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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Abblendlicht und Nebelscheinwerfer nie zusammen nutzen.

  • Hoddel
  • 6. April 2011 um 18:31
  • Nisse
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    • 7. April 2011 um 15:23
    • #21
    Zitat von Nisse

    Hier steht zwar Genaueres

    http://www.vegvesen.no/Kjoretoy/Fakta…rhet/Bilens+lys

    aber ich kann's nicht übersetzen


    Ich dachte, hier kann jemand mehr und vor allem was Verbindliches sagen. Den Hinweis auf den Link bei Vegvesen habe ich hierher

    (Zitat):

    http://www.trolljenta-norwegenforum.info/showpost.php?p=240562&postcount=3

    " Kjørelys
    Bil skal ha to lykter foran som gir hvitt eller gult kjørelys. Som kjørelys kan benyttes: Nærlys, nærlys med redusert spenning, særskilt godkjente lykter eller lykter for kurve-/tåkelys. "

    (Auszug aus: http://www.vegvesen.no/Kjoretoy/Fakt...het/Bilens+lys

    Also, erlaubt zum Fahren am Tage sind: Abblendlicht, Abblendlicht mit reduzierter Spannung, besonders anerkannte Scheinwerfer oder Kurven-/Nebel-Scheinwerfer.

    Speziell anerkanntes Tageslicht, insbesondere wenn es ab Fabrik montiert und geschaltet ist, gehørt da dazu.
    Achtung, auch die Beleuchtung hinten musste bislang immer brennen, ebenso wie die Kennzeichenleuchte. Ich habe noch nicht herausgefunden, ob es inzwischen eine Lockerung/Ænderung dieser Regel gibt: Sie galt, wenn man mit Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern fuhr/fæhrt, weil dann auch das Standlicht brennen muss. Bei den neuen Tagesfahrleuchten kønnte es anders sein. Toleriert wird es sicher.

    Klar ist aber auch, dass bei entsprechender Sichtbehinderung das normale Abblendlicht eingeschaltet werden muss.
    Achtung: Nebelscheinwerfer + Abblendlicht gleichzeitig ist nicht erlaubt.

    Gruss, muheijo

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    • 7. April 2011 um 15:45
    • #22
    Zitat von Nisse

    Ich dachte, hier kann jemand mehr und vor allem was Verbindliches sagen. Den Hinweis auf den Link bei Vegvesen habe ich hierher

    (Zitat):

    http://www.trolljenta-norwegenforum.info/showpost.php?p=240562&postcount=3

    " Kjørelys
    Bil skal ha to lykter foran som gir hvitt eller gult kjørelys. Som kjørelys kan benyttes: Nærlys, nærlys med redusert spenning, særskilt godkjente lykter eller lykter for kurve-/tåkelys. "

    (Auszug aus: http://www.vegvesen.no/Kjoretoy/Fakt...het/Bilens+lys

    Also, erlaubt zum Fahren am Tage sind: Abblendlicht, Abblendlicht mit reduzierter Spannung, besonders anerkannte Scheinwerfer oder Kurven-/Nebel-Scheinwerfer.
    Klar ist aber auch, dass bei entsprechender Sichtbehinderung das normale Abblendlicht eingeschaltet werden muss.
    Achtung: Nebelscheinwerfer + Abblendlicht gleichzeitig ist nicht erlaubt.

    Gruss, muheijo

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    Auch nicht bei Nebel?




    :wave:Hilsen André:wave:

  • Micha cb59
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    • 7. April 2011 um 17:27
    • #23

    Ist mir eigentlich nicht plausibel, warum ich bei Nebel nicht mit NSW und Abblendlicht fahren darf, aber mit Abblendlicht oder NSW fahren darf.

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

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    Hoddel
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    • 7. April 2011 um 18:56
    • #24

    Das ist Physik:
    Die Nebelscheinwerfer sind so weit wie möglich unten angebaut, um unter dem Nebel, der meist nicht ganz auf der Straße liegt, zu leuchten. Sonst wären die Dinger Sinnlos. Hat man zusätzlich das Fahrlicht an, leuchtet das voll in den Nebel rein und bildet eine weiße Wand vor dem Auto. Noch schlimmer wird es, wenn man bei Nebel das Fernlicht anmacht.

    Um den Autofahrer vor eigenen Fehlern zu bewahren, hat man die Regelung geschaffen.


