Es soll ja auch Völker geben die mit Speer und Bogen fischen um ihre Familien zu ernähren. Nun kann man diskutieren was ist krank ein paar Fische zu schießen um nicht zu verhungern oder zu angeln und die Fische anschließend wieder ins Wasser zu werfen weil man sie nicht will( aus was für Gründen auch immer). Meine Meinung ist man kann mit Speer oder Bogen selektiver fischen als mit der Angel wo ich nicht weiß was an den Haken geht.
Fische fangen ohne eine Angel
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und hier etwas was Krank ist!
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Dem stimme ich voll zu. Es ist zum kotzen, wie manche Menschen mit Tieren umgehen. (z.B. alle Treffer im nicht tödlichen Bereich) Ausserdem wäre das ein Fall für das Gericht.
Hinzu kommen Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz.Da die Personen bairisch sprechen, gehe ich davon aus das das Bayrische FiG bzw. dessen Ausführungsverordnung in Frage kommen. Das gilt im übrigen auch für Privatgewässer, selbst wenn es ein Gartenteich ist.
Andere Bundesländer haben vergleichbare Vorschriften
§ 15Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
(1) Verboten ist
1. das Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften, Betäubungsmitteln, Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln, Harpunen, Speeren, Pfeilen und groben Werkzeugen,
2. das Anlegen neuer Aalfänge (ortsgebundene Selbstfänge) und das Einbringen zusätzlicher Aalschocker und Aalhamen,
3. das Fischen mit dem lebenden Köderfisch,
4. das Fischen, Fernhalten, Scheuchen oder Abweisen von Fischen unter Verwendung von elektrischem Strom; § 19 bleibt unberührt,
5. das Fischen in Fischpässen oder Fischwegen sowie in den durch die Kreisverwaltungsbehörde zu bestimmenden oberhalb und unterhalb liegenden Gewässerstrecken,
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (§ 16 Abs. 1); neben der Hegene darf nur eine andersartige Handangel verwendet werden. -
wenn es in d war haben sie gegen gesetze verstoßen richtig, wenn es ein gewässer war, daß im geltungsbereich eines fischereigesetzes liegt.
es soll auch welche geben die dies nicht tun.
dein "angelhakentreffer" ist auch im nichttödlichen bereich und nun?
die fische wurden anschließend sofort entsprechend abgeschlagen(auch wenn er sich ein bischen unbeholfen anstellt), aber das hab ich bei vielen "normalen" anglern auch schon gesehen. also nichts anderes wie beim "normalen" angeln.antonio
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wenn es in d war haben sie gegen gesetze verstoßen richtig, wenn es ein gewässer war, daß im geltungsbereich eines fischereigesetzes liegt.
es soll auch welche geben die dies nicht tun.
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antonioSolch ein "Gewässer" ist allenfalls die Badewanne, und selbst dort gilt, auf die Spitze getrieben, das Fischereigesetz. Im vorliegenden Fall ist es ein Privatteich, eventuell ein Zuchteich (wegen der Überspannung gegen fliegende Fischräuber). Auch für solch einen Privatteich gilt die Vorschrift.
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wie gesagt nicht unbedingt, in manchen bl gibts diesbezüglich eben gewässer welche auf grund ihrer größe bzw nutzung nicht unter das fischereigesetz fallen.
und da man nicht weiß wo das war, man kann es eventuell erahnen, kann man das auch nicht beurteilen.antonio
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Diese Gesetze und Verordnungen betreffen Deutschland.
Wie heißt es so schön?
Andere Länder, andere Sitten.
Wenn so etwas in einem anderen Land erlaubt ist, was nehmen wir uns denn heraus, dass wir das verbieten wollen? Sind wir die Weltpolizei, die allen anderen Ländern unsere Gesetze überstülpen wollen?
Empörung, OK, das sollte nur das eigene Empfinden ausdrücken. Aber mit unseren Gesetzen und Verordnungen herum wedeln, wenn so etwas in anderen Ländern praktiziert wird, ist in meinen Augen fehl am Platze.
