Signal/Lichterführung von Booten - Schleppfischen, Driftanker etc.

  • moin moin,


    bzgl. korrekter Signalsetzung und Lichterführung habe ich eine gute Information für Trolling / Sideplaner bzw. sonstige Schleppangelei beim Boots-Angler-Club gefunden - wenn's interessiert: hier klicken


    Stellt sich nur die Frage - was macht man wenn ein Driftsack genutzt wird ( z.B. fürs tiefe Naturköderangeln)? Bis jetzt dachte ich - Ankerball drauf und gut is....es steht hierzu in den KVR nichts bzgl. Driftanker.


    Was tun, wenn man 150m Tief seine Angel drin hat, der Driftsack 20m vor dem Boot hängt? Was passiert nach einem Unfall? Wie ist zumindest die halbwegs korrekte Verhaltensweise/signalführung das der andere auch sieht, das man nicht so einfach weg kann? Das BSH hat mir hierzu folgende Empfehlung geschickt:


    -----cut---------------------------[INDENT][...] da die Lichter- und Signalführung für den Anwendungsfall "Driftanker" nicht in den Kollisionsverhütungsregeln erfasst ist, müssen Sie entscheiden welche Regel Ihrem aktuellen Anwendungsfall nahe kommt, wie z.B.
    Regel 26
    -----------------------------------------------------------------------
    a) Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen.
    c) Ein fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, muß führen
    i) zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere rot und das untere weiß, oder ein Stundenglas;
    [...]
    iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht.
    ------------------------------------------------------------------------


    oder


    Regel 27
    ------------------------------------------------------------------------
    a) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug muß führen
    i) zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können;
    ii) zwei Bälle oder ähnliche Signalkörper senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können;
    iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht.
    -------------------------------------------------------------------------


    und geeignet ist, Kollisionen zu vermeiden.


    ---------------------------------------------------------
    Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
    [/INDENT]-----cut---------------------------


    Das Ganze ist natürlich zunächst wiedermal super kompliziert. Auch beziehen sich diese Regeln grundsätzlich auf die Manövrierfähigkeit (Vgl. Sideplaner oder geschleppte Angel "hinter" dem Boot).


    Mir ist auch klar, dass kleine Boote dies wahrscheinlich nicht Umsetzen (können) und möglichst eine Kollision durch entsprechende Verhaltensweisen zu vermeiden sind - ich wollte halt nur mal wissen was die Regeln sagen ;).


    Gruss,
    woody

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  • Das ist natürlich nicht bei den kleinen Booten von Südnorwegen umsetzbar. Ich z.B. würde mich freuen, wenn mein Boot wenigstens ein weißes Rundumlicht hätte, geschweige denn die Steuer-und Backbord Beleuchtung.



    Hoddel

  • Beim Angeln mit Driftsack, macht man keine Fahrt durch Wasser, dass heißt für mich rot/weiße Flagge am Tage bzw. rot/weißes Licht in der Nacht.
    Dies zeigt dem Schiffsverkehr das Abstand zu halten ist, Sog und Wellenschlag vermieden werden soll, da ma eingeschränkt mannövrier fähig ist.
    Beim Schleppen fahr ich immer mit rot-grün-weißer Positionsbeleuchtung, und mach zusätzlich das Ankerlicht mit an. Ist sicher nicht ganz korrekt aber die anderen Skipper schauen dann meist etwas genauer hin, und dass will ich ja.

    Gruß Steven



    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.


    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.


  • Hi tiveden,


    Beim Angeln mit Driftsack, macht man keine Fahrt durch Wasser,[...]


    Ein Boot vor Driftanker ist aber - rein definitionsmäßig - "in Fahrt".


    "Fahrt durchs Wasser" macht natürlich auch ein wenig - zumindest mein Driftanker hält nicht 100% die Position, er verlangsamt nur.


    ....ist das alles kompliziert :biglaugh::biglaugh:


    Viele Grüße,


    Woody

  • Nur wegen der Frage nach den Regeln:

    woody:

    Grundsätzlich dürftest Du als normales Maschinenfahrzeug in Fahrt gelten.

