Kriterien sind z.B.:
- Dauer und
- Intensität des Handels.
- Zahl der Versteigerungen,
- Höhe der Einnahmen oder
- Beteiligung am Markt.
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Wir wünschen allen Norwegern einen schönen 17. Mai
Gratulerer med dagen!
Kriterien sind z.B.:
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Das ist ja altbekannt bei auf Dauer angelegter Tätigkeit...Nur die meisten wissen es nicht und dann ist das Geschrei wieder groß!
Wer Kaufmann sein will muss auch Steuern zahlen können, aber wie so oft im Leben, da will man keiner sein und muss dann trotzdem zahlen.
Manchmal ist eben Wissen tatsächlich Macht, besonders wenn es das Finanzamt ist.
Einkünfte müssen versteuert werden. Hier ist es egal, woher die kommen.
Wer das ignoriert, darf nicht jammern, wenn das Finanzamt plötzlich erscheint und Geld haben möchte.
Je kleiner die Steuerschuld ist, um so härter die Strafen.
Hoddel
Da kommt sicher einiges zusammen .
Denn da wo Umsatzsteuer (19% bzw. 7%) anfällt, kommt sicher auch Gewerbesteuer hinzu, ggf. noch Kosten für Gewerbeanmeldung.
Und weiter, der Umsatz (Netto) wird dem Einkommen hinzugerechnet, was in der Regel zu einer höheren Einkommenssteuer führt.
Eine GuV wird sicher nicht anfallen oder verlangt, aber die paar Peanuts für ebay Ausgaben kann man natürlich geltende machen (anteilige Abschreibung Computer, Stromkosten Computer, Papier, Druckertinte oder -pulver, mögliche Telefongebühren und ähnliches).
Also alles in allen 3-mal Steuer wenn ich nicht irre.
Ja hier herrscht Ordnung; so geht > man < wenigstens nicht pleite.
Na ganz so dramatisch ist es ja dann doch nicht, GewSt Freibetrag 24,5 T€ Gewinn bei Einzelunternehmern, GewSt Nachzahlung halte ich für nicht realistisch, USt ebenfalls nicht dramatisch, Kleinunternehmerregelung 17,5 T€ Gewinn (Befreiung), ja und Bilanzierung/GuV ohnehin nicht, da keine Buchführungspflicht, sondern wohl eher EÜR. Und dann noch Kostenansatz, wenn entsprechende Belege vorhanden sind, warum nicht, der Kaufmann darf sich in Deutschland "arm" rechnen (manchmal ist er`s auch schon vor dem rechnen#zwinker2*)
...und je kleiner die Steuerschuld, desto höher die Strafe, ...zum Glück nicht, sondern wohl das Gegenteil (geringe Schuld, geringerer Verzugszins (irgendwas um 6%)-->geringere Nachzahlung).
Klugscheißmodus aus.
Ja so ist es .
Aber kennst Du die jeweilige konkrete Situation des Steuerpflichtigen?
Weil ich die nicht kenne, und aus dem ebay Artikel auch nicht ersichtlich ist, habe ich aufgezeigt was anfallen könnte/wird.
@ Achim - Sollte ja auch keine Steuerberatung werden, aber wie so oft im Leben, kommts meist 1.anders als man 2.denkt.
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