Es gibt auch Länder, wo Hunde und Katzen gegessen werden, deswegen haben wir kein Recht, denen das zu verbieten. Wir essen ja auch Schweine, was in anderen Ländern nun gar nicht geht.
Mal drüber nachdenken.
Hoddel
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Diese Gesetze und Verordnungen betreffen Deutschland.
Wie heißt es so schön?
Andere Länder, andere Sitten.
Wenn so etwas in einem anderen Land erlaubt ist, was nehmen wir uns denn heraus, dass wir das verbieten wollen? Sind wir die Weltpolizei, die allen anderen Ländern unsere Gesetze überstülpen wollen?
Empörung, OK, das sollte nur das eigene Empfinden ausdrücken. Aber mit unseren Gesetzen und Verordnungen herum wedeln, wenn so etwas in anderen Ländern praktiziert wird, ist in meinen Augen fehl am Platze.
Es gibt auch Länder, wo Hunde und Katzen gegessen werden, deswegen haben wir kein Recht, denen das zu verbieten. Wir essen ja auch Schweine, was in anderen Ländern nun gar nicht geht.
Mal drüber nachdenken.
Hoddel
ich weiß auch nicht warum der deutsche michel immer anderen alles überstülpen will, was er für richtig hält.
antonio
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Wie so eigentlich Pfeil und Bogen ?
1899...
Also schon vor 113jahren wollte man die übliche Angelrute durch die Angelflinte ersetzen.Im „Das Neue Universum“, 20igster Jahrgang 1899 stellte man diese Angelflinte vor:
„Nun ist auch in der Angelflinte, erfunden von Heinrich Donnet, eine Neuerung eingetreten, die, wenn sie sich bewährt, in absehbarer Zeit die übliche Angelrute verdrängen dürfte.“
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Dem stimme ich voll zu. Es ist zum kotzen, wie manche Menschen mit Tieren umgehen. (z.B. alle Treffer im nicht tödlichen Bereich) Ausserdem wäre das ein Fall für das Gericht.
Hinzu kommen Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz.Da die Personen bairisch sprechen, gehe ich davon aus das das Bayrische FiG bzw. dessen Ausführungsverordnung in Frage kommen. Das gilt im übrigen auch für Privatgewässer, selbst wenn es ein Gartenteich ist.
Andere Bundesländer haben vergleichbare Vorschriften
§ 15Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
(1) Verboten ist
1. das Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften, Betäubungsmitteln, Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln, Harpunen, Speeren, Pfeilen und groben Werkzeugen,
2. das Anlegen neuer Aalfänge (ortsgebundene Selbstfänge) und das Einbringen zusätzlicher Aalschocker und Aalhamen,
3. das Fischen mit dem lebenden Köderfisch,
4. das Fischen, Fernhalten, Scheuchen oder Abweisen von Fischen unter Verwendung von elektrischem Strom; § 19 bleibt unberührt,
5. das Fischen in Fischpässen oder Fischwegen sowie in den durch die Kreisverwaltungsbehörde zu bestimmenden oberhalb und unterhalb liegenden Gewässerstrecken,
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (§ 16 Abs. 1); neben der Hegene darf nur eine andersartige Handangel verwendet werden.meine fresse, du findest auch wirklich in jeder suppe ein haar ,na ja kein wunder wenn man sich davor setzt und stundenlang mit dem kopf schüttelt.
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Ich kann am Bowfishing auch nichts krankes finden, wenn der Fisch hinterher abgeschlagen und verwertet wird. Wird aus reinem Vergnügen auf Tiere geschossen, sehe ich die Sache selbstverständlich auch anders.
Wenn beim Kutterangeln der Großdorsch gelandet wird, indem ihm ein Gaff in die Seite gerammt wird, regt sich auch keiner auf. :cool: Das ist nach meiner Meinung genau so schlimm, falls nicht sogar schlimmer. Beim vernünftigen Bogen ist soviel Energie dahinter das die Verletzungen eher tödlich sind als bei einem Gaff.
Auch die Jäger (selbst die bayerischen#zwinker2*) treffen nicht immer tödlich. Sonst könnten sie sich die Waffen für den Fangschuss glatt sparen.
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