zukünftig kein Ärger mehr mit dem Zoll


  • :Danke: Mark für den Link. Ich habe zwar kaum Norwegischkenntnisse, aber mit dem Übersetzer und ein bisschen Deuten glaube ich die Stelle gefunden zu haben.


    Zitat

    eller rusbrus o.l. fra 2,5 til 4,7 %


    Demzufolge ist die Grenze incl. 2,5 Vol% für Alkopops. Jetzt müsste man die genaue Definition für "rusbrus" kennen um entscheiden zu können ob Radler davon erfasst ist.



    Es ist aber wirklich eigenartig, daß die Seite des norwegischen Zolls davon nix schreibt. Worauf soll sich ein Tourist denn verlassen??? ???:)
    Vielleicht kann jemand mit Norwegischkenntnissen mal den gleichen Text, den ich oben in Deutsch verlinkt habe, in der Originalversion lesen und sagen ob da vielleicht bei der Übersetzung ein Fehler passiert ist.


    Es ist aber gut zu wissen, das auch in anderen Ländern Zollrecht eine knifflige Sache ist. #zwinker2*

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:



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    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • Hei Thorsten,


    du hast dei Uebersetzungsfehler. Es verhaelt sich so das Alkopops, also Biermischgetraenke, nur schon genau mit der Zahl 2,5% versteuert werden muessen, wenn halt mehr als die Freimenge einfuehrt.


    Die uber 2,5% bezieht sich nur auf Bier. Also wenn es jemand schaft ein Bier zu finden das bis 2,5% hat so ist das bis zu einer Wertgrenze von 6000,- Kronen moeglich steuerfrei einzufuehren.


    Gruss Mark

  • Ich habe keinen Übersetzungfehler, weil ich nichts übersetzt habe.:happy: Ich bezog mich lediglich auf die "deutsche" Seite des norwegischen Zolls. Und da sind alle Alkoholgrenzen ab 2,5 Vol% angegeben.

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:



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  • Ich habe keinen Übersetzungfehler, weil ich nichts übersetzt habe.:happy: Ich bezog mich lediglich auf die "deutsche" Seite des norwegischen Zolls. Und da sind alle Alkoholgrenzen ab 2,5 Vol% angegeben.


    Ja stimmt, sorry.


    Das Zauberwort hier ist wohl Biermischgetraenk. Leider wird das auf der offiziellen Zollseite nicht noch einmal extra erwaehnt. Wie gesagt ich war bis heute Mittag selber der felsenfesten Meinung das Ossi52 da unrecht wiederfahren ist und haette mich sicherlich auch mit dem Zoellner herumgestritten.


    Sind halt die kleinen Fallen im Steuerrecht in die man schoen unbedarft hineintapt, obwohl man sich wirklich an Recht und Ordnung halten wollte.


    Gruss Mark

  • Da muss man erst an den norwegischen Zoll geraten, der dann auch noch erklären muss, dass Alster nichts mit Bier zu tun hat. Wer weiß, ob da überhaupt Bier drin ist, wäre auch schade drum.#zwinker2*


    Wissens- und lesenswert wars allemal.

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • Noch mal zur Info.
    Das Problem ist aus meiner Sicht zweischichtig.
    1. Welchen Wissensstand hat der Zöllner. Denn selbst die norwegischen Zollveröffentlichungen sind da unterschiedlich
    siehe hier mal zwei Quellen.


    § 5-1 Vare til personlig bruk:
    Tollfrikvote for personer på reise
    Publisert: 18.05.2009
    [TABLE='class: MsoNormalTable, width: 100%']

    [tr]


    [TD='bgcolor: transparent']Øl over 2,5 % (også sterkøl),
    eller rusbrus o.l. fra 2,5 til 4,7 %

    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent']2 liter
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Tema
    Kvote for reisende
    Oppdatert: 14.10.2011
    [TABLE='class: MsoNormalTable, width: 100%']

    [tr]


    [TD='bgcolor: transparent']Øl over 2,5 % (også sterkøl),
    eller rusbrus o.l. over 2,5 til og med 4,7 %

    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent']2 liter (6 flasker/bokser à 0,33 l)
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    2. Problem Was ist Rusbrus?
    Wenn ich es wörtlich übersetze, müsste man es als "Rausch Brause, Rausch Limonade" bezeichnen. Es enthält auf jedenfall Brause, Limo. Aber ist Bier ein Rauschmittel? In einer norwegischen Quelle wurde Rusbrus mit Alkopop übersetzt. Und das ist doch eigentlich Höherprozentiger Alk mit Limo.



    Mag jeder denken was er will, aber ich glaube, dass sich die Diskussion mit dem Zöllner vor Ort nicht lohnt undjetzt bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

  • Da muss man erst an den norwegischen Zoll geraten, der dann auch noch erklären muss, dass Alster nichts mit Bier zu tun hat. Wer weiß, ob da überhaupt Bier drin ist, wäre auch schade drum.#zwinker2*


    Wissens- und lesenswert wars allemal.


    Aus meiner Sicht genau der falsche Ansatz.
    Alster hat was mit Bier zu tun und deshalb gilt über 2,5 %
    Denn wenn nicht Bier, sondern alkohlisches Getränk (Brusbrus), dann ab 2,5%
    Das war ja auch wohl die Meinung der beiden Zöllner.

  • Danke @ Ossi - Zitat: "Aus meiner Sicht genau der falsche Ansatz.Alster hat was mit Bier zu tun und deshalb gilt über 2,5 %".


    Jetzt hab ich´s auch verstanden

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • Vielleicht mal aus einer ganz anderen Sicht betrachtet, es geht so weit ich weiß um verbrauchsteuerpflichtige Waren, dazu gehöhren Alkohol, Benzin usw.
    soll heißen, wenn ein Getränk einer Verbrauchssteuer ( in D Brandweinsteuer) unterliegt, wird es sicher eine Limitierung bei der Einfuhr geben, für andere Getränke nicht ?......wäre vielleicht mal ne Überlegung.

    Gruß Steven



    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.


    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.


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