Alles anzeigenHei
Leider nein. Er ist nicht im Recht, was ich auch faelschlicherweise erst glaubte, sonder in unrecht. Biergetraenke sind erst ueber 2,5% Steuerflichtig. Biermischgetraenke schon ab einschliesslich 2,5%.
Nachzulesen hier.http://www.google.com/url?sa=t…mCu3-JkVZqClItR2w&cad=rja
Gruss Mark
Mark für den Link. Ich habe zwar kaum Norwegischkenntnisse, aber mit dem Übersetzer und ein bisschen Deuten glaube ich die Stelle gefunden zu haben.
Zitateller rusbrus o.l. fra 2,5 til 4,7 %
Demzufolge ist die Grenze incl. 2,5 Vol% für Alkopops. Jetzt müsste man die genaue Definition für "rusbrus" kennen um entscheiden zu können ob Radler davon erfasst ist.
Es ist aber wirklich eigenartig, daß die Seite des norwegischen Zolls davon nix schreibt. Worauf soll sich ein Tourist denn verlassen???
Vielleicht kann jemand mit Norwegischkenntnissen mal den gleichen Text, den ich oben in Deutsch verlinkt habe, in der Originalversion lesen und sagen ob da vielleicht bei der Übersetzung ein Fehler passiert ist.
Es ist aber gut zu wissen, das auch in anderen Ländern Zollrecht eine knifflige Sache ist.