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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Jugendliche am Steuer?

  • bikefisher
  • 20. Januar 2012 um 09:44
  • bikefisher
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    • 20. Januar 2012 um 09:44
    • #1

    Ich hab' da mal 'ne Frage:

    Darf mein Sohn, der definitiv nach 1980 geboren ist, in meiner Anwesenheit (48 Jahre + Sportbootsführerscheine See und Binnen) das 40-PS-Boot in Norwegen steuern?

    In Deutschland ist es ja so, dass lediglich der Skipper den Bootsführerschein haben muss und er dann aber jede körperlich und geistig dazu befähigte Person im Beisein ans Steuer lassen darf.

    Ist das in Norge auch so? ???:)

    Thanks
    Biekfisher

    Gruß Bikefisher :wave: oder auch Klaus

  • nordfisker1.jpg

  • Nord63
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    • 20. Januar 2012 um 10:33
    • #2

    Da es sich beim SBF-See um ein internationales Dokument handelt, das auch in Norwegen gilt, wird sich auch in Norwegen nichts daran ändern.
    Ich habe nirgendwo lesen können, dass es sich nur auf D begrenzt.

    Zitat

    Der Inhaber eines Sportbootführerscheines kann einen Rudergänger bestimmen, welcher selbst nicht zwingend über einen Sportbootführerschein verfügen muss


    Quelle: http://www.sportbootfuehrerschein.org/

    Gruß
    Jörg

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    http://www.nordbilder.com/

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    • 20. Januar 2012 um 12:56
    • #3

    War mehrfach Thema hier im Forum.
    Habe mal dieses vom 09.06.2010 herausgesucht:

    -> Klick.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • bikefisher
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    • 20. Januar 2012 um 13:02
    • #4

    uups...hatte ich nicht gefunden, sorry.

    Dankeschön :wave:
    Bikefisher

    Gruß Bikefisher :wave: oder auch Klaus

  • Seestädter
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    • 20. Januar 2012 um 13:35
    • #5

    Grundsätzlich gilt mal grob vereinfacht
    ( rechtstheoretisch gesehen :(

    ... der deutsche Sportbootführerschein See ( SBFS ) ist ein nach nationalen deutschen Regeln ausgestellter Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten.
    Der SBFS wird regelmäßig international anerkannt.

    Damit diese internationale Anerkennung vereinfacht wird, ist auf den neueren SBFS eine Formulierung "Internationales Zertifikat ... " angebracht.

    Grundlage dafür ist die ECE 40 - Norm der EU, die damit die gegenseitige Anerkennung nationaler Dokumente vereinfachen und fördern soll.

    Besitzer älterer SBFS wird seitens der Verbände seit 2009 empfohlen, diese älteren Dokumente umzutauschen in neuere mit diesem Aufdruck - vereinfacht eben die Anerkennung.

    Norwegen hat den SBFS als gültigen Befähigungsnachweis anerkannt.

    Die Fragestellung, ob der "Rudergänger" einen SBFS haben muss, ist ein Problem aus dem Bereich der Verantwortlichkeiten des Sportbootführers.


    National anerkannt ist - auch eben grob vereinfacht:

    Nach der SBFS-Verordnung muss der Führer des SB im Besitz eines FS -See sein.
    Wer führt das Sportboot ?
    Derjenige, der Kurs und Geschwindigkeit vorgibt bzw. bestimmt.
    Darüber wird der Führer definiert.
    Der Rudergänger führt nur die Anweisungen des "Kapitäns" aus, bestimmt also nicht selbstständig über Kurs und Geschwindigkeit. Und ist damit nicht der Führer und benötigt keinen SBFS. Er muss aber in der Lage sein, auf die Anweisungen vernünftig zu reagieren.

    Diese Regelung ist meines Wissens nirgends festgeschrieben, sondern ist ( deutsche ) Lehrmeinung, die so national akzeptiert wird.

    Es ist die Fragestellung, ob die Norweger dieser Logik folgen.

    Ich glaube es fest. Die werden es bestimmt ebenso auslegen, weil es ja Sinn macht.
    Nur nützt dieser Glaube nix im Falle eines Falles.

    Gruß

    Frank

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