    Hoddel

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  • adam
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    • 7. April 2011 um 19:18
    • #25
    Zitat von tiveden

    Ich gehöhre auch zu dieser Unart, am Tage sind nur die NSW an und Nachts Abblendlicht und NSW.
    Warum ?
    -am Tage als sogenanntes Tagfahrlicht, warum die NSW, weil, wenn die wegen der vielen Nutzung mal kaputt gehen, habe ich für die Nacht immer noch das erforderliche Licht der Scheinwerfer zur Verfügung.
    - warum Nachts ? weil da halt schlecht Sicht ist. oder kann hier jemand im Dunkeln gut sehen ?

    Ich wüßte keinen guten Grund, warum ich zB. als Tagfahrlicht nicht die NSW benutzen sollte, (außer das Gesetz) was hier aus meiner Sicht nicht weit genug denkt.

    Und was ist mit den neuen Modellen, die bei Kurvenfahrt den entsprechenden NSW automatisch einschalten :confused:

    Alles anzeigen

    entschuldigung,meinste das im ernst?
    diese ewig blendenden scheiß nebelscheinwerfer nerven ohne nebel und schlechte sicht. dies strafen in deutschland könnte von mir aus 5000 euro sein

  • Micha cb59
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    • 7. April 2011 um 19:56
    • #26

    Hoddel, vermutlich hast Du recht, aber eine derartige Reglementierung hätte ich zuletzt in Norwegen vermutet. Ich fahre seit zig Jahren Autos mit NSW, die fast immer aus sind, aber wenn die an sind, würde ich aufs Abblendlicht nicht verzichten wollen. Wahrscheinlich merken einige Autofahrer bei Abblenlicht garnicht, dass die NSW an sind, so gering ist für sie die Lichtausbeute, anders im Gegenverkehr, das nervt u.U. Autos ohne NSW gibts wohl auch in Norwegen, die kommen doch auch durch den Nebel. Strafe bei Nutzung ohne Nebel o.k., aber bei Nebel das Verbot der gemeinsamen Nutzung, macht für mich absolut keinen Sinn, das sollte jeder mit sich ausmachen können, denn der normale Autofahrer ist doch nicht blöd.

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  • Rubibo
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    • 7. April 2011 um 20:58
    • #27

    Ich habe mal ein wenig gegoogelt von wegen Abblendlicht Nebellampen
    usw. also wich wundert jetzt gar nichts mehr, Horst ich habe so ein Gefühl
    wir sind die letzten die ihren Führerschein noch in einer Fahrschule gemacht
    haben, asonsten wurden sie Rosenmontag auf der Kirmes geschossen. :biglaugh:
    Ich kenne einige Leute die sind der Meinung die Rechte Fahrspur ist für LKW,
    Blinken muss man nur wenn einem einer entgegen kommt.


    Gruß Rudi

    Ein guter Freund hat das Bestreben anderen was abzugeben. Orientiert Euch immer am neuen Namen

    Angel Freunde:baby:
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  • Micha cb59
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    • 7. April 2011 um 21:24
    • #28

    Hallo Rudi, ich fühle mich sofort angesprochen, daraufhin habe sofort gleiches mit Google probiert und hier das Resultat
    Nebelscheinwerfer alleine (oder zusammen mit dem Standlicht, aber ohne gleichzeitige Verwendung des Abblendlichts) reduzieren die Eigenblendung des Fahrers und verbessern somit die Sicht. Allerdings ist die Reichtweite der Nebelscheinwerfer kleiner als die des Abblendlichts, daher ist diese Beleuchtung technisch nur bei starkem Nebel angebracht. Bei Fahrten bei Dunkelheit und starkem Nebel ist es daher zweckmäßig, dass der Fahrer die Fahrzeugbeleuchtung ständig den aktuellen Verhältnissen anpasst und gegebenenfalls zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfer wechselt.


    Du kannst Dich wieder wundern, take it easy:wave:

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    William Allan White

    Einmal editiert, zuletzt von Hoddel (13. August 2011 um 11:41)

  • djsteven
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    • 7. April 2011 um 23:52
    • #29

    adam
    Ja, ich weiß auch nicht, wie ein richtig montierter NSW blenden sollte, denn wenn er es täte, hätte er keine Funktion wenn es wirklich Nebel gibt !

    Gruß Steven


    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.

  • Micha cb59
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    • 8. April 2011 um 08:21
    • #30

    Übrigens, gleiches gilt auch in Schweden

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    William Allan White

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