Signal/Lichterführung von Booten - Schleppfischen, Driftanker etc.

  • Hi Nordfriese


    völlig richtig bzgl. Gesetzgebung und Exekutive - gilt aber nur für _Deutschland_.


    Die international gültigen KVR wurde 1972 von der IMO verabschiedet. Das BSH vertritt Deutschland in der der IMO.


    Da das BSH auch bzgl. Signalführung Empfehlungen verabschiedet und publiziert kann die Adresse soooo falsch aber auch nicht nicht sein :biglaugh::biglaugh::biglaugh:.


    Gruss,
    woody

  • Hallo HeinzJürgen,


    völlig richtig - wie die Empfehlung des BSH auch richtig anmerkt - es gibt KEINE eindeutige Reglung in dem von mir beschriebenen Fall (Treibanker) - von daher die beiden möglichen Vorschläge um dem "Gewollten" zu entsprechend.


    Hierbei wurde vom BSH festgestellt, das eine einfache Schleppangel - das heisst unter normaler Fahrt hinter dem Boot hergezogener Köder im Kielwasser - keine Behinderung der Manövierbarkeit darstellt (schau mal die Empfehlungen die vom Bootsangelclub mit dem BSH herausgegeben wurden).


    Wenn ich 2 Ruten bei 100m auf Grund liegen habe + 30m vorm Boot einen Treibanker + Motor aus - ist das ja keine Schleppangelei :D:D:D (wobei es manchmal eine "schleppende Angelei" sein kann wenn nix beisst:lacher::lacher::lacher::lacher:)



    Ich denke das Gewollte ist das Kenntlich machen einer eingeschränkten Manövrierfähigkeit - resultierend aus dem Treibanker + ggf. andere Tätigkeiten (z.B. ausgebrachte Angelgeräte). Letztendlich muss jeder entscheiden wie die Situation anderen signalisiert oder ob eingeschätzt werden kann, ob man immer in der Lage ist rechtzeitig auszuweichen oder Platz zu machen.


    Gruss,
    woody

  • Nordfriese
    Dein Einwand ist richtig, die weiß/rote Flagge ist natürlich aus dem Binnengewässer!

    Ich seh, es ist also gar nicht so einfach sein Fahrzeug zu kennzeichen, bin mal gespannt, was noch so kommt.

    Gruß Steven



    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.


    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.




  • Also ob ein Richter in Norwegen, Schweden, Italien, Timbuktu oder sonst wo eine "Empfehlung" des BSH berücksichtigen würde, lasse ich mal dahin gestellt sein. Die würden höchstens fragen: "Wer oder was ist das BSH?"

    Und da in den deutschen Gewässern der größte Teil als enge Fahrwasser gilt (s. §1 und 2 SeeSchStrO), sollte man sich auch mal Gedanken drüber machen, was die Empfehlung des BSH bedeutet. Es wird m. E. nur eine gefährlich falsche Sicherheit suggeriert. Man merkt es ja schon an der allgemeinen Grundstimmung in den diversen Foren. "Ich markiere mich als fischendes Fahrzeug und brauche dann nicht mehr ausweichen". Stimmt aber halt so nicht (s. Regel 9c KVR). Wenn es dann kracht, stellt der eine oder andere erstaunt fest, dass er doch sterblich oder zumindest nicht unverletzlich ist :eek:.

    Beruf Dich dann mal auf die Empfehlung des BSH! Dann will es von denen niemand gewesen sein!

    Gruß aus dem verregneten NF

  • Hi Nordfriese


    zurück zum Ausgangspunkt....


    Ich habe mich gefragt, welche Signale gesetzt werden müssen/sollen, wenn ein Treibanker draußen ist und Angelgeräte ausgebracht sind, die nicht schnell eingeholt werden können. Die Manövierfähigkeit ist durch den Treibanker und durch die ausgebrachten Angelgeräte eingeschränkt.


    Das BSH hat 'ne schriftliche Empfehlung abgegeben, da die KVR den obigen fall nicht eindeutig abdeckt. Diese Empfehlung habe hier kund getan. nicht mehr und nicht weniger.


    Denk mal drüber nach was der Richter sagt, wenn Du eine eingeschränkte Manövierfähigkeit _nicht_ angezeigt hast. Hier ging es halt nur darum WIE diese anzuzeigen ist.


