preis zu schnell fahren

  • Wie die Strafen bei zu schnellem Fahren gefällt werden, hatte ich gestern mal hier dargestellt:


    http://www.norwegen-angelfreun…d.php?p=128757#post128757



    Da es in Norwegen auch noch ein Punktesystem gibt, werden einige ihren Schein noch länger vermissen.



    Hoddel

  • Das die den Schein behalten ist die eine Sache. Ich geh mal davon aus, dass die Verweildauer des Scheins bei der Polizei von der Zeit abgezogen wird wenn das Urteil dann feststeht.
    Mir stellt sich nur die Frage wie Sie norwegisches Recht oder den Entzug des Scheins für die ganze EU durchsetzen.

    Normal ist es doch so das sie zwar die Strafe verdoppeln aber den Schein nicht behalten dürfen da du ja kein Staatsbürger von Norwegen bist.
    Es steht Ihnen natürlich frei dir das Fahren in Norwegen zu verbieten aber wenn du wieder in Deutschland bist bekommst du einen neuen Schein.

    Falls ich falsch liege sagt bescheid

    Oh Herr lass mich beim Fischen, einen großen Fisch erwischen, damit ich ob der großen Gabe, das Lügen nicht mehr nötig habe
    :biglaugh:



    [ticker]vbticker.php?do=showticker&uid=1582&tid=1[/ticker]

  • Das Entscheidende in meinen Augen ist, dass jedem dieser Strafenkatalog (und sei er noch so hart) bekannt ist bzw. wohl besser: bekannt sein sollte.

    Wenn ich als Kraftfahrer in ein fremdes Land einreise, sollte ich mich halt nicht nur um die Spritpreise dort, sondern auch um die "Verkehrsregeln samt allem Drumrum" informieren. (In England würde wohl kaum einer auf die Idee kommen, rechts zu fahren - warum soll er in Norge bei 60 kmh-Begrenzung dann ohne Folgen 80 fahren dürfen :eek:)
    Für deutsche Verhältnisse weiß ich doch auch, was mir so in etwa "blüht", wenn ich Mist baue und erwischt werde (wenngleich die Strafen milder sind).

    Nun ja, wenn ich angesichts des norwegischen Regelwerks dann aber der Meinung bin, dagegen verstoßen zu müssen - tchja, dann muß ich auch die sehr harten Konsequenzen tragen.

    Es bewahrheitet sich immer wieder: Vorbeugen ist besser als "nach hinten fallen"

  • Die letzten Fragen gingen aber mehr in die rechtliche Richtung bzgl. Einzug des Führerscheins. Klar hab ich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung was gemacht, was ich nicht darf/soll. Aber ob die wirklich einfach so den Lappen einbehalten dürfen, halte ich auch für sehr fraglich. Dazu kommt ja noch, dass Norwegen nicht in der EU ist, wodurch sich das evtl. noch schwieriger gestalten dürfte.


    Hat hier jemand eine Antwort darauf?

  • @ dida


    die frage ist leicht beantwortbar und internatinal uebliche verfahrensweise :


    befindest du dich als auslaender im rechtsraum eines souveraenes staates unterliegst du dessen rechtssystem.


    ergo : wenn ab einer bestimmten geschwindigkeit der einzug des fuehrerscheins im rechtsystem vorgesehen ist - um eine richterliche entscheidung herbeizufuehren, so gilt diese auch fuer auslaender.


    die letztliche entscheidung trifft dann der richter, die polizei wird aber einen einzug bzw. eine vorlaeufige beschlagnahme vornehmen und diese entscheidung herbeifuehren.


    diese verfahrensweise ist international ueblich, in deutschland z.b. bei einem gewissen grad des verdachtes der trunkenheitsfahrt - auch bei auslaendern geht erstmal vor ort der fuehrerschein in gewahrsam der ernittelnden behoerden.


    in italien kanns dir bei echter raserei auch passieren, mit der bahn zurueckfahren zu duerfen...


    ich denke nicht, dass norwegen da sehr zum internationalen recht abweicht.


    man kann nur jedem empfehlen, dass auch nie herausfinden zu wollen. schnell ist hier schon teuer, sehr schnell - auch als auslaender - sicher ein fast unbezahlbarer " spass ".

    Wer bei Norwegen nur an Fisch denkt, hat noch einen langen Weg vor sich.




    [FONT=&amp]
    [/FONT]




  • Und was kommt ab 41km zu schnell? Etwa die Enteignung? Knast? :eek:


    enteignung nicht, aber knast ganz schnell. allgemein gilt als grenze dafuer das ueberschreiten der zulaessigen hoechstgeschwindigkeit um mehr als 50%. das waere bei tempo 80 also ab 41 km/h der fall. Ab da gehts vor gericht, strafe einkommensabhaengig und im wiederholungsfall auf jeden fall freiheitsstrafe, oft genug auch schon beim ersten mal.


  • das ist richtig. die norwegische polizei darf den deutschen fuehrerschein nicht einziehen, sie darf gegen den deutschen fahrer aber ein fahrverbot innerhalb der norwegischen landesgrenzen aussprechen. bei zuwiderhandlungen gegen dieses fahrverbot gibts ganz sicher verlaengerten urlaub hinter gardinen aus dem nachbarland.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!