Zoll - Ausfuhr von Fisch bei einer Reisegruppe

  • Hallo, ich hätte mal ne spezielle frage. Und zwar fahre ich im sommer nach norwegen und da kommen auch bekannte mit, jetzt würde ich gerne wissen wie der zoll das handhabt, wenn z.b. die anderen mehr alkohol hinzu oder mehr fisch (rückzu) als erlaubt mitnehmen. Ist da der Fahrer verantwortlich oder jeder einzeln? Und vor allem wird dann komplett alles weggenommen oder nur das von demjenigen?


    Ich hoffe mir kann einer helfen bei der Frage?! Danke


    Viele Grüße

  • Zum Thema Alkohol:

    Fahrt in die rote Spur und verzollt die Mehrmenge. Falls Ihr erwischt werdet müsst Ihr Euch überraschen lassen. Hängt auch ein bisschen davon ab, ob Deine Mitfahrer, wenn es darauf ankommt, dann so ehrlich sind und ihre Schuld zugeben. Ich als Fahrzeugführer würde es nicht riskieren. Entweder sollen sie ihre Mehrmenge verzollen oder sie kommt nicht mit ins Auto.

    Zum Thema Fisch:

    Da Du eine Mehrmenge nicht verzollen kannst, solltet Ihr darauf achten nicht mehr als die 15 kg pro Person mit nach Hause zu nehmen. Alles andere ist Schmuggel und Ihr müsst mit den Konsequenzen leben. Auch da gilt für Dich als Fahrzeugführer wieder: Wie ehrlich sind Deine Mitfahrer wenn es eng wird.

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:



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    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • Im Prinzip ist jeder fuer sich verantwortlich,seitdem ihr habt keine Einigung,dann ist der Fahrer dran!
    Das betrifft den Alkohol hinzu wie den Fisch rueckzu und es ist alles weg außer die zugelassene Menge Alkohol pro Nase ohne Fahrer.Fisch wird komplett vernichtet!!!!Der Alk sicherlich nicht :biglaugh:


    Gruss nach nebenan :wave:

    Bericht Steigen 2008 Bericht Flatanger 2009 Bericht Steigen 2009 Bericht Steigen 2010



    Petri,Ingeson :wave:


    Angeln und Singen kann man nicht erzwingen...doch wer angeln kann ist glatt im Vorteil!!! :happy:

  • es macht auch nicht viel sinn grössere mengen an alkohol mit zu nehmen in den meissten läden bekommt man auch günstigeres bier zu kaufen man muss dann halt die einheimischen sorten nehmen und die sollen so schlecht auch nicht sein.
    bei fisch würde ich mit mit mehr als 15 hg zurückhalten das kann sehr schnell sehr teuer werden zumal man mit 15 kg ne recht lange zeit was zu essen hat .
    ne gröösere menge zu hause im froster länger lagern zu wollen macht eh keinen sinn fisch leidet qualitativ mit zunehmender lagerungszeit .

    Gruss aus Volkach :wave:
    Jens


    wer anderen eine grube gräbt der hat nen spaten :D




  • Es wird immer das Fahrzeug zu Grunde gelegt, geteilt durch die Insassen.


    Egal ob Ein- oder Ausreise.


    Ist zu viel Fisch bei der Ausreise dabei, ist der gesamte Fisch weg. Ist zu viel Alkohol bei der Einreise vorhanden, sollte man das an der roten Spur anmelden.


    Alles andere ist Roulette.



    Hoddel

  • Im Prinzip ist schon alles gesagt. Wenn Ihr unbedingt mehr als 15 kg Fischfilet mitnehmen wollt, müßt ihr euren größten Fisch halt komplett mitnehmen. Denn ihr habt ja jeder noch einen Trophärenfisch frei.
    Und glaubt ja nicht, der Zoll würde bei der Ausreise nicht kontrollieren. Uns ist das schon passiert. Zwar hat der Zoll die Fischkisten nicht gewogen, sondern nur die Anzahl der Kisten gezählt und bei der etwas größeren eine "Anhebeprobe" gemacht. Haben wohl schon einen Blick dafür, was in eine Kiste reingeht.

  • Ich nehme auch immer nur das mit was erlaubt ist. Mich interessiert halt nur wer haftbar gemacht wird, der Fahrzeugführer (Also ICH) oder derjenige der eben zuviel versucht hat mitzunehmen.
    Danke für die infos, das hilft mir schon mal weiter.

  • [...] Mich interessiert halt nur wer haftbar gemacht wird, der Fahrzeugführer (Also ICH) oder derjenige der eben zuviel versucht hat mitzunehmen.
    [...]



    Im Zweifelsfall (also wenn Deine Mitfahrer es nicht zugeben) bist Du als Fahrzeugführer dran.
    Deine Schlussfolgerungen musst Du nun selbst ziehen. :cool:

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:



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    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • Wenn in einem Wagen zu viel Fisch vorhanden ist (also kg (vorhandener Fisch) / anzahl (vorhandene Personen) = mehr als 15kg) wird der Zoll euch dazu auffordern, dass sich eine Person freiwillig als "Bösewicht" outet. Diese Person bekommt dann in einem vereinfachten Verfahren eine Strafe von etwas über 1000€ aufgebrummt die auch sofort zu zahlen ist. Meldet sich keiner freiwillig wird die gesamte Truppe an die Polizei übergeben die dann feststellt wer zu viel Fisch mitgenommen hat und dieser bekommt dann zusätzlich zu einer Strafe auch noch Verfahrenskosten zu bezahlen. Wenn man immer noch nicht zahlen will wartet der Richter und zuletzt die Zelle. Wenn du glaubst, dass deine Mitfahrer nicht dazu bereit sind bei einer Kontrolle für ihre Fehler gerade zu stehen solltest du dir schon mal überlegen ob du mit den richtigen Personen in Urlaub fährst ... Ich würd mir das schon überlegen wenn mir meine Mitfahrer ankündigen, dass sie vor haben gegen die Regeln des Gastlandes zu verstossen!

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