Hallo liebe Freunde !
Ich hab da mal ´ne Frage:
ich fahre mit meinem Pkw und Anhänger in Norge auf einer engen Bergstraße - Begegnungsverkehr ist nicht möglich - und mir kommt ein anderes Fahrzeug entgegen.
Wer muss nun zurücksetzten in die nächste Ausweichstelle.. ?
Habe das Problem mal gegoogelt - aber keine vernünftigen Antworten bekommen.
Gibt es überhaupt dazu in Norwegen feste Regeln ?
Gruß
Frank
Vorfahrtregel am Berg
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Also ich denk mal , da hilft immer der Paragr. 1 ,
gegenseitige Rücksichtnahme .
Bin schon Vielen in solcher Situation begegnet und es hat immer
irgendwie geklappt . Der Kleinere mit mehr Spielraum beim Manöver
macht Platz.
Klappt meistens immer , nur im letzten Urlaub nicht , da hat mir ein Wohnmobil ( D )
mit etwas zu forscher Fahrweise auf der 44 hinter Ana Sira den Spiegel mit lautem Knall eingeklappt . Der Sonntagsfahrer hatte sich wohl mit seiner Geschwindigkeit
Bergab und den vielen Kurven etwas Selbstüberschätzt .
War aber nix passiert , bei mir jedenfalls nicht .
Aber wie gesagt , immer aufpassen , Regeln ?? eventuell weiß jemand mehr darüber .
Gruß Herbert -
Ich komme fast jede Woche in so eine Situation wenn ich zu meinen Bungalow fahre.
Das letzte Stück ist eine einspurige Fahrbahn bergauf im Wald.
Mit der Zeit haben wir uns gut positioniert, 3 Ausweichplätze geschaffen und handhaben das so wie unten beschrieben.
Hier ein Auszug vom ADAC „Verkehrsrecht“:
"Zum Vergleich: Rechtslage in Deutschland
Talwärts fahrende Autofahrer haben, da das deutsche Recht keine speziellen Regelungen vorsieht, auf schmalen Bergstraßen oder an Engstellen nicht automatisch Vorfahrt. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass auf Bergstraßen derjenige ausweichen und unter Umständen sogar zurücksetzen muss, dem dies technisch leichter fällt oder der den kürzeren Weg zur Ausweichstelle hat (vgl. Urteil des AG Nürnberg vom 16.5.1975, Az.: 5 C 395/74)."
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/…rcePageID=86870 -
Hallo liebe Freunde !
Ich hab da mal ´ne Frage:
ich fahre mit meinem Pkw und Anhänger in Norge auf einer engen Bergstraße - Begegnungsverkehr ist nicht möglich - und mir kommt ein anderes Fahrzeug entgegen.
Wer muss nun zurücksetzten in die nächste Ausweichstelle.. ?
Habe das Problem mal gegoogelt - aber keine vernünftigen Antworten bekommen.
Gibt es überhaupt dazu in Norwegen feste Regeln ?
Gruß
Frank
So was lernt man doch in der Fahrschule :confused:
Der bergabfahrende ist immer wartepflichtig. -
Mit Anhänger zurück in die nächste Ausweichbucht könnte für viele problematisch werden. ( Mich eingeschlossen ).
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So was lernt man doch in der Fahrschule :confused:
Der bergabfahrende ist immer wartepflichtig.
....genau...deshalb üben unsere Fahrschulen hier in Norddeutschland solche Situationen am Deich - weil das die höchste Erhebung hier ist.... :cool:
... es ging mir bei der Frage um bestehende Regelung, wer denn nun in NORGWEGEN Rückwärtsfahren muss bzw. die Initiative zum Ausweichen ergreifen muss. Diese müssen ja nicht identisch sein mit den Regelungen aus Deutschland.
Der Berabfahrende dürfte es nicht gerade leicht haben, wenn er mit Anhänger zurücksetzen muss - also rückwärts bergauf muss bis zur nächsten Weiche.
