Zitat: Ist ja in Ordnung das aufgeklärt wird über wieviel und überhaupt verzollen. Aber muß daraus ein Buch werden?
Müssen muss hier überhaupt keiner,
aber in einem Norwegenangeln-thread über Zoll und verzollen wird Alkohol immer eine Rolle spielen, so viele andere Berührungspunkte sehe ich da bei Angelgruppen auch nicht, mal abgesehen von den Zahlungs- oder sonstigen Modalitäten.
Wenn es diesbezüglich Klärungsbedarf oder Unterhaltung geben soll, dann geht das für mich absolut in Ordnung.
Wer da noch andere Ideen hat, die sind hier herzlich willkommen.
Auf eines können wir aber verzichten, auf Beschimpfungen jeglicher Art.
Der Zoll und die Verzollten
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Ich würde auch keinen Cent dazu bezahlen ,ich trinke den Kram ja garnicht erst
Das da oben sollte lediglich heißen das wenn ich mit ner Truppe unterwegs wäre die extra Bier (oder was auch immeran Alk) dabei hätten und deswegen zum Verzollen gingen ich mich darann nicht beteidigen würde, ich bezahle doch nicht mit wenn ich selber nischt davon hab weil ich nun mal sehr sehr wenig trinke.
Natürlich ist jeder für sich selber verantwortlich und kann machen was er will und natürlich gönne ich jedem sein Feierabendgetränk, keine Frage.
aber man möge mir verzeihen das ich nach 2 schlechten Erfahrungen in Norge(Messeratacke im Rausch und einmal durfte ich jemanden der eben zuviel getrunken hatte aus dem Wasser ziehn ) eine kleine Abneigung gegen Trinkgelage habe.
so, und nu mache ich mich hier vom Acker.
Ps. ich habe hier niemanden beschimpft weder als Alk oder Ex-Alk und auch nicht sonstwie. -
Mal zur Geschäftsordnung.
In der Hitze des Gefechtes verliert man schnell den Überblick.
Deshalb hier einen Zwischenstand:- Am 02.03.2011 wurde dieser Thread eröffnet,
- Heute haben wir den 12.04.2011
- 9447 Klicks (Hits) gab es bisher.
Das entspricht einen Tagesdurchschnitt von:
Ø Tag = 9.447 Hits / 42 Tage = 225 Hits/Tag!
Und wenn man unten die Schlange der Wartenden sieht, ist sicher noch einiges drin.
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Ja Achim, wenn man mal den Anfang des threads nimmt und die Anfeindungen mal beiseite lässt, ist doch ein unverändert großes Interesse vorhanden. Und wenn man sich auf den Reisen umhört, ist das Thema Zoll, wenn es um Bier geht, in aller Munde.
Ich wüsste auch nicht, was in diesem Zusammenhang noch eine größere Rolle spielt, Tabak oder Zigarettenverzollung?
Es gibt hier im Forum noch ein Tabu, das ist der Alkoholkonsum, dieser überlagert diesen thread permanent. Es ist hier schwer, sachlich mit dem Thema Alkohol umzugehen, ohne nicht über Gebühr zu polarisieren. Sicher hätte ein diesbezüglicher thread das gleiche Echo.
Zwischenzeitlich wurden zum Thema schon richtig gute, sachliche Tips und Hinweise, aber auch unterhaltsame Berichte und Erfahrungen eingestellt, so dass sich ein Stöbern absolut lohnt, davon lebt dieser thread, da kann es nie genug geben.
Wenn es zum Thema weitere Fragen gibt, bitte einstellen, bei der großen Beteiligung ist mit guten Antworten zu rechnen. -
Mal eine aktuelle Frage zur Ausfuhr, dürfen Jugendliche, Personen unter 18 Jahren, auch 15 kg Fischprodukte aus Norwegen ausführen oder ist das auf Erwachsene beschränkt.
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ja sie dürfen micha ich hab vor jahren mal beim zoll in tromsö am airport gefragt deren aussage ist jede person egal welchen alters darf 15kg ausführen .
wäre ja auch blöd wenn junior seine fänge alle zurück werfen müsste meiner würde da streiken. -
Danke Jens,
gleich noch mal eine Frage hinterher, wenn ich Lachs kaufe, dann gehört der ja nicht in die 15kg in die Freigrenze rein. Für den Fall meine Kiste fällt beim Zoll mit 20 kg (15kg Filets + 5 Kg Lachs) durchs Raster, brauche ich dann für den Lachs einen Kaufbeleg oder reicht die Fischart Lachs für die Unbedenklichkeit. -
Schau mal hier rein.
- Gekaufte Fische und Fischwaren fallen nicht in die Quote mit rein. Muss aber belegt sein das man von einen registrierten Gewerbetreibenden gekauft hat.
- Süßwasserfische, Lachse, Forelle und Saiblinge fallen ebenfalls nicht in die Quote rein.
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Hallo Achim, würde also auch für andere zugekaufte Fische mit Kaufbeleg gelten, Heilbuttfilets und ähnliches.
Zitat: Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person. Fisch oder Fischwaren werden nicht in die Quote einbezogen, wenn dokumentiert werden kann, dass die Waren von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden.
Die müssten dann aber verzollt werden?? -
Ich glaube das hatten wir schon mal diskutiert.
Zugekauft mit Beleg eines registrierten Gewerbetreibenden fällt nicht in die Quote rein.
Sonderfall der damals in der Diskussion mit angesprochen wurde:
Falls ein Fischer auf die Idee kommt, einen Angler einen Beleg auszustellen für Fisch den der Angler selbst gefangen hat, wird das auf die Quote des Fischers angerechnet.
Der Fischer hat dann nur Papier bewegt und seine Quote belastet, aber keinen Fisch und kein Geld.
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