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Anschläge von Utøya und Oslo: Gutachter halten Breivik für unzurechnungsfähig

  • Mantafahrer
  • 29. November 2011 um 13:07
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    • 29. November 2011 um 13:07
    • #1

    Anschläge von Utøya und Oslo: Gutachter halten Breivik für unzurechnungsfähig

    http://www.stern.de/panorama/ansch…ig-1756632.html Zwei Psychiater halten Anders Behring Breivik für unzurechnungsfähig. Erkennen die Richter das Gutachten an, kann der Attentäter von Oslo und Utøya nicht ins Gefängnis kommen. mehr...

    Was kann man tun?

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  • Achim.M
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    • 29. November 2011 um 17:13
    • #2

    Ich weis nicht so recht.
    Vielleicht wäre es sogar eine Erstlösung.
    Die Höchststrafe beträgt ja in Norwegen 21 Jahre.
    Und solche Knastanstalten wie z.B. in Weißrussland oder Russland haben die Norweger nicht.

    Nun weis ich aber nicht wie das norwegische Gesetz ist, wenn jemand für Unzurechnungsfähig erklärt wird.
    Ist er dann Zeit seines Lebens unzurechnungsfähig, dh. hinter Schloss und Riegel?
    Oder gibt’s dann irgendwann psychiatrische Gutachten, in denen eine Zurechnungsfähigkeit bescheinigt werden könnte?
    Dann müsste aber wieder das Strafgesetz greifen, weil Mord ja nicht verjährt. So könnte es dann funktionieren.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • Eisbär
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    • 29. November 2011 um 18:10
    • #3

    Das ist ein Unding. Mir tun zuerst die Angehörigen der Opfer leid.

    Hier wird der Richterspruch "im Namen des Volkes" zum Hohn.

    Je schlimmer eine Tat ist, desto größer ist die Warscheinlichkeit "nicht zurechnungsfähig" zu sein. Da wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Die Angehörigen der Opfer werden sich das hoffendlich nicht gefallen lassen.




    :wave:Hilsen André:wave:

  • MacGyver
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    • 29. November 2011 um 18:13
    • #4

    Ihr tut ja gerade so als ob ihm jetzt ein lebenslänglicher Wellness-Urlaub in einem Sanatorium "droht". :rolleyes:
    Die haben vorhin so eine Klappse im TV gezeigt. Da ist nicht viel Unterschied zu einem Knast.
    Vielleicht ist die Strafe sogar noch schlimmer wenn Du den Rest Deines Lebens von geistig schwer gestörten umgeben bist.

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

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  • Norgefisch
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    • 29. November 2011 um 18:20
    • #5

    aber nur wenn nicht in 10Jahren ein neuer Gutachter beauftragt wird,.
    Wenn der dann feststellt,nicht mehr für die öffendlichkeit gefährlich,kann der so aus dem knast kommen.
    Man hätte ihn besser bei den festnahme erschossen.Das wäre gerecht!!!!
    (meine eingene meinung)

  • Achim.M
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    • 29. November 2011 um 19:14
    • #6

    Da sind wir uns hier schnell einig.
    Zeigte ja auch unsere Rosenaktion.
    Das ist ein Schwerverbrecher.
    Nun gibt es aber die norwegischen Gesetze.
    Und diese werden m.E. der Schwere dieser Tat nicht gerecht. Wird ja zurzeit auch in Norwegen heiß diskutiert.
    Maximal 21ig Jahre, dieses Strafmass ist überhaupt nicht diskutabel und auch nicht denkbar.
    Man darf auch gar nicht daran denken, dass der dann vielleicht nach 15 Jahre seine Restzeit im Erholungsheim Bastøy im Oslofjord verbringen könnte.
    Ich bin da bei Torsten und seiner Meinung.
    Nur falls ein :confused: Prooofessor :crying: irgendwann mit ein paar seiner :confused: Kollegen :crying: :crying: zu den Schluss kommt, der gehört nicht mehr in eine geschlossene Psychiatrie, dann kann es nicht sein, dass er vielleicht in eine offene Psychiatrie, vielleicht sogar noch mit Ausgang, kommt.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • Dieter44
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    • 29. November 2011 um 23:05
    • #7
    Zitat von Eisbär

    Das ist ein Unding. Mir tun zuerst die Angehörigen der Opfer leid.

    Hier wird der Richterspruch "im Namen des Volkes" zum Hohn.

    Je schlimmer eine Tat ist, desto größer ist die Warscheinlichkeit "nicht zurechnungsfähig" zu sein. Da wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Die Angehörigen der Opfer werden sich das hoffendlich nicht gefallen lassen.

    Also, es ist kein Richterspruch, sondern ein Gutachten zweier anerkannter Sachverständiger!
    Ein Gericht entscheidet später darüber, ob dem Gutachten gefolgt wird.

    Darum ist es auch noch nichts mit "im Namen des Volkes" *Kopfschüttel*

    Dieter

    Gruß Dieter


  • Barschandy
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    • 29. November 2011 um 23:19
    • #8

    Moin,
    Die Gedanken sind Frei und wer mer sagt landed beim???:)

  • Gast1
    Gast
    • 30. November 2011 um 01:20
    • #9

    wenn der richter der erkenntniss des psychologen recht gibt, und er in die psychiatrie kommt, wird er auch eines tages wieder entlassen, es soll ja gute psychopharmaka geben, es sei den die therapie schlaegt nicht an, und es wird sicherheitsverwahrung angeordnet, aber vllt. aendert sich auch in sachen gesetzen was, na man wird sehen...
    77facher mord bleibt mord, egal ob der taeter einen an der klatsche hat oder nicht, so sehe ich das

  • Dieter44
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    • 30. November 2011 um 01:59
    • #10
    Zitat von icefischer

    wenn der richter der erkenntniss des psychologen recht gibt, und er in die psychiatrie kommt, wird er auch eines tages wieder entlassen, es soll ja gute psychopharmaka geben, es sei den die therapie schlaegt nicht an, und es wird sicherheitsverwahrung angeordnet, aber vllt. aendert sich auch in sachen gesetzen was, na man wird sehen...
    77facher mord bleibt mord, egal ob der taeter einen an der klatsche hat oder nicht, so sehe ich das

    Es gelten sowieso die norwegischen Gesetze, die wir mehrheitlich gar nicht kennen!
    So wissen wir auch gar nicht, ob es mit der Sicherungsverwahrung so ist, wie bei uns und ob es überhaupt so was in Norwegen gibt. Was wir auch nicht wissen, ob die norwegische Gesetzgebung so abhängig ist von Brüssel (es gibt ja eine Vielzahl von Verträgen obwohl Norwegen nicht der EU beigetreten ist) wie wir. Da gehe ich nämlich auf die Palme, wenn die von Deutschland in Sicherungsverwahrung genommenen und auf Weisung von Brüssel wieder entlassenen Verbrecher jetzt auch noch Rückzahlungen erhalten!!!!!!!!

    Zum letzten Satz stimme ich dir vom Inhalt her völlig zu!
    Vergessen wollen wir auch nicht, dass der Sprengstoffanschlag in Oslo auch mehr zufällig nicht noch mehr Opfer gefoerdert hat!

    Dieter

    Gruß Dieter


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