zukünftig kein Ärger mehr mit dem Zoll

  • Da ich bei meinen beiden letzten Fahrten nach Norwegen jedesmal Streit mit dem Zöllner hatte, ob denn Alster nun zollfrei ist oder nicht gehe ich dem Probelm zukünftig aus dem Weg.
    Hier noch mal das Probelm (Auszug aus meinem letzten Reisebericht)
    Dann das in der Zwischenzeit schon bekannte Ritualbeim Zoll. Ab in die Garage und Anhänger auspacken und wieder die Diskussion,fällt Alster mit 2,5 % unter die zu verzollenden Getränke oder nicht. UnsereLeseweise der Zollbestimmungen (Øl over 2,5% (også sterkøl), ellerrusbuso.l.fra2,5 til 4,75 2 liter = Bier über 2,5% (Starkbier) oder Alkopops usw. von 2,5 %bis 4,7% 2 Liter) ging davon aus, dass nicht, nach Ansicht des Zöllners doch.Nach mehrfachen Nachfragen und Belehrungen durften wir dann doch den Anhängerwieder beladen und die Reise fortsetzen.
    hier nun meine Lösung:
    Bin fündig geworden. .
    Flensburger bietet Radler/Alster mit 2,4% in Bügelflaschen an.
    Damit müsste man nun endlich auf der sicheren Seilte sein und man müsste allem Stress aus dem Weg gehen

  • Das ist nun aber wirklich ein alter Hut.
    Ab 2,5 % Alkoholgehalt beginnt das Getränk beim Zoll Alkohol zu werden.


    Hier noch einmal die Zollbestimmung -> Klick.


    Eben nicht. Wenn Du die von Dir verlinkten Bestimmungen richtig liest, beginnt Alkohol wenn der Alkoholgehalt über 2,5Vol% liegt.

    Zitat

    Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen.



    Und das war auch die Disskusion, welche Franz vermutlich mit dem Zöllner hatte.

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:



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    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • entweder kann ich oder du nicht lesen: dort steht "Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen." Wenn mir mein logisches Denken nicht ganz abhanden gekommen ist#zwinker2*, heisst das, Getränke mit einem Alkoholgehalt bis einschliesslich 2,5% fallen nicht unter die Regelung, oder?

  • Na endlich wieder ein thread Bier und Zoll, in diesem Fall ist es ja nicht mal Bier. Jedes Jahr die gleichen Leseprobleme, es ist zum Haareraufen, vorausgesetzt man hat welche.


    Problem bei der ganzen Sache ist, dass wir uns hier fetzen können´wie wir wollen oder können, aber der Zoll seine eigenen Auslegungen hat und die haben nun mal erste Priorität. Aus diesen Gründen hatte ich mal einen thread erstellt, der mal Praxisbezug aufbauen sollte und da sollten eben solche Erlebnisse mal weiter gegeben werden und auch aktualisiert werden, weil das hilft wirklich weiter, deshalb ausdrücklichen Dank an Ossi.


    Mich persönlich interessiert diese 2,5% Grenze nicht, weil mir die Biergemische nicht besonders schmecken, aber ich bin davon ausgegangen, dass die Sorten = oder < 2,5% Alc nicht in die Verzollung fallen. Und wir haben hier im Forum eine ausgeprägte "Radler Fraktion".

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • Eben nicht. Wenn Du die von Dir verlinkten Bestimmungen richtig liest, beginnt Alkohol wenn der Alkoholgehalt über 2,5Vol% liegt.




    Und das war auch die Disskusion, welche Franz vermutlich mit dem Zöllner hatte.


    Genau. Ich wollte ihm erklären, dass nach den Zollbestimmungen Bier erst bei 2,51% beginnt. Er aber Alster als Mixgetränk mit Alkohol ausgelegen wollte, und das wäre nach seiner Leseweise dann "Rusbrus =Alkopop" und damit gelte ab 2,5%. Und um eben dieser Disskussion aus dem Weg zu gehen, habe ich Alster unter 2,5% gesucht und bin nun endlich fündig geworden. Nur leider noch nicht in "gewichtsarmen" Gefässen.

  • [...] Er aber Alster als Mixgetränk mit Alkohol ausgelegen wollte, und das wäre nach seiner Leseweise dann "Rusbrus =Alkopop" und damit gelte ab 2,5%. [...]


    Dann muss aber bei der Übersetzung aus dem Norwegischen die Formulierung auf der Strecke geblieben sein. Denn diese (für mich offizielle und somit bindende) Übersetzung von der norwegischen Zollseite (http://www.toll.no/templates_T…?id=176638&epslanguage=EN#) gibt diese Interpretation nicht her. Für mich warst Du mit Deinem 2,5er Radler klar im Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen................:rolleyes:.


    Mit Deiner "Neuentdeckung" solltest Du diese Probleme nicht mehr haben.:baby:

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:



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  • Dann muss aber bei der Übersetzung aus dem Norwegischen die Formulierung auf der Strecke geblieben sein. Denn diese (für mich offizielle und somit bindende) Übersetzung von der norwegischen Zollseite (http://www.toll.no/templates_T…?id=176638&epslanguage=EN#) gibt diese Interpretation nicht her. Für mich warst Du mit Deinem 2,5er Radler klar im Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen................:rolleyes:.


    Mit Deiner "Neuentdeckung" solltest Du diese Probleme nicht mehr haben.:baby:


    Hei


    Leider nein. Er ist nicht im Recht, was ich auch faelschlicherweise erst glaubte, sonder in unrecht. Biergetraenke sind erst ueber 2,5% Steuerflichtig. Biermischgetraenke schon ab einschliesslich 2,5%.


    Nachzulesen hier.http://www.google.com/url?sa=t…mCu3-JkVZqClItR2w&cad=rja


    Gruss Mark

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