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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Kalmare - fallen die unter die 15kg Regelung?

  • freddy
  • 24. Februar 2011 um 21:39
  • Mantafahrer
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    • 25. Februar 2011 um 13:57
    • #11

    Google mal "Cephalopoden" oder "Kopffüßer". Die gehören zu den Mollusken, sind also mit Schnecken und Muscheln verwandt.

    Was kann man tun?

  • nordfisker1.jpg

  • Achim.M
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    • 25. Februar 2011 um 14:13
    • #12

    Verstehe ich das richtig?
    Ein Kalmar gehört zu Gattung der Kopffüßer.
    Verwandtschaft eher mit den Schnecken.
    Nicht verwand mit den Fischen.
    Nur gemeinsamer Lebensraum, nämlich das Meer.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • jens1970
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    • 25. Februar 2011 um 14:16
    • #13
    Zitat von mantafahrer

    Google mal "Cephalopoden" oder "Kopffüßer". Die gehören zu den Mollusken, sind also mit Schnecken und Muscheln verwandt.


    :baby:danke

    Gruss aus Volkach :wave:
    Jens

    wer anderen eine grube gräbt der hat nen spaten :D


  • Gast5
    Gast
    • 25. Februar 2011 um 15:18
    • #14
    Zitat von fox58

    Hallo Freddy
    Wir haben letztes Jahr im September viele Kalmare gefangen, Stückgewicht je ca 3 Kg.
    Da wir nicht wussten ob Kalmare in der 15 Kg Regelung für Fisch drin sind hat unser
    Vermieter beim Zoll angerufen. Die Zöllner in Oslo waren erst überfragt, riefen aber nach ein paar Stunden zurück mit der Aussage: Kalmare zählen nicht zu Fisch, man kann sie
    zusätzlich zu den 15 Kg Fisch mitnehmen.



    Genau so ist es!!! Ich habe schon einige Kalamare, Krabben und Hummer ausgeführt und diese wurden nicht auf die 15 Kilo Fischmenge angerechnet.

    Nebenbei; Fische und Fischprodukte die in Norwegen gekauft werden und belegbar sind, haben auch nichts mit der 15 Kilo Grenze zu tun!!!

    Diese 15 Kilo Grenze wurde nur eingeführt, weil einige die Ausfuhr stark übertrieben haben.
    VG
    Trira

  • Mantafahrer
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    • 25. Februar 2011 um 15:30
    • #15
    Zitat von Achim.M

    Verstehe ich das richtig?
    Ein Kalmar gehört zu Gattung der Kopffüßer.
    Verwandtschaft eher mit den Schnecken.
    Nicht verwand mit den Fischen.
    Nur gemeinsamer Lebensraum, nämlich das Meer.

    So ist es...........

    Was kann man tun?

  • j.Breithardt
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    121
    • 25. Februar 2011 um 15:32
    • #16
    Zitat von trira

    Genau so ist es!!! Ich habe schon einige Kalamare, Krabben und Hummer ausgeführt und diese wurden nicht auf die 15 Kilo Fischmenge angerechnet.

    Nebenbei; Fische und Fischprodukte die in Norwegen gekauft werden und belegbar sind, haben auch nichts mit der 15 Kilo Grenze zu tun!!!

    Diese 15 Kilo Grenze wurde nur eingeführt, weil einige die Ausfuhr stark übertrieben haben.
    VG
    Trira

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    Hallo Trira,:wave:

    die Ausfuhr ist ja nur eine Sache.Wie sieht es denn mit den erlaubten
    Einfuhrmengen nach "D" aus?
    Habe mal oberflächlig gegoogelt,aber noch nichts konkretes gefunden.

    Gruß
    Jürgen :wave:

    der den Adler fütterte

  • Gast5
    Gast
    • 25. Februar 2011 um 15:41
    • #17
    Zitat von j.Breithardt

    Hallo Trira,:wave:

    die Ausfuhr ist ja nur eine Sache.Wie sieht es denn mit den erlaubten
    Einfuhrmengen nach "D" aus?
    Habe mal oberflächlig gegoogelt,aber noch nichts konkretes gefunden.

