Nun, wir haben hier ja einige Experten, die sicherlich eine Antwort auf diese Frage haben.
Beste Grüße
Bernd
Dumm gelaufen - Schaden am Boot ! wat nu ?
Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1
Der Hamburger Stammtisch findet entweder am 22.11.2025 oder 29.11.2025 ab 16:00Uhr statt.
Hier klicken, zu den Beiträgen und der Abstimmung
-
-
die frage ist wirklich gut da hab ich auch noch nie drüber nach gedacht was passiert denn wenn ich nen taucher überfahr weil ich seine boje nicht deuten kann oder eben weil ich ihn einfach übersehe.
-
Grundsätzlich haftet der Verursacher, also der Bootführer!
Wer aber haftet, wenn der Bootführer nicht zahlen kann oder keine Haftpflicht besteht oder die Haftpflichthier keine Deckung vorsieht?
Kann teuer werden!
Durchgriffshaftung auf den Bootseigner????
Beste Grüße
Bernd -
Grundsätzlich haftet der Verursacher, also der Bootführer!
Wer aber haftet, wenn der Bootführer nicht zahlen kann oder keine Haftpflicht besteht oder die Haftpflichthier keine Deckung vorsieht?
Kann teuer werden!
Durchgriffshaftung auf den Bootseigner????
Beste Grüße
BerndHei

Ich hab dies aus meiner Bootsversicherung kopiert:
Fors ikringen dekke rAnsvar Ingen
Rettshjelp 100 000 Se del 2
Ulykke
- Død 100 000 Ingen
- Invaliditet 500 000 Ingen
Båt Kasko 4 000
übersetzt:Die Versicherung deckt (pro Boot):
- bei Rettungsaktionen (umfangreich) versichert bis 100.000 kr (ca. 13.500 Eur.) - Selbstbeteiligung 0
- bei Unfall (Tod) versichert bis 100.000 kr (ca.13.500 Eur.) - Selbstbeteiligung 0
- bei Unfall (Invalidität) versichert bis 500.000 kr (ca. 68.000 Eur.) - Selbstbeteiligung 0
- bei Sachschäden (Bootkasko) - Selbstbeteiligung 4.000 kr. (ca. 550 Eur.)Die Versicherung gilt für alle Insassen im Boot.
Bei Personenschäden sind die Versicherungssummen natürlich immer nur ein Tropfen auf dem Stein.
Es gibt laut meiner Versicherung auch die Möglichkeit - Personenschäden auszuschliessen . . . was wohl auch viele machen.Ich hab heut nochmal einen Termin bei der Versicherung. . . und werde evt. auf eine Vollkasko aufstocken. . . und dann möglicherweise die Bootsmietpreise erhöhen müssen.
. . . bleibt ein schwieriges Thema
-
Alles anzeigen
Hei

Ich hab dies aus meiner Bootsversicherung kopiert:
Fors ikringen dekke rAnsvar Ingen
Rettshjelp 100 000 Se del 2
Ulykke
- Død 100 000 Ingen
- Invaliditet 500 000 Ingen
Båt Kasko 4 000
übersetzt:Die Versicherung deckt (pro Boot):
- bei Rettungsaktionen (umfangreich) versichert bis 100.000 kr (ca. 13.500 Eur.) - Selbstbeteiligung 0
- bei Unfall (Tod) versichert bis 100.000 kr (ca.13.500 Eur.) - Selbstbeteiligung 0
- bei Unfall (Invalidität) versichert bis 500.000 kr (ca. 68.000 Eur.) - Selbstbeteiligung 0
- bei Sachschäden (Bootkasko) - Selbstbeteiligung 4.000 kr. (ca. 550 Eur.)Die Versicherung gilt für alle Insassen im Boot.
Bei Personenschäden sind die Versicherungssummen natürlich immer nur ein Tropfen auf dem Stein.
Es gibt laut meiner Versicherung auch die Möglichkeit - Personenschäden auszuschliessen . . . was wohl auch viele machen.Ich hab heut nochmal einen Termin bei der Versicherung. . . und werde evt. auf eine Vollkasko aufstocken. . . und dann möglicherweise die Bootsmietpreise erhöhen müssen.
