Brauche dringend HILFEEEEEEEEEE!!!!!!!!!

  • Hallo Leute :wave:


    Habe da ein sehr merkwürdiges Problem!


    Ich habe am 13.10. von support@smilie.de eine Zahlungsaufforderung über 59,95 €uronen bekommen :eek:


    Der große Haken an der Sache ist, das ich diesen Verein überhaupt nicht kenne.


    Demzufolge habe ich den Herrschaften geschrieben das ich sie überhaupt nicht kenne, mich nie bei ihnen angemeldet habe und ihre Web-Seite auch nicht nutze. Und darum auch keinen Grund zur Veranlassung sehe den in Rechnung gestellten Betrag zu überweisen.


    Außerdem habe ich diese Herrschaften darauf aufmerksam gemacht das ich in mehreren Internetforen unterwegs bin und in diesen einen Bericht über diesen Fall einstellen würde wenn sie auf Zahlung bestehen würden. Was ich hiermit auch tue.


    Heute kam nun diese Antwort:


    Sehr geehrte/r Herr/Frau ,


    Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Smilie.de


    Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.


    Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.


    Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.


    Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.


    Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.


    Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.


    Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.


    Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.


    Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Smilie.de - Support Team


    Nun bin ich total durch den Wind und relativ SAUER :bad:


    Wie schon gesagt, war ich nie auf dieser Seite, habe mich auch nie dort angemeldet und nun das:


    Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.


    Wie kann so etwas passieren wenn ich es nicht gewesen bin :confused: Wurde mein Mail-Postfach gehackt oder was :confused: Und wenn ja wozu :confused:


    Ihr könnt Euch sicher vorstellen das ich den Betrag nur ungern überweisen würde. So Dick habe ich das immerhin auch nicht.


    Stichtag ist der 23.10. :crying:


    WAS WÜRDET IHR AN MEINER STELLE TUN :confused::confused::confused:


    HILFEEEEEEEEEEEEEEEEE!!!!!!!!!!!



    Gruß Reimon

  • moin,


    ich mag die rechtsverdreher nicht, weil sie alle kosten, doch ich würde:
    1. eine verbraucherscchutzberatung
    2:einen anwalt


    konsultieren.
    als nächstes wird die erste mahnung kommen.


    bernd

  • ... und Ich würde überhaupt nicht mehr reagieren. Schau mal hier http://lawblog.mcneubert.de/tag/abofalle/ rein.Ist ne' Seite eines Anwaltes der einen netten Blog betreibt.Da gibt es viele fragwürdige Geschäftsmodelle in der Art.Hatte auch mal so eine lustige Mail und bin so auf die Seite gestoßen.Hab nicht reagiert und irgendwann war Ruhe.Reagieren mußt Du nur und ausschließlich nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid.Mach Dir mal die Mühe und lese da mal. Gruß und viel Glück

  • Wenn ich das richtig sehe, kam die Rechnung per Mail,
    dein Name, sowie deine Anschrift sind nicht bekannt, sonst hätte
    man dich ja in der Mail richtig angesprochen.
    - wenn dem so ist, dann würde ich den Kram einfach löschen.

    Ansonsten würde ich auf das Zusenden einer Kopie der Bestätigungsmail sowie der Lesebestätigung verlangen.

    Zum anderen ist mir nicht bekannt dass
    " Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. "

    dies richtig ist, denn der Gesetzgeber schützt grad den Onlinekunden mehr als den Kunden im Laden. Es gibt nach meiner festen Überzeugung keine Möglichkeit dieses Widerrufsrecht aufzuheben, auch dann nicht, wenn man dafür unterschrieben hätte.

    Natürlich ist der Gang zu einer Verbraucherzentrale nur zu empfehlen !
    .... viel Glück !

    Gruß Steven



    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.


    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.


  • Las dich nicht bange machen, lies dir das hier einmal genau durch:


    http://forum.computerbetrug.de…escheid-inkassobrief.html


    Wie ja schon geschrieben.




    Hoddel

  • Habe gerade mal mit einem Kumpel, der sein Staatsexamen macht, telefoniert.

    Wie unter Hoddels Link zu lesen ist, wird die Sache erst nach Zustellung eines Mahnbescheids für dich interessant.

    Abgesehen davon solltest du überlegen, ob du die Fa. nicht anzeigst. Es kann dir dabei nichts passieren.
    Entweder die Kriminalpolizei findet was zu beanstanden oder die Sache verläuft im Sande.

    Auf die Frage, wie die wohl an deine eMail-Adresse gekommen sind meinte er nur:
    "Wenn ich mir meinen Spamfilter anschaue, frage ich mich das auch immer...".

    Jedenfalls nicht einschüchtern lassen! :wave:
    Und halte uns auf dem Laufenden...


    Gruß

    Friedel

  • so sieht´s aus reimon...

    einfach ignorieren die spinner :zwinker: !
    hab das auch schon mal durch mit der "schlüpfer-mafia" :rolleyes: !
    gab es auch mal einen bericht bei stern-tv dazu.
    selbst wenn du aus versehen irgendwo einen link angeklickt hast,
    dann hast du noch lange keinen belastbaren vertrag geschlossen.
    genauso bei "test-bestellungen" die in einem abo enden.

    mir wurde damals auch mit inkasso gedroht.
    hab dann da bei der inkasso-firma mal angerufen und denen klar gemacht,
    dass sie keinen cent von mir sehen und ihrem "auftraggeber" das
    auch gerne so ausrichten können.

    und seit dem war ruhe :gutenmorgen: !

    im notfall einfach mit gegenmaßnahmen in form von strafanzeige oder
    verbraucherschutz drohen - das zieht auch meistens.

    die hoffen einfach nur auf die gutgläubigkeit und angst der leute.
    ich will nicht wissen, wieviele leute da ohne zu murren zahlen.
    genau das ist es, was denen die konten füllt :mad: !

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