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Satzung Sportfischerverein Wolfsburg
Alle maßig gefangenen Fische sind als Fangbeute mitzunehmen.Die Fangmengenbegrenzung ist unbedingt zu beachten. Eine Hälterung ist nicht erlaubt.
Alle Maße gelten von der Maulspitze bis zum Schwanzende.Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die gesetzlich festgelegten Fangbeschränkungen,Mindesrmaße und Schonzeiten
Gruß Dieter
Also hier ist ein relaisen nicht erlaubt!!
Interessant wäre ja nun mal zu wissen wie man im Verein in Wolfsburg sich verhalten würde, wenn man vor so einer Situation wie in Bocholt steht.
Gab’s schon so etwas mal?




