Wissenschaftler haben eine außergewöhnliche Besatzaktion an der Peene durchgeführt. Sie entließen 150 junge Störe und hoffen, dass sich der einst ausgestorbene Fisch wieder in der Ostsee ansiedelt.
› mehr

Störe für die Ostsee
-
-
ist der denn dann auch geschützt,
oder landet der im topf, wenn ein berufsfischer den im netz hat :confused: !?würde ja ohne schutz keinen sinn machen den auszusetzen, oder?
die sind doch sonst schneller weg als sie da waren... -
Das kann ich Dir leider nicht exakt beantworten.......
Europäische Störe (Acipenser sturio) sind meines Wissens geschützt........ -
du kannst ja auch nicht immer alles wissen micha :p !
na warten wir mal ab, ob wir in zukunft störe in der ostsee fangen können
!?
ich glaube, das wir wohl nix werden... -
Leider ist nicht herauszulesen um welchen Stör es sich handelt der besetzt wurde. Nur was von "Kanadischer Stör"
Den gibt es nun ebensowenig wie DEN Ostseestör. Dabei handelt es sich um den Europäischen Stör, Acipenser sturio, oft auch als Atlamtischer Stör bezeichnet.
Beim "Kanadischen" Stör käme allenfalls der Weiße Stör, Acipenser transmontanus in Frage. Der hat hat aber nun gar nichts mit dem Atlantischen zu tun.
Klar, genetisch sind sie sicher verwandt, aber ob es sinnvoll ist solche, an bestimmte Lebensverhältnisse angepasste Fischarten, bei uns an Stelle der eigentlichen Fischart einzubürgern halte ich doch für sehr fragwürdig.
Ähnliches ging schon öfter schief siehe Bachsaibling oder Regenbogenforelle oder Amerikanische Krebse. (auch wenn wir sie heute als eingebügert ansehen)
Bei uns in Bayern würde so eine Besatzaktion als "Ausbringen fremder Fischarten" laufen, was aus gutem Grund verboten ist. -
Leider ist nicht herauszulesen um welchen Stör es sich handelt der besetzt wurde. Nur was von "Kanadischer Stör"
Den gibt es nun ebensowenig wie DEN Ostseestör. Dabei handelt es sich um den Europäischen Stör, Acipenser sturio, oft auch als Atlamtischer Stör bezeichnet.
Beim "Kanadischen" Stör käme allenfalls der Weiße Stör, Acipenser transmontanus in Frage. Der hat hat aber nun gar nichts mit dem Atlantischen zu tun.
Der Europäische Stör (Acipenser sturio) kam in der Nordsee und deren Zuflüssen vor. Aber die Ostsee und deren Zuflüsse wurden vom Atlantischen Stör (Acipenser oxyrinchus) besiedelt. Dieser Acipenser oxyrichus kommt auch in vielen amerikanisch/kanadischen Flüssen vor
AF
-
dass die in bayern verbotene "ausbringung fremder fischarten" sogar noch unterstützt wird, weil fischer diese durch wiederholungstäter ausgesetzen tiere, wenn sie gefangen wurden, wieder reinsetzten, zeigt dieser artikel:
http://www.welt.de/wissenschaft/t…ere-landen.html
bernd -
Der Europäische Stör (Acipenser sturio) kam in der Nordsee und deren Zuflüssen vor. Aber die Ostsee und deren Zuflüsse wurden vom Atlantischen Stör (Acipenser oxyrinchus) besiedelt. Dieser Acipenser oxyrichus kommt auch in vielen amerikanisch/kanadischen Flüssen vor
AF
Ich denke, du bringst da was durcheinander. -
dass die in bayern verbotene "ausbringung fremder fischarten" sogar noch unterstützt wird, weil fischer diese durch wiederholungstäter ausgesetzen tiere, wenn sie gefangen wurden, wieder reinsetzten, zeigt dieser artikel:
http://www.welt.de/wissenschaft/t…ere-landen.html
bernd
Es ist halt ein Problem mit den Stören. Einerseits stehen sie unter Schutz, andererseits kennt nicht jeder die einzelnen Arten auseinander. Für viele ist Stör gleich Stör und bevor er sich vertut, setzt er ihn lieber zurück.
Dann kommen noch die ganzen Kreuzungen hinzu, Bester, Oster, Sibster usw. :confused:
Tipp: wer sich mit den Viechern mal näher auseinandersetzen will, dem empfehle ich mal die Bücher von Martin Hochleithner, z.B. Biologie und Aquakultur. -
Hallo Mucki,
Ich glaube ich muß dir mit dem generellen Verbot des Ausetzens von nichtheimischen Fischarten widersprechen. Mit Zustimmung der Fischereibehörde (bzw. anderer in Bayern zuständiger Behörde) ist das mit Genehmigung erlaubt.
Art. 64 Fischereigesetz Bayern
(1) 1 Zum Schutz sowie zur Pflege und Entwicklung der Fische, der Fischbestände und ihrer Lebensgrundlagen, zur Verwirklichung des Hegeziels und des Leitbilds der Nachhaltigkeit einschließlich der Regeln der guten fachlichen Praxis in der Fischerei kann das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen über
- Zeit und Art des Fischfangs,
besondere Fangbeschränkungen,
Markt- und Verkehrsverbote,
Fanggeräte, Fangvorrichtungen und Köder,
die Verpflichtung zum Fang und zur Anlandung gefangener Fische bestimmter Arten,
Verbote oder Beschränkungen des Aussetzens von Fischarten,
den Schutz der Fischnährtiere, - das Einlassen von Enten in Fischwasser.
2 Das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten kann die Ermächtigungen nach Satz 1 durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf die Bezirke übertragen und die Regierungen sowie die Kreisverwaltungsbehörden zum Erlass von Anordnungen für den Einzelfall ermächtigen.
- Zeit und Art des Fischfangs,
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!