Gruß
Frank -
da gibts dan noch die variante dem dem es am leichtesten zuzumuten ist, das muß nicht immer der bergabfahrende sein.
antonio
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Ich versuche es mal mit einem praktischen Ansatz ;).
Zuerst ist es wohl immer von der aktuellen Situation abhängig und i.d.R. wird wohl der ausweichen, dem es in dieser Situation am leichtesten fällt. Hier spielt wohl auch vor allem der gesunde Menschenverstand die Hauptrolle.
Ich weiß selbst, das man auf diese einfachen Regeln leider nicht immer vertrauen kann
, deshalb habe ich jetzt auch mal 'ne halbe Stunde in dieser Sache "recherchiert".
Dabei war ich in verschiedensten Foren und auf verschiedensten Seiten unterwegs und fand Deine Frage durchaus bestätigt. Es gibt offensichtlich keine generelle "Ausweichregel für Bergfahrten" in Norwegen.
Bei genauerer Betrachtung macht das auch Sinn. Welchen praktischen Sinn hat es zu sagen, der bergabfahrende Verkehr muss immer warten - ist übrigens auch in Deutschland nicht so ;).Schlussendlich verweise ich hier einfach mal wieder auf die offizielle deutsche Seite Norwegens im Internet. Hier gibt es die Informationen der norwegischen Botschaft in Deutschland.
Unter der Rubrik "Oft gefragt" http://www.norwegen.no/oft_gefragt/verkehr/findet man u.a. auch ein pdf-file mit Tipps für ausländische (LKW)Fahrer zu den - für viele Fahrer - ungewohnten Bedingungen auf norwegischen Straßen.Winter- und Bergfahrten wird dabei eine recht große Bedeutung beigemessen. Aber auch in diesem 44-seitigen "Guide" http://www.vegvesen.no/binary?id=38453 steht explizit nichts zu den von Dir angefragten "Ausweichregeln".
Sollte jemand anderslautende - offizielle - Informationen haben, lasse ich mich davon gern überzeugen und behaupte
das Gegenteil!
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....genau...deshalb üben unsere Fahrschulen hier in Norddeutschland solche Situationen am Deich - weil das die höchste Erhebung hier ist.... :cool:
... es ging mir bei der Frage um bestehende Regelung, wer denn nun in NORGWEGEN Rückwärtsfahren muss bzw. die Initiative zum Ausweichen ergreifen muss. Diese müssen ja nicht identisch sein mit den Regelungen aus Deutschland.
Der Berabfahrende dürfte es nicht gerade leicht haben, wenn er mit Anhänger zurücksetzen muss - also rückwärts bergauf muss bis zur nächsten Weiche.
Gruß
Frank
eben deswegen ja: der bergabfahrende ist wartepflichtig.
Kommt natürlich immer auf die Situation an. Man muß halt vorausschauend fahren und schon so frühzeitig stehen bleiben das der bergauffahrende vorbeikommt. Muss der nämlich stehenbleiben und wieder anfahren, eventuell mit Gespann und bei 12% ist das Oberkacke. -
eben deswegen ja: der bergabfahrende ist wartepflichtig...
Ist er eben - per Gesetz - nicht. Es gibt die von Dir hier beschriebene WartePFLICHT nicht.
Die Idee dahinter, auch ohne das Du "Oberkacke" in's Feld führst
, ist doch allen klar Mucki. Aber es gibt eben keine Pflicht. Mag sein, dass dies erst seit dem Urteil von 1975 so ist ;).
Wie Achim M. bereits im dritten Posting dieses Threads angeführt hat, weist der ADAC darauf ebenfalls explizit hin:
ZitatTalwärts fahrende Autofahrer haben, da das deutsche Recht keine speziellen Regelungen vorsieht, auf schmalen Bergstraßen oder an Engstellen nicht automatisch Vorfahrt. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass auf Bergstraßen derjenige ausweichen und unter Umständen sogar zurücksetzen muss, dem dies technisch leichter fällt oder der den kürzeren Weg zur Ausweichstelle hat (vgl. Urteil des AG Nürnberg vom 16.5.1975, Az.: 5 C 395/74).
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