    Es ist doch unsinnig und auch nicht gerechtfertigt dies als gewollte Absolution für jegliche Ausweichpflicht auszulegen. Auf solche Killerargumente möchte ich nichts mehr sagen.....


    Ich beende das Thema hier für mich.


    Woody


  • Ich beende das Thema hier für mich.


    Ne, mach`das nicht - das Thema sollte nicht so einfach abgetan werden. Ich finde es gut, dass Du solche Fragen hier öffentlich stellst. Die sind interessant aber auch gleichzeitig nicht so einfach zu beantworten. Deine fachmännischen Gedanken sind hier sicher sehr Willkommen. Gerade diese Themen sind hier im Forum doch sehr in der Minderheit. So sehe ich das jedenfalls. :wave:

  • Zitat

    Also ob ein Richter in Norwegen, Schweden, Italien, Timbuktu oder sonst wo eine "Empfehlung" des BSH berücksichtigen würde, lasse ich mal dahin gestellt sein. Die würden höchstens fragen: "Wer oder was ist das BSH?"


    Die wissen sehr wohl, wer das BSH ist. Empfehlungen des BSH basieren immer auf internationalem Recht und seemännischer Erfahrung.
    Ich möchte aber mal darauf aufmerksam machen, daß die Regeln für fischende Fahrzeuge für die Berufsfischerei gelten. Als Angelboot hast Du, wenn Verkehr aufkommt, sowieso die Mücke zu machen.
    Gut Holz
    Heinz Jürgen

  • Hi Heinz Jürgen
    Hi Nord63


    ....die KVR macht IMHO keinen unterschied ziwschen Berufs-, Nebenerwerbsfischerei oder wie es in er EU so schön heist "recreational fisher" oder "recreational angler"....


    Mal ganz im Ernst - ihr denkt doch nicht wirklich das man einen Treibanker setzt und Grundruten einem Gebiet ausbringt, in dem reger Verkehr herrscht - am besten noch in einem betonnten Fahrwasser?


    Es geht auch nicht darum hier ein Kräftemessen mit Schnellfähren, Fischereifahrzeugen, Tankern und dergleichen durch einfache Mittel quasi "zu gewinnen". Es geht NICHT darum ein Signal zu setzen um dann das Gehirn abzuschalten und dann auf sein Recht pochen.


    Es steht im Vordergrund anderen zu signalisieren, dass die eigene Manövrierfähigkeit eingeschränkt ist. Und dies ist sie nun mal wenn man z.B. alleine auf seinem Boot 2 Ruten auf Grund draußen hat und ein Treibanker 30m vorm Boot hängt. Das dauert locker ein paar Minuten bis man den Hebel auf den Tisch legen kann um weg zu kommen (soll heißen, das Manöver des letzten Augenblicks dauert _wesentlich_ länger als normal....).


    Ich denke man sollte sich so kenntlich machen, dass andere Boote, Segler und dergleichen sicher und frühzeitig erkennen das man keine Fahrt durchs Wasser macht und somit entsprechend einfach passiert werden kann. Nicht mehr und nicht weniger...


    Gruss,
    Woody



    BTW:
    Der Ankerball beim Ankern macht sinngemäß ähnliches (nur hier - keine Fahrt über Grund) - daher hatte ich bisher immer diesen beim Treibanker gesetzt. Der BSH hat aber zwei andere Empfehlungen gegeben.....das war halt der Anstoß für den Thread.....

  • Zitat

    Ich denke man sollte sich so kenntlich machen, dass andere Boote, Segler und dergleichen sicher und frühzeitig erkennen das man keine Fahrt durchs Wasser macht und somit entsprechend einfach passiert werden kann. Nicht mehr und nicht weniger...


    Das hab' ich wohl verstanden und bin ja auch Deiner Meinung.

    Ich wollte nur deutlich machen, Jungz paßt auf! Gewöhnlich gehen mit einer Behinderung (Sicht, Tiefgang, Manövier--) ja auch Vorfahrtsregeln mit einher. Ein Angler ist aber eher nicht behindert, weil er seine Behinderung sofort aufheben kann.
    Aber es schadet überhaupt nicht und das ist sicher Tenor Deiner Meinung, darauf aufmerksam zu machen, daß man eine Wuhling um sich herum hat und unter Umständen nicht so schnell reagieren kann, wie es erwartet werden kann. Also ich bin bei Dir.
    Ahoi
    Heinz Jürgen

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