Jetzt macht ihr mich ganz kirre
Soll ich nun auf die Mahnung reagieren ?
IContent GmbH betrug ?
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Jetzt macht ihr mich ganz kirre
Soll ich nun auf die Mahnung reagieren ?Geh in die Schubertstraße. Mach 'ne Strafanzeige (sag denen, dass es im I-Net haufenweise Infos gibt) und lass die blauen oder besser zivilen Jungs arbeiten.
Zivilrechtlich reagieren musst Du wirklich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt.
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Geh in die Schubertstraße. Mach 'ne Strafanzeige (sag denen, dass es im I-Net haufenweise Infos gibt) und lass die blauen oder besser zivilen Jungs arbeiten.
Zivilrechtlich reagieren musst Du wirklich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt.
Mach das.
Gruß
Jürgen -
Hatte das gleiche Problem vor ein paar Jahren. Die verdienen richtig Kohle mit ihren Betrügereien durch die verängstigten Zahler, die Adamcaks und Günthers dieser Welt. Ich denke, wie vielfach beschrieben, am besten gar nichts tun und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten, der nicht kommen wird, und wenn, dann widersprechen. Wenn Du Anzeige erstattest kommst Du in die Beweisführung und das kann haarig werden. Lass Sie doch beweisen, dass Ihre Forderung gerechtfertigt ist, aber dann vor Gericht, das scheuen Sie wie der Teufel das Weihwasser.
Lass Dich nicht von irgendwelchen Inkassobüros mit prickelnden Schreiben einschüchtern, die wollen gleich noch mit abkassieren und stecken mit den Betrügern unter einer Decke. Von denen werden monatlich tausende Schreiben versandt und wenn dann nur jeder zehnte zahlt hat sich der Aufwand schon gelohnt ( aber guckst Du Internet -> Abofallen).
Es gibt zahlreiche Foren und noch viel mehr betroffene, also Willkommen im Club´und bleib standhaft. -
Alles klar Leute , ich denke ich werde erstmal ruhig bleiben
Hab schon ne Menge über diese Firma im I net nachgelesen .
Dabei kam ich auch zum Schluss , dass eine Anzeige bei der Bullerei bisher nichts gebracht hat . Ist schon erschreckend , wie von juristischer Seite mit solchen Betrügereien umgegangen wird :mad: -
Juristen...
Hier sollte man schon unterscheiden zwischen Rechtanwälte und Richter.
Richter haben sich an Gesetze und Prozessordnungen zu halten.
Sicher gibt es da einen Spielraum, aber da gibt es dann auch Möglichkeiten des Einspruchs.
Bei Rechtanwälten sieht das ganz anders aus.
Während meiner Berufszeit und das vor allem nach 1990ig habe ich wenige Rechtsanwälte kennen gelernt, die nach Vorlage der Sachlage klar und deutlich sich zum Risiko und zu den Erfolgsaussichten positioniert haben.
Die Regel, man probiert es eben.
Und hier ist schon ganz richtig gesagt worden.
Wenn was vom Gericht kommt, dann besteht Handlungsbedarf!
Und spätestens da braucht man einen Rechtsanwalt.
Wenn man allerdings das Glück hat einen Rechtsanwalt zu kennen, sollte man im Vorfeld ihn konsultieren.
Nach Prüfung wird er einschätzen, ob ein rechtsanwaltliches Schreiben zum Erfolg führt, oder ob er abwartet bis eine Klage eingereicht wird.
Erlebt habe ich bei solchen Konsultationen noch nie, dass er nicht mit den Begriff Kläger und Beklagte umgehen kann.
Und ich habe auch noch nie erlebt, dass eine Beklagte eine Klage einreicht. -
Das schlimme an der ganzen Sache ist das hinter den ganzen ABO Fallen immer die selben Leute stehen.
Da haben einige schon Strafzahlungen leisten müssen die leider viel kleiner sind als der geschätzte Gewinn,was sind 40.000Euro Strafe bei über 4Mio einnahmen...Gruß Stereodorsch
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Das schlimme an der ganzen Sache ist das hinter den ganzen ABO Fallen immer die selben Leute stehen.
Da haben einige schon Strafzahlungen leisten müssen die leider viel kleiner sind als der geschätzte Gewinn,was sind 40.000Euro Strafe bei über 4Mio einnahmen...
Gruß Stereodorsch
Und noch schlimmer ist der Gesetzgeber .
Der Gesetzgeber hält ja diese Leute für intelligenter als er selbst ist.
Jedenfalls entsteht dieser Eindruck. -
Der Gesetzgeber denke ich, ist ausreichend bestückt. Es geht um die Trennung, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, ob ein Kaufvertrag gültig ist oder nicht, das ist u.a. im BGB umfassend beschrieben. Die Prüfung und die Wertung liegt bei Gericht zur Prüfung und soll beschieden werden. Die Abofallen gibt es ja schon lange, die Betrüger sind lernfähig, es ist deren Geschäft. Deshalb Vorsicht mit einer Klage, lasst denen den Vortritt, die sollen beweisen, dass sie im Recht sind, das wollen sie aber nicht.
Trotzdem Achtung bei der Preisgabe von Daten im Internet und die AGBs nicht nur bestätigen sondern lesen!
Es ist alles hier im thread gut beschrieben. -
eben gefunden im forum-Das Brandenburger Wirtschaftsmagazin
OLG Frankfurt a.M. Beschluss (Az. 1 Ws 29/09) v.17.12.2010
Abofallen sind gewerbsmäßiger Betrug, Seitenbetreiber müssen nun mit Haftstrafen von mindestens 6 Monaten rechnen. Hauptverfahren wird beim LG Ffm eröffnet.
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