    Gruß
    Jürgen :wave:

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    Hallo Jürgen,

    da Norwegen ein EWR Staat ist, ist das kein Problem mit der Einfuhr nach Deutschland. Die Frage ist höchstens nur ob Du es für den Privaten Gebrauch nutzt oder gewerblich! Dabei ist aber auch nur die Herkunft gemeint. Bei Gewerblicher Einfuhr, mußt Du die Herkunft, Verarbeitung usw. nachweisen können. Wenn es nur Deinem Privaten Verbrauch dient, ist es egal. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
    VG
    Trira

  • j.Breithardt
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    121
    • 25. Februar 2011 um 16:30
    • #18
    Zitat von trira

    Hallo Jürgen,

    da Norwegen ein EWR Staat ist, ist das kein Problem mit der Einfuhr nach Deutschland. Die Frage ist höchstens nur ob Du es für den Privaten Gebrauch nutzt oder gewerblich! Dabei ist aber auch nur die Herkunft gemeint. Bei Gewerblicher Einfuhr, mußt Du die Herkunft, Verarbeitung usw. nachweisen können. Wenn es nur Deinem Privaten Verbrauch dient, ist es egal. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
    VG
    Trira





    Hallo Trira,:wave:

    wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe,gibt es für Privat keine Einfuhrgrenzen im Bereich Fisch,bzw. Kalmare? Bezogen auf den EWR-
    Raum.


    Gruß
    Jürgen :wave:

    der den Adler fütterte

  • Gast5
    Gast
    • 25. Februar 2011 um 17:02
    • #19
    Zitat von j.Breithardt

    Hallo Trira,:wave:

    wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe,gibt es für Privat keine Einfuhrgrenzen im Bereich Fisch,bzw. Kalmare? Bezogen auf den EWR-
    Raum.


    Gruß
    Jürgen :wave:

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    Bei Fisch, als Sportangler ja, 15 Kilo, ist aber in Deutschland eigentlich kein Thema. Kaufen kannst Du alles, wenn belegbar ist das es aus dem EWR oder EU Raum kommt und fachkundlich verarbeitet wurde.

    Beispiel: Als Angler nimmst Du 15 Kilo selbst gefangenen Fisch mit nach Deutschland! Alles OK und innerhalb der Zollbestimmungen. Dazu noch einen z.B. kompl. Heilbutt von 100 Kilo als Trophähe! Auch in der Zoll-Freigrenze.

    Dann noch 20 Kilo Kalamare, Krabben, Hummer, Reke, Muscheln. Völlig egal!!!! Ist kein Vergehen gegen die Zollbestimmungen in Norge und auch nicht in Deutschland.

    Nun willst Du aber die Norwegischen, leckeren Hummer ausführen und zwar 50 Kilo z.B. und diese in Deutschland zu verkaufen, dann müssen diese gekennzeichnet sein, mit der zuständigen EWR/EU Norm, dann passiert Dir bei der Einfuhr garnichts!

    Wenn alles Deinem Privaten Verbrauch dient, ist es völlig unwichtig wieviel Kalamare Du nach Deutschland ausführst, es muß aber sicher glaubwürdig sein.

  • j.Breithardt
    Sardine 29cm +
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    Beiträge
    121
    • 25. Februar 2011 um 20:08
    • #20
    Zitat von trira

    Bei Fisch, als Sportangler ja, 15 Kilo, ist aber in Deutschland eigentlich kein Thema. Kaufen kannst Du alles, wenn belegbar ist das es aus dem EWR oder EU Raum kommt und fachkundlich verarbeitet wurde.

    Beispiel: Als Angler nimmst Du 15 Kilo selbst gefangenen Fisch mit nach Deutschland! Alles OK und innerhalb der Zollbestimmungen. Dazu noch einen z.B. kompl. Heilbutt von 100 Kilo als Trophähe! Auch in der Zoll-Freigrenze.

    Dann noch 20 Kilo Kalamare, Krabben, Hummer, Reke, Muscheln. Völlig egal!!!! Ist kein Vergehen gegen die Zollbestimmungen in Norge und auch nicht in Deutschland.

    Nun willst Du aber die Norwegischen, leckeren Hummer ausführen und zwar 50 Kilo z.B. und diese in Deutschland zu verkaufen, dann müssen diese gekennzeichnet sein, mit der zuständigen EWR/EU Norm, dann passiert Dir bei der Einfuhr garnichts!

    Wenn alles Deinem Privaten Verbrauch dient, ist es völlig unwichtig wieviel Kalamare Du nach Deutschland ausführst, es muß aber sicher glaubwürdig sein.

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    Danke :baby:

    Gruß
    Jürgen :wave:

    der den Adler fütterte

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