusetzen; werden sie beim Fang getötet oder sind sie nicht mehr lebensfähig, so hat er sie unverzüglich unschädlich zu beseitigen."
der Passus "deren Fang verboten ist" ist so erklärt. Verboten sind Fische die einem generellen Fangverbot unterliegen, die unter dem gesetzlichen oder für das Gewässer festgelegten Mindestmaßen liegen oder die während der Artenschonzeit gefangen wurden.
unverzüglich unschädlich zu beseitigen damit soll erreicht werden, dass keiner einen Fisch mit nach Hause nimmt, den er als nicht mehr rücksetzungsfähig eingestuft hat -
.........da kann einem das Angeln vergehen.
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.........da kann einem das Angeln vergehen.
Ossi52
das bezieht sich nicht auf deinen Beitrag,sondern auf #7
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