. . . bleibt ein schwieriges Thema
. . . . im Fall einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, könnte man vielleicht den Spiess auch umdrehen, und statt einer Kaution zu erheben - bei sachgemässen Umgang (keine Schäden) - dem Mieter eine Vergütung auszahlen
. . .denk. . denk -
Hallo,
die Absicherung für Rettungsaktionen, Unfall und Tod sind sicherlich eine gute Sache.
Ob allerdings die Versicherungssummen ausreichend sind ..........????
Nun ja, hier kann sich ja jeder auch noch selbst absichern oder es könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die Versicherungssummen für die Dauer der Bootsnutzung zu erhöhen (natürlich auf eigene Kosten).Die Problematik der Schädigung von Dritten, ist damit aber nicht aus der Welt.
Wer zahlt, wenn ein Schaden verursacht wird (Personen- und auch Sachschaden)?
Beispiel: Der Bootsführer fährt auf ein anderes Boot auf, welches hierbei stark beschädigt wird.
Zusätzlich wird ein Insasse des fremden Bootes bei diesem Unfall tödlich verletzt oder verletzt mit nachfolgender Invalidität.
Wer zahlt, wenn der Schädiger (z.B. Bootführer) nicht in der Lage ist zu zahlen?
Besteht nach norwegischem Recht die Möglichkeit der Durchgriffshaftung auf den Bootseigentümer (Vermieter)?Einge private Haftpflichtversicherungen bieten hier eine Absicherung an, aber eben nicht alle.
Jeder Bootsmieter sollte hier einmal seinen Vertrag prüfen / prüfen lassen.Und, soweit Durchgriffshaftung auf den Vermieter möglich ist, sollte sich der Vermieter hier zusätzlich absichern, oder vom Mieter einen Nachweis verlangen, das ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Beste Grüße
Bernd -
Versteckte Mängel,da fand ich es gut wie der Vermieter von Angelreisen Hamburg in Farsund damit umgegangen ist, bei Bootsübergabe einmal mit ner Unterwasserkamera unterm Boot lang gegangen (eventuelle Schraubenschäden ectra) und am Ende des Urlaubs nochmal .Keiner konnte sagen ..das waren wir nicht..das ist ein alter Schaden.
Bei gleich 4 nagelneuen Booten würde ich mir die Anschaffung von sonem Teil ernsthaft überlegen.
-
Die "Durchgriffshaftung" ist für ganz andere Haftungsfälle für juristische Personen gedacht.
Die Haftung mit seinem gesamten Vermögen auch in der Zukunft hat immer der Verursacher, hier der Bootsführer. Wenn der nicht versichert oder mittellos ist gilt der alte Satz: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein recht verloren. Der einzige Fall wo nach einem Unfall der Vermieter in der Haftung sein wird, ist wenn das Boot wegen mangelhafter Wartung oder technischer Mängel (defekte Lenkung) die dem Vermieter bekannt waren, einen Unfall verursacht. Ob dabei Sachschäden oder Personenschäden entstehen, dürfte zweitrangig sein.
Dem Vermieter wird es vorrangig darum gehen, Schäden am eigenen Boot reguliert zu bekommen. Wenn er das noch mit einer Vollkaskoversicherung anbietet, prima. Ihm aber alle Versicherungfälle aufzudrücken halt ich für grenzwertig.
Das wäre meine Auffassung, aber ich bin kein Jurist.
Eventuell kann das ja mal einer der hier vertretenen Anwälte die Sachlage eindeutig darlegen.
Gruß
Briese -
Hallo,
Also ich fahre seit 13 Jahren nach Norwegen.Wir haben schon fast überall gewohnt und dort auch ein Boot gehabt.Ich musste noch nie für ein Boot Kaution bezahlen.
-
Haben bis jetzt nichts bezahlt.
Ist aber auch nichts passiert.
Habe aber den starken Verdacht das da gar nicht Versichert waren.Diese Jahr zahlen wir 1000€ Kaution. Habe damit auch kein Problem.
Zumindest weiß ich jetzt wir Vollkasko versichert sind.Ich würde eine Kaution nehmen,
Wenn es einen stört, soll er wegbleiben. Da muss man sich Fragen warum es einen so stört.
Bei einer Autovermietung zahlt man zwar keine Kaution, dafür gibt man mit der Kreditkarte praktisch einen Blanko Check.Das wäre auch eine Möglichkeit.
Gruß
Waldemar -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!