    Nach Regel 3d KVR (fischendes Fahrzeug) bist Du eindeutig nicht fischendes Fahrzeug, da dort Fahrzeuge mit Schleppangel ausdrücklich ausgenommen sind. Hintergrund ist der, daß Du Deine Angelschnur (auch bei Sideplaner) bei weitem nicht so weit ausbringst, daß Du sie nicht innerhalb kurzer Zeit - ich denke mal so ca 5 min - einholen kannst und damit Deiner Ausweichpflicht nachkommen könntest. Bei fischenden Fahrzeugen, die teilweise ihr schweres Geschirr mehrere hundert Meter ausgebracht haben, wäre das nicht möglich, die würden halbe Stunde oder mehr brauchen und könnten damit nicht einer Ausweichpflicht nachkommen. Wer so dicht an an anderes Fahrzeug heranfährt, daß er in den Bereich eines Sideplaners kommt, hat auch noch nie etwas von "Vermeidung des Nahbereichs" (s. auch Regel 8c ff
    ) gehört.
    Zu beachten wäre dann noch Regel 26e KVR (nicht fischende Fahrzeuge)

    Manövrierunfähig nach Regel 3f bist Du auch nicht, weil das Ausbringen eines Treibankers nicht als außergewöhnlicher Umstand zählt. Der außergewöhnliche Umstand wäre ein Maschinenschaden oder Ausfall der Ruderanlage, auf Grund dessen Du den Treibanker ausbringst.

    @tiveden:
    Mit der rot/weißen Flagge hast Du in Norwegen oder bei uns in Nord- und Ostsee aber ein Problem: das kennen nicht viele, weil es ein Signal aus dem Binnenschiffahrtsbereich ist. Außerdem betrifft es nur schwimmendes Gerät bei der Arbeit oder ein festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Ersteres bist Du definitiv nicht. Daß Du Dir vielleicht die Zeit vertreiben willst, wenn Du festgefahren bist, könnte ich noch verstehen, dann brauchst Du aber keinen Treibanker ;)

    Meine persönliche Lösung:
    Ich habe mir eine kleine signalrote 10cm Boje gekauft, die ich mit einer ca. 50cm langen Leine an den Treibanker gespleisst habe. Es ist eine Boje, wie sie auch von den Norwegern gerne an ihren Langleinen oder Krebskörben angebracht wird. Außerdem ist am Treibanker eine weiße 20m lange Schwimmleine, die ich je nach Wellengang unterschiedlich weit ausbringe.

    Wenn sich ein Fahrzeug kritisch nähert (der Berufsschifffahrt mache ich grundsätzlich Platz; in den Gebieten, wo ich in Norwegen angel, kann ich sie frühzeitig genug erkennen), hebe ich die Schwimmleine hoch und gebe Handzeichen in Richtung auf die Boje (gleichzeitig mache ich mich klar, die Leine des Treibankers im Boot sehr schnell zu lösen :biglaugh:). Wenn er dann meint, trotzdem dichter als die 20m an mir vorbeifahren zu müssen, bekommt ER ein Problem und wird ggf. begründen müssen, warum er so dicht an mir vorbei wollte. 20m oder weniger gilt auf jeden Fall nicht als "sicherer Passierabstand".

    Ich werde aber mal eine Anfrage an unsere Jungs von der WaSchPo stellen, wie es korrekt wäre. Die sollten es doch eigentlich wissen.

    Gruß aus dem kalten NF

  • Hi Nordfriese,


    ist schon witzig, dass Du eine komplett andere Interpretation bringst. "Grunsätzlich" stimme ich Dir ja zu - aber Empfehlungen kamen direkt vom BSH - die solltes es eigentlich genau wissen :D:D


    Mal sehen was die WaSchPo sagt - vorm "Richter" würde ich mich dennoch auf die Empfehlungen des BSH berufen. Bzgl. Sideplaner gibt es ja bereits ebenfalls vom BSH eine Empfehlung (siehe Bootsangelclub).


    Der Tip mit der Boje ist allerdings gut - werde ich übernehmen - danke!.


    Gruss,
    woody

  • Hallo Woody,

    das BSH hat von seiner Aufgabenstellung her (s. hier: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/O…ion/BSH_kompakt/index.jsp) mit dieser Thematik wenig zu tun. Die sind in diesem Zusammhang nur zuständig für die technische Zertifizierung von Leucht- und Signalmitteln. Für die gesetzgeberische Seite ist das BMVBS zuständig, für die Einhaltung der Regeln die WaSchPo.

    Gruß aus NF

  • Auszug aus der Regel 3 (KVR) (Allgemeine Begriffsbestimmungen) In den für Schleppangler interessanten Passagen heißt es:
    Soweit sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, gilt für diese Regeln folgendes:
    d) Der Ausdruck “fischendes Fahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fangeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken, jedoch nicht ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderen Fangeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit nicht einschränken.


    Nach meiner Ansicht kommt es hier darauf an, ob Dein (fischendes) Angelboot in seiner Manövrierbarkeit so eingeschränkt ist, daß vorbeifahrende Wasserfahrzeuge nicht mit dem normalen Abstand passieren können. Wobei ich jetzt nicht recherchiert habe, was "normal" in diesem Zusammenhang heißt. Da wird es sicher auch eine "Angemessenheitsregel" geben.
    Ich schau mal nach
    Gruß
    HJ

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