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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Abblendlicht und Nebelscheinwerfer nie zusammen nutzen.

  • Hoddel
  • 6. April 2011 um 18:31
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    Hoddel
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    • 8. April 2011 um 10:34
    • #31

    Es ist schon unangenehm, wenn einem ein Fahrzeug bei Regen mit Nebelscheinwerfer entgegen kommt. Die Ausleuchtung geht dabei sehr in die Breite. Deswegen hat man auch den Wunsch, das Abblendlicht dazu zu schalten, weil dieses Licht nicht so weit reicht. Aber bei Nebel sollte man schließlich auch die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen.

    Noch schlimmer ist die Nebelschlussleuchte. Die bei Regen und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, das ist Höchststrafe für den, der da hinter fahren muss. (Das ist der Moment, wo ich mir ein Gewehr im Auto wünsche :rolleyes: )


    Hoddel

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    • 8. April 2011 um 10:52
    • #32
    Zitat von Hoddel

    Noch schlimmer ist die Nebelschlussleuchte. Die bei Regen und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, das ist Höchststrafe für den, der da hinter fahren muss. (Das ist der Moment, wo ich mir ein Gewehr im Auto wünsche :rolleyes: )
    Hoddel



    Na da haste recht. Da könnt ich mich auch immer drüber aufregen, wenn zum Beispiel auf der Autobahn einer mit 180 und Nebelschlussleuchte an einem vorbeischießt. Die ist erstens nur bei Nebel erlaubt und 2. Bei einer Sicht von unter 50 m, sodass quasi automatisch wenn man die Nebelschlussleuchte regulär nutzt auch die zulässige Höchstgewschwindigkeit bei 50 km/liegt. Vor allem blended die wie sau.

    Nebelscheinwerfer hingegen darf man nicht nur im Nebel, sondern allgemein bei schlechter Sicht nutzen, also auch Regen oder Schnee. Muss aber auch sagen das es mich nicht stört wenn mir jemand mit Nebelscheinwerfer entgegenkommt. Auch nicht bei strahlendem Sonnenschein. Ich mache das selbst zwar nicht, aber blenden tuen die den entgegenkommenden Verkehr nun wirklich nicht. Dafür sind die viel zu tief.

    Nachtrag: Da blended mich jedes normale Xenonlicht weitaus mehr als die kleinen Nebelfunzen in der Stoßstange :wave:

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  • bojuramartin
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    • 8. April 2011 um 13:31
    • #33

    In der StVo steht unter §17

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    So unterschiedlich ist das doch nicht zu Norwegen.


  • digdouba
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    • 8. April 2011 um 14:05
    • #34
    Zitat von bojuramartin

    In der StVo steht unter §17

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    So unterschiedlich ist das doch nicht zu Norwegen.

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    Wie ich schon sagte, nur ohne Paragraf :wave: Danke fürs raussuchen, dafür war ich zu faul :Danke:

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    • 8. April 2011 um 14:30
    • #35
    Zitat von bojuramartin

    ........................


    So unterschiedlich ist das doch nicht zu Norwegen.


    Hier steht, zumindest lese ich das so(:confused:), dass in Norwegen auch das Tagfahrlicht allein gilt.

  • Pitti72
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    • 8. April 2011 um 17:26
    • #36
    Zitat von Hoddel

    Es ist schon unangenehm, wenn einem ein Fahrzeug bei Regen mit Nebelscheinwerfer entgegen kommt. Die Ausleuchtung geht dabei sehr in die Breite. Deswegen hat man auch den Wunsch, das Abblendlicht dazu zu schalten, weil dieses Licht nicht so weit reicht. Aber bei Nebel sollte man schließlich auch die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen.

    Noch schlimmer ist die Nebelschlussleuchte. Die bei Regen und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, das ist Höchststrafe für den, der da hinter fahren muss. (Das ist der Moment, wo ich mir ein Gewehr im Auto wünsche :rolleyes: )


    Hoddel





    Du hast ja so Recht:baby:

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