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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Ausfuhr von Fisch aus registriertem Gewerbebetrieb

  • Widukind
  • 14. Juli 2011 um 01:30
  • Widukind
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    • 14. Juli 2011 um 01:30
    • #1

    Eine Frage habe ich: Wer oder was zählt in Norge als registrierter Gewerbebetrieb? Muss das ein fischverarbeitender Betrieb oder Supermarkt sein oder könnte das auch der Hüttenvermieter oder ein X-beliebiger Fischer sein, sofern er eine ordentliche Rechnung ausstellt? :Danke:

  • nordfisker1.jpg

  • Widukind
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    • 14. Juli 2011 um 22:12
    • #2

    Hat da niemand eine Antwort? Ich wüsste schon gerne was ich dem Zollbeamten vorzeigen sollte und es sich nicht um ein falsches oder nicht gültiges Dokument handelt...

  • jens1970
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    • 14. Juli 2011 um 22:44
    • #3

    wie wärs mit einer kleinen vorstellung deinerseits unter forummitglieder-neuvorstellungen.
    dann wissen hier alle schon mal mit wem sie es zu tun haben bzw. wer da fragt.
    zu deiner frage zu gekauftem fisch bekommst du wie hier auch eine quittung vom händler .
    für von dir selbst gefangenem der über deiner erlaubten menge liegt wird sich wohl keiner hergeben um eine fiktive quittung auszustellen .

    Gruss aus Volkach :wave:
    Jens

    wer anderen eine grube gräbt der hat nen spaten :D


  • Widukind
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    • 15. Juli 2011 um 00:05
    • #4

    :wave:Danke für die Antwort Jens!Eine Vorstellung gerne! Ich bin im Norwegenangelforum als Vincente bekannt. Mich kotzt die 15 Kilo Regelung an und deswegen habe ich auch kein Problem damit Fisch zuzukaufen.Ich habe irgendwann nachdem ich im NAF unregistered weniger aktiv war, da ich 2 Jhre keinen Norgeurlaub machen konnte, festgestellt daß sich das NAF e.V. registered ;) gegründet hat. Ich habe meist nur gelesen, aber diese Frage hat mich interessiert, da falls ich 10 Kilo mehr fangen sollte, diese ja quasi bei einem Fischer gegen Entgelt kaufen könnte, und somit einen Nachweis über die Herkunft meines Fisches erbringen kann. Deswegen... Also es geht nicht darum megamässig Fisch auszuführen, wir hatten in der Vergangenheit immer mehrere Noobs dabei, die quasi unser Mehr an Fisch ausglichen... Nächste Woche fahren wir nach Helgeland und unsere Truppe besteht nur aus erfahrenen Anglern und die Möglichkeit den Fisch auf mehrere Köpfe zu verteilen entfällt leider. Verludern lassen wollen wir den Fisch ja auch nicht...:happy: Dann wird halt gegessen was das Zeug hält!

  • antonio
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    • 15. Juli 2011 um 07:38
    • #5

    für selbst gefangenen fisch wirst du in der regel keine quittung vom fischer bekommen, dieser geht dann nämlich von seiner quote ab.


    antonio

  • Naffenfan
    Wieder da...
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    • 15. Juli 2011 um 08:25
    • #6

    Da kann man Antonio nur recht geben.

    Evtl. beim nächsten mal wieder "mehrere Noobs" mitnehmen....

    mfg

    Ronny

    /*---------------------------------------------------*/
    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg...

  • gast466
    Gast
    • 15. Juli 2011 um 09:57
    • #7

    wegen einer Quittung ist es am besten in Norwegen den Vermieter fragen. Die kennen meistens irgendeinen Fischer oder jemanden der in einer Fischfabrik arbeitet.
    Sollte eigentlich kein Problem sein.

    AF

  • Micha cb59
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    • 15. Juli 2011 um 10:49
    • #8

    @ Widukind - ich vermute mal, dass Dir eine Quittung bei der Ausfuhr von Seefisch nicht ausreicht, weil Du natürlich unter die Mengenbegrenzung der Sportfischerei fällst.

    Inwieweit der Zukauf von Seefisch (Aufstockung der Ausfuhrmenge) bei der Ausfuhr durch Quittung/Rechnung glaubhaft gemacht werden kann, weiß ich nicht, da sind wir sicherlich wieder in schon vielbeschriebenen Ermessensspielräumen des Zolls.

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • alfnie
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    • 15. Juli 2011 um 10:59
    • #9

    Getürkte Quittungen würde ich nicht mal mit der Feuerzange anfassen. Erfahrene Zöllner riechen solche Braten auf drei km Entfernung und wissen die Sprachbarriere geschickt auszunutzen. Und fängt so einer erstmal ernstlich an nachzuhaken, kann das mit einer Anzeige wegen vorsätzlichen Betruges für beide Seiten enden. Der Norweger kann dadurch seine Lizenz verlieren, der Ausländer mehrere Jahre Einreiseverbot bekommen. Alles schon dagewesen.

    Eingeheirateter Lofoter seit 1994

  • antonio
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    • 15. Juli 2011 um 11:23
    • #10
    Zitat von Micha cb59

    @ Widukind - ich vermute mal, dass Dir eine Quittung bei der Ausfuhr von Seefisch nicht ausreicht, weil Du natürlich unter die Mengenbegrenzung der Sportfischerei fällst.

    Inwieweit der Zukauf von Seefisch (Aufstockung der Ausfuhrmenge) bei der Ausfuhr durch Quittung/Rechnung glaubhaft gemacht werden kann, weiß ich nicht, da sind wir sicherlich wieder in schon vielbeschriebenen Ermessensspielräumen des Zolls.

    wenn ich eine quittung/rechnung von nem gewerbebetrieb( supermarkt, fischer etc) vorlegen kann reicht das aus beim zoll.
    nur sollten dann auch art und menge in der box und auf der rechnung übereistimmen.
    mit getürkten rechnungen wäre ich ebenfalls sehr sehr vorsichtig, und dann muß man diese erst mal bekommen.
    was aber von manchen fischern angeboten wird sind angeltouren wo man seinen gefangenen fisch vom fischer kaufen kann.
    dieser wird dann auf die quote des fischers angerechnet und es ist legal.

    antonio

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