Endlich ändert man das Bürgerliche Gesetzbuch!!!
Anbieter von z.B. Kochrezepten, Onlinespiele, Klingeltöne usw. müssen ihre Kosten für den Nutzer/Verbraucher klar anzeigen.
Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher auch per Klick ausdrücklich bestätigt, dass er die Preisangabe zur Kenntnis genommen hat.
Im Zweifel muss ein